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Erfahren Sie alles über die Vision, Mission sowie die Menschen, die die CompuGroup Medical weltweit prägen.
Viele Experten sprechen von mehr Intersektoralität als wichtige Stellschraube für ein effizienteres Gesundheitswesen. Das Überbrücken von Institutionsgrenzen zwischen den Leistungserbringern soll mehr Effizienz schaffen und Künstliche Intelligenz gilt bei der Umsetzung ohnehin als Zauberstab.
Geht man aber einen Schritt zurück und betrachtet die Trägereinrichtungen und deren Institutionen in sich, fällt einem schnell auf, dass selbst innerhalb der eigenen Fassade IT-Systeme oftmals ein „Flickwerk“ an IT-Systemen nötig ist, um die Anforderungen der unterschiedlichen Abteilungen und Disziplinen abzudecken. Aufwändiges Schnittstellenmanagement und Erschwerte Innovationsschübe aufgrund von heterogenen Teilsystemen bestimmen heute vielerorts das Geschehen.
Trotz vieler Gemeinsamkeiten hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Auflagen (wie Gesundheitsdokumentationsgesetz & -verordnung, Vorgaben der leistungsorientierten Finanzierung und Dokumentation, Pflegedokumentation nach Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (Pflegeanamnese, -planung, -maßnahmen usw.) und den sich daraus ergebenden Mindestanforderungen (an elektronische Patientenakte, strukturierte Leistungs- und Diagnosendokumentation, sichere Datenübertragung & Pseudonymisierung sowie Qualitätsmanagement & Reporting) gibt es doch erhebliche Unterschiede in den Anforderungen der Beschäftigten.
Diese ergeben sich insbesondere aufgrund
Es gibt eine eigene ambulante Leistungs- und Diagnosendokumentation, die mit der novellierten Gesundheitsdokumentationsverordnung und dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 neu geregelt wurde. Ziel ist es, österreichweit vergleichbare Daten für Qualitätssicherung, Planung und Abrechnungssysteme im ambulanten Bereich zu schaffen.
Anforderungen an die IT:
Stationäre Rehaeinrichtungen unterliegen einer umfassenden medizinischen Dokumentationspflicht (teils im Rahmen LKF-Modell, teils spezifischen Reha-Regelungen). Zusätzlich gibt es gesetzlich verpflichtende Qualitätsberichte für stationäre Reha, mit Erhebung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualitätsdaten.
Anforderungen an die IT:
Durch die erweiterte ambulante Dokumentation werden Qualitäts- und Planungsdaten nun deutlich systematischer erhoben.
IT-Fokus:
Stationäre Einrichtungen sind in Österreich verpflichtet, Qualitätssysteme zu etablieren und detailliert zu berichten (Bericht „Qualitätssysteme in stationären Rehaeinrichtungen“). Es werden systematisch Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität erhoben (z.B. personelle Ausstattung, Therapiedichte, Outcome-Parameter, Patientenzufriedenheit).
IT-Fokus:
Stationäre Reha braucht eher krankenhausähnliche IT-Infrastruktur (Server-Redundanz, Netzwerksegmentierung für Medizintechnik, flächendeckendes WLAN), während ambulante Einrichtungen häufiger auf Cloudlösungen und mobile Endgeräte (Tablets im Therapieraum, Homeoffice-Zugriff) setzen.
Die Patient*innen pendeln zwischen Zuhause, Arbeit und Reha. Sie haben hohen Bedarf an Patientenportalen (Terminübersicht, Befunde, Trainingspläne), Tele-Reha / Teletherapie (Videotherapie, digitale Heimübungsprogramme) und SMS/E-Mail-Remindern und Online-Anamnese.
Der Fokus während des Patient*innenaufenthalts in der Rahklinik liegt auf effizienten internen Abläufen und gut funktionierender interdisziplinären Zusammenarbeit.
IT-Schwerpunkte liegen daher auf digitalen Reha-Pläne und auf Transparenz hinsichtlich der Tagesstruktur für die Patient*innen (Stundenpläne, Terminaushänge), sowie auf optimalem Entlassungsmanagement und einer funktionierenden elektronischen Übergabe aller relevanter Informationen an niedergelassene Ärzt*innen und ambulante Reha/Physio.
Beide Sektoren unterliegen DSGVO & österreichischem Datenschutzrecht. Speziell für ambulante Dokumentationssysteme verlangt das Gesetz jedoch Pseudonymisierungsprozesse und die Bildung von Patienten-IDs (nach strengen Vorgaben des SV-Dachverbands/Ministeriums). Stationäre Systeme fokussieren stärker auf vollständige interne Patientenakten mit ELGA-Integration, wobei Pseudonymisierung vor allem bei Datenmeldungen nach außen relevant ist.
In Österreich sind unterschiedliche Träger für medizinische Rehabilitation zuständig (vorrangig Pensions- und Unfallversicherung, ansonsten Krankenversicherung).
Aufgrund