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Start für das e-Rezept

1. Juli 2022 | Birgit Weilguni
Anbindung e-Rezept an die Arztsoftware

Die Corona-Pandemie hat beschleunigt, was ohnehin anstand: Mithilfe der e-Medikation wurde der Digitalisierung der Rezeptierung Vorschub geleistet. Nun startet das e-Rezept, die elektronische Variante der Kassenrezepte, tatsächlich und bildet alle Prozesse digital ab. Die ersten Ordinationen mit e-Rezept sorgen für positives Echo.

Bereits im Sommer 2021 lief die Pilotierungsphase in Kärnten in den Bezirken Völkermarkt und Wolfsberg sehr erfolgreich. Unter den Pilotteilnehmerinnen und -teilnehmern waren auch CGM-Kundinnen und -Kunden. „Insgesamt wurden 33.000 e-Rezepte ausgestellt“, sagt Mag. (FH) Roland Romirer, MSc, verantwortlich für das Produktmanagement, und fährt fort: „Die Teilnahme an Pilotierungen ist uns als Marktführer generell wichtig, um schnellstmöglich Erfahrungen mit neuen E-Health-Services zu sammeln und aktiv mitgestalten zu können, mit dem Ziel, unseren Kunden ausgereifte, vorab erprobte Lösungen zu bieten.“

Gleichbleibender Arbeitsablauf

Für die Nutzerinnen und Nutzer änderte sich durch die Einführung des e-Rezepts der Arbeitsablauf nicht wesentlich. Die bekannten Prozesse des Rezeptierens bleiben erhalten. „Die technische Anbindung und die Kommunikation mit den Zentralkomponenten der Sozialversicherung passiert im Hintergrund und ist demnach für die Anwender im laufenden Ordinationsbetrieb nicht störend“, erklärt Romirer. „Das Rezept wird im e-card-System gespeichert und die zugehörigen Einträge für die e-Medikation werden ebenfalls automatisiert im Hintergrund übermittelt.“ Für die Anwenderinnen und Anwender ändert sich lediglich das Layout des Rezepts und das Papierformat. Das lästige Austauschen der Rezeptvordrucke fällt weg, es kann sorglos Standard-A4-Papier im Druckerschacht belassen werden.

Dass sich die Arbeitsabläufe durch das e-Rezept nicht wesentlich ändern, ist ein wichtiger Aspekt für Ärztinnen und Ärzte. „Auch der Aufwand für Prozessänderungen innerhalb der Ordination und für Schulungen hält sich in Grenzen“, versichert der Produktmanager. Die Umstellung ist denkbar einfach: Nach Bestellung und Aktivierung der Lizenz werden Kassenrezepte in e-Rezept gespeichert.

Mithilfe des Zusatzmoduls „Medikamentenvorbestellung“ kann der Rezeptiervorgang überdies komplett digitalisiert werden, denn Rezepte und Arzneimittel können ohne physischen Patientenkontakt vorbereitet, verwaltet und vidiert werden. „Der Arzt kann vorab die geforderten Medikamente prüfen und entscheiden, ob die Arzneimittel für den Patienten verordnet werden dürfen. Dabei werden die gesamten Zugriffe zur Nachvollziehbarkeit dokumentiert“, erklärt Romirer. Dadurch ist das Rezeptieren auch qualitätsgesichert, mögliche Fehleingaben werden rechtzeitig erkannt und schützen die Patientinnen und Patienten. „Das bedeutet, dass das e-Rezept in Kombination mit dem Zusatzmodul Medikamentenvorbestellung für den Arzt die optimale Lösung darstellt und ein Maximum an Digitalisierung im Bereich der Rezeptierung mit sich bringt“, fasst Romirer zusammen.

Roland Romirer, CGM Vice President Product Architecture  
Roland Romirer
Unser Zusatzmodul ‚Medikamentenvorbestellung‘ optimiert den Prozess und bedeutet ein Maximum an Digitalisierung im Bereich der Rezeptierung.

Roland Romirer, CGM Vice President Product Architecture  

Corona als Turbo

„Die Corona-Krise hat die Digitalisierung weiter gefördert, die Einstellung zum Thema Digitalisierung hat sich ebenfalls zum Positiven hin geändert“, ist Romirer überzeugt. Die Scheu gegenüber IT und digitalen Prozessen wird immer mehr abgelegt. Anwenderinnen und Anwender erkennen mehr und mehr das Potenzial der Digitalisierung und verstehen, wie sie mithilfe der IT ihre Abläufe weiter verbessern können. „Ziel ist es, eine Arbeitserleichterung im Ordinationsalltag zu schaffen, damit Ärzte wieder mehr Zeit für Patienten haben. Die IT soll unterstützen und zu Zeitersparnissen führen“, sagt der Produktmanager.

Pandemiebedingt wurden ab 2019 kurzfristig Maßnahmen geschaffen, um mit der Corona-Situation in den Ordinationen besser umgehen zu können. Besonders die Übergangslösung der kontaktfreien Medikation, also dass Medikamente ohne Stecken der e-card in ELGA e-Medikation gespeichert werden, war eine große Hilfe für Ärztinnen und Ärzte einerseits, aber auch Patientinnen und Patienten andererseits. Diese Übergangslösung endete mit 30.06.2022. Den Prozess des papierlosen Rezeptierens übernimmt bereits seit Ende März das e-Rezept.

Ab Jahresmitte ohne Papierrezept

Die Kundinnen und Kunden von CGM wurden im März 2022 mit einer Testlizenz freigeschalten, hausapothekenführende Ärztinnen und Ärzte konnten ab Ende März das Modul inkl. Hausapotheken-Funktionalitäten bestellen. Seit April kann die Anbindung an das e-Rezept über die Website – www.cgm.com/at-erezept – bestellt werden. Der flächendeckende Rollout wurde rasch abgeschlossen und mit dem österreichweiten Rollout sind alle e-Rezept-Features für CGM-Kundinnen und -Kunden verfügbar.

In der Startphase musste das Papierrezept den Patientinnen und Patienten noch übergeben werden, seit Ende Mai wird vermehrt darauf verzichtet. Ziel ist immerhin ein weitgehend papierloser Prozess. „Die Förderung für das e-Rezept kann ohne großen Aufwand im Zuge der Leistungsabrechnung beantragt werden“, hat Romirer noch einen guten Tipp parat und bittet abschließend: „Wichtig ist uns Feedback – positives und negatives – von unseren Kunden, um unsere Softwareprodukte weiter optimieren zu können.“

Von der Rezepterstellung in der Ordination bis zur Medikamentenabgabe in der Apotheke

Von der Rezepterstellung in der Ordination bis zur Medikamentenabgabe in der Apotheke

Die Vorteile des e-Rezepts

  • Geringe Veränderung der Arbeitsabläufe
  • Komplett digitalisierter Rezeptiervorgang mithilfe des Zusatzmoduls „Medikamentenvorbestellung“
  • Zeitersparnis für die Ordination
  • Verkürzte Wartezeiten für Patientinnen und Patienten
  • Notwendigkeit des Papierausdrucks wird reduziert
  • Tagesaktuelle Rezeptgebührenkonten der Patientinnen und Patienten – Rezeptgebührenbefreiung sofort bestätigt
  • Fälschungssicherheit aufgrund des e-Rezept-Codes inklusive e-Rezept-ID und eMed-ID
  • Elektronische Signatur statt Arztunterschrift
  • Standarddrucker reicht für e-Rezept-Ausdrucke
  • Kontaktlose Ausstellung von Rezepten, sofern Diagnose mit Teleordinationsmitteln möglich ist
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