CompuGroup Medical
Synchronizing Healthcare

Erfahren Sie alles über die Vision, Mission sowie die Menschen, die die CompuGroup Medical weltweit prägen. 

Investor Relations
Eine Person tippt mit dem Finger auf ein Tablet-PC mit einer Investor-Relations-Präsentation
Karriere
Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone, während sie einen Tablet-PC hält
CGM Global
Mehrere CGM-Flaggen

Nächste GuKG-Novelle bringt Erst­ver­ordnung von Medika­menten und mehr Kompe­tenzen

4. Juli 2024 | APAMED (APA-OTS)
Medikamentenverabreichung im Pflegeheim.
Medikamentenverabreichung im Pflegeheim.

Viele Forderungen des ÖGKV wurden in diesem Schritt umgesetzt. Auch neue Spezialisierungen kommen.

Nach der Erstverordnung von Medizinprodukten kommt nun auch die Erstverordnung von Medikamenten – der neue § 15b im GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. Demnach dürfen Angehörige des gehobenen Dienstes in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege sowie Pflegeinterventionen und –prophylaxen Arzneimittel verordnen. Auch dürfen Arzneimittel nun solange durch DGKP weiterverordnet werden, bis die sich ändernde Patientensituation eine Rückmeldung an den Arzt notwendig macht.

Eine weitere langjährige Forderung wurde durch die Abänderung der Delegationsaufzählung erfüllt. Bisher sind die Kompetenzen im Gesetz ausdrücklich aufgezählt. Diese Erschwernis des täglichen Arbeitsalltags wird nun abgebaut. Diplomiertes Gesundheitspersonal darf künftig alle Tätigkeiten bis zum Ärztevorbehalt ausführen – es muss nicht mehr bei jedem Schritt geprüft werden, ob er in der gesetzlichen Aufzählung enthalten ist. Ebenfalls wird es möglich die Patienten im Bereich der medizinischen Kompetenz der DGKP zu beraten, betreuen und begleiten. "Wir sind mit diesem Schritt der Pflegereform sehr zufrieden, da wirklich wichtige Forderungen, die wir in unseren Stellungnahmen eingebracht haben, in sehr hohem Maß berücksichtigt wurden. Dies ist ein großer Schritt, um die professionelle Pflege in Österreich internationalen Standards anzugleichen", sagt ÖGKV Präsidentin Elisabeth Potzmann.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Novelle betrifft die Spezialisierungen. Fachhochschulen und Universitäten können diese künftig mit einem Mindestumfang von 60 ECTS anbieten. Damit werden spezialisierte Ausbildungen beispielsweise für Anästhesie oder OP-Pflege möglich. Die Standard Operating Procedure (SOP) bleiben weiterhin als eine wichtige Säule der Qualitätssicherung bestehen.

Verwandte Artikel
AKH Wien, Außenansicht
AKH Wien, Außenansicht
Selbstverständlich vor­bereitet

Im ÖKZ-Interview gibt die Generaldirektorin des Wiener ...

Illustration "Drahtseilakt": Ein Mediziner balanciert auf einer Fieberkurbe.
Illustration "Drahtseilakt": Ein Mediziner balanciert auf einer Fieberkurbe.
Simulationsforscher Niki Popper: „Daten bedeuten Macht“
Herr Popper, wir haben vor zwei Jahren über die Verfügbarkeit von ...