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Auch in Anstaltsapotheken muss die Einhaltung der seit 2018 gültigen EU-Verordnung 2011/62/EU zur Arzneimittelsicherheit gewährleistet werden. Somit hat ab Inkrafttreten der Verordnung die Überprüfung der Sicherheitsmerkmale und das Deaktivieren des individuellen Erkennungsmerkmals (Seriennummer) im nationalen Datenspeicher zum Zeitpunkt der Abgabe an die Öffentlichkeit (Art. 25) zu erfolgen.
In Krankenhäusern kann diese Prüfung und Deaktivierung zu jedem Zeitpunkt durchgeführt werden sofern das Arzneimittel das Krankenhaus nicht verlässt, z.B. verkauft wird.
Mit diesem AddOn stellt CGM eine smarte Lösung bereit, die ihr SAP-System per Webservice mit dem System der AMVO (Austrian Medicine Verification Organization) verbindet. Somit können Sie unabhängig vom logistischen Belegfluss in SAP mit dem nationalen Hub der AMVO kommunizieren und die Webservices für Prüfung und Ausgabe je Packung durchführen.