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Warum ist das deutsche KHZG inhalt­lich auch für öster­reichische Kliniken interessant?

11. Februar 2021 | Walter Zifferer
Symbolbild Digitalisierung (Blockchain)
Symbolbild Digitalisierung (Blockchain)

Seit 1.1.2021 ist der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) beim deutschen Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichtet. Drei Milliarden Euro stellt der Bund bereit, weitere 1,3 Milliarden die Länder, so dass insgesamt ein Fördervolumen von 4,3 Mrd. EUR bereitgestellt wird, um die medizinische Versorgung in deutschen Krankenhäusern nachhaltig zu verbessern und dabei die hohe Versorgungsqualität langfristig sicherstellen. Warum dies auch für österreichische Krankenhäuser hoch interessant ist? Weil die geförderten Themen klar aufzeigen, wo die größten Hebel für vernünftige Digitalisierungsinvestitionen für Krankenhäuser liegen.

Denn parallel zur Förderung sollen Perspektiven geöffnet werden, die sich insbesondere durch die Potenziale der Digitalisierung von bislang papiergestützten oder gar manuell durchgeführten Prozessschritten ergeben - wobei auch hier die Behandlungsqualität gesteigert werden kann. 

Das deutsche Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde Ende Oktober 2020 verabschiedet. Es legt fest, welche Digitalisierungsvorhaben für deutsche Kliniken förderungswürdig sind, um die Digitalisierung nach bundesweiten Vorgaben zu gestalten. Dieses Investitionsprogramm bietet deutschen Kliniken die Gelegenheit, ihre technischen Ausstattungen an die Anforderungen einer vernetzten Gesundheitsversorgung anzupassen - bei Nichterfüllung bis zum 31.12.2024 droht den Kliniken ein Abschlag von bis zu 2% des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall. So sollen IT-Projekte angestoßen werden, die von zentraler Versorgungsrelevanz sind.

 

Welche Themen werden gefördert?

Die einzelnen Themen überlappen sich dabei, da sie sich an einem typischen Ablauf eines stationären Krankenhausaufenthalts eines Patienten orientieren. So sollen Aspekte aus den Teilprozessen "Aufnahme", "Behandlung" und "Entlassung" gezielt gefördert werden. Das "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" soll Krankenhäuser in die Lage versetzen, pandemiebedingte Erlösausfälle und Mehrkosten im Bedarfsfall auszugleichen und notwendige Investitionen in die Digitalisierung zu tätigen - auch, um für zukünftige Krisen besser gewappnet zu sein. Insgesamt stehen 4,3 Mrd. EUR an Fördervolumen zur Verfügung, damit Krankenhäuser in folgende Themen investieren können:

  • §19, Abs. 1/1: 
    Verbesserung der technischen und vor allem der informationstechnischen Ausstattung von Notaufnahmen (z.B.: Herstellung von Barrierefreiheit, Nutzung von Robotik-basierten Systemen und Automaten zur Desinfektion).
  • §19, Abs. 1/2: 
    Patientenportale, die ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement ermöglichen (z.B.: Digitale Terminvereinbarung, Informationsaustausch mit vorgelagerten Leistungserbringern, die aktuelle Medikation, digitale Anamnese).
  • §19, Abs. 1/3: 
    Umsetzung einer durchgehend digitalen und semantisch interoperablen Pflege- und Behandlungsdokumentation - dazu ist eine detaillierte Pflegedokumentation für die Implementierung weiterer digitaler Dienste elementar.
  • §19, Abs. 1/4: 
    Elektronisch dokumentierte Behandlungsinformationen als Basis für die Implementierung von teil- und vollautomatisierter Systeme zur Entscheidungsunterstützung.
  • §19, Abs. 1/5:
    Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit durch Implementierung eines digitalen Medikationsmanagements mit dem Ziel eines digitalen, nachvollziehbaren und elektronisch verifizierbaren Medikationsprozesses.
  • §19, Abs. 1/6:
    Digitale Anforderung bzw. elektronische Verordnung und digitale Rückmeldung von Daten und Befunden zur Erhöhung der Kommunikationsgeschwindigkeit (insbes. zwischen den Fachabteilungen) und zur Reduktion von Behandlungsfehlern.
  • §19, Abs. 1/7:
    Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen, um eine flächendeckende, bedarfsgerechte und spezialisierte stationäre Versorgung sicherstellen zu können. Es soll (unter Berücksichtigung von wettbewerbsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Regelungen) eine Abstimmung des Leistungsangebots von einzelnen Häusern ermöglicht werden. Dazu sollen Cloud-Computing-Systeme Doppelstrukturen in bestimmten Leistungsbereichen auflösen und Leistungsschwerpunkte (Spezialisierungen) gebildet werden.
  • §19, Abs. 1/8:
    Onlinebasierte Systeme zum Versorgungsnachweis sollen einen detaillierten Bettennachweis in Echtzeit erbringen und Patienten (insbesondere in Notfällen) entsprechend verfügbarer Kapazitäten der Einzelhäuser zuordenbar machen.
  • §19, Abs. 1/9:
    IT- bzw. Cyber-Sicherheit soll massiv verbessert werden, um Krankenhäuser sowie deren verarbeitete Patientendaten zu schützen.
  • §19, Abs. 1/10:
    Umbaumaßnahmen zur Reduktion von Betten gemäß der Hygieneanforderungen aufgrund der Corona-Pandemie.

