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Ab 1. Jänner 2026 besteht eine Verpflichtung zur automatisierten Diagnoseerfassung, die für eine hohe Erwartungshaltung, aber auch viel Programmier- und Organisationsaufwand sorgt.
Wie der Stand der Technik aktuell aus Sicht des Fachverbands der Elektro- und Elektronikindustrie FEEI aussieht, erklärt Gerhard Stimac, Sprecher der Plattform für Digitale Gesundheit, Managementberater und E-Health-Experte, im Interview.
Die Vorbereitung zur automatisierten Diagnoseerfassung ist, soweit die Bundesregierung dafür zuständig ist, abgeschlossen. Ein zentrales Codierservice wurde bereits als Testsystem den Arztsoftwareherstellern zur Verfügung gestellt. Eine Beschreibung des Services ist ebenfalls vorhanden, die Softwarehersteller, die Produkte für den niedergelassenen Bereich anbieten, arbeiten an der Umsetzung. Dieses Codierservice des Ministeriums, das fachlich von der ELGA GmbH betreut wird, unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der Codierung.
Vereinfacht kann man sich das so vorstellen: Die Ärztin oder der Arzt erfasst im Freitext ihre oder seine Diagnose wie bisher. Die Arztsoftware sendet diese „Freitextdiagnose“ an das Codierservice und das Codierservice sendet eine Trefferliste (ICD- 10- und SNOMED-CT-Codes) retour. Daraus wählt die Ärztin oder der Arzt dann die korrekte Codierung aus. Die Freitextdiagnose sowie die dazu passende codierte Diagnose werden im lokalen Arztsoftwaresystem gespeichert. Da es sich um ein zentrales Service handelt, lernt dieses Service selbst mit und kann sehr genaue Treffer liefern, was den Aufwand in der Praxis minimiert.
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer empfiehlt im Zusammenhang mit der verpflichtenden Umsetzung der Codierung im niedergelassenen Bereich, das zentrale Codierservice zu nutzen und für die medizinische Dokumentation den Standard SNOMED CT zu verwenden. Nur durch die Nutzung dieses Standards ist es möglich, eine qualitativ hochwertige und einheitliche Erfassung von Diagnosen zu gewährleisten.
Die Klassifikation wurde letztes Jahr bereits verordnet – ICD-10- wird vom Ministerium verlangt, lokal soll nach SNOMED CT codiert werden. In einem Schreiben an alle Arztsoftwarehersteller wird von der Ärztekammer eine qualitätsvolle Umsetzung in SNOMED CT gefordert.
Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet dies, dass sie im zweiten Halbjahr 2025 mit entsprechenden Codiermodulen ausgestattet werden müssen und dass sich die Praxen rechtzeitig bei ihren Softwareanbietern erkundigen müssen, wie die Lieferfähigkeit der neuen Softwarefunktionen aussieht. Bis zum Jahresende zu warten, ist nicht ratsam, da die Codierung doch ein wenig den gewohnten Workflow verändern wird – eine kurze Trainingsphase sollte für die Anwenderin oder den Anwender eingeplant werden.
Die Anbieter sind derzeit massiv gefordert, in kurzer Zeit eine qualitätsvolle Umsetzung der Codierung zu entwickeln. Es laufen viele Abstimmungen mit ELGA wie auch mit dem Ministerium und als wichtigster Partner in diesem Prozess mit der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte – dem e-Health-Referat. Diesen Abstimmungsprozess zwischen Ärztekammer und Softwarehersteller begleiten wir als Fachverband Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) mit der Plattform für Digitale Gesundheit.