Insgesamt geht es darum, Fördermöglichkeiten zielgerichtet und zukunftsorientiert zu nutzen. Der Digitalisierungsgrad in den Krankenhäusern soll gezielt gesteigert werden. Die Versorgungsqualität soll durch eine Verbesserung der Kommunikation und durch schnelleren Informationsaustausch sowie die Entlastung von Administrationsprozessen erzielt werden. 

Auch das bereits 2019 vom deutschen Bund verabschiedete "Digitale Versorgungsgesetz (DVG)" hat zum Ziel, die digitale Transformation im deutschen Gesundheitswesen voranzutreiben und fokussiert sich auf drei konkrete Schwerpunkte:

  • Patienten können sich künftig digitale Gesundheits-Apps wie Arzneimittel vom Arzt auf Kassenkosten verschreiben lassen
  • Sie erhalten zudem die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten in einer elektronischen Patientenakte speichern zu lassen und können
  • telemedizinische Angebote wie etwa Videosprechstunden leichter nutzen.

 

Krankenhausverantwortliche in deutschen Kliniken stehen damit endgültig vor folgenden Fragen:

  • Welchen Digitalisierungsgrad hat das Krankenhaus?
  • Welche Digitalisierungsprojekte wären sinnvoll?
  • Wie könnten die passenden Konzepte dazu aussehen?
  • Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
  • Welche Digitalisierungsmaßnahmen können durch das KHZG gefördert werden?

 

Die Pandemie als Wecker

Wenngleich in Österreich natürlich völlig andere Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Gesundheitsbereich herrschen: der genaue Blick auf die in Deutschland geförderten Themen sowie die dahinterstehenden Überlegungen geben Orientierung und bieten gute Denkanstöße. Denn auch österreichische Krankenhäuser müssen sich die Frage stellen, wie sie in Punkto Digitalisierung nachziehen können. Die Pandemie zeigt vielerorts schonungslos Schwachstellen in hausinternen Prozessen und massive Rückstände in der Vernetzung auf. Teilweise könnte man meinen, COVID-19 ist der Weckruf schlechthin, um das Gesundheitswesen bzw. die Regierungsverantwortlichen aus dem Technologieschlaf zu reißen. 

 

Doch wie beginnen?

Aller Anfang ist es, die Ist-Situation zu kennen (Digitalisierungsgrad des Hauses ermitteln) und einen langfristigen Soll-Zustand zu definieren, den es schrittweise zu erreichen gilt. Ein modulares Strategiekonzept zur Umsetzung der digitalen Transformation des Krankenhauses gibt schließlich Sicherheit, in die richtige Richtung zu investieren. Keine konkrete Strategie für die digitale Transformation eines Krankenhauses zu erarbeiten, ist - unabhängig von der Größe der jeweiligen Gesundheitseinrichtung - angesichts der Vielzahl an zu bewältigenden Herausforderungen und der Geschwindigkeit des technologischen Fortschritts jedenfalls heutzutage keine Option mehr.

 

Inspiration:

f&w, 1/2021, S.72: Alessia Porta, Dr. Moritz Quaas: „KHZG - Digitales Update für Kliniken".

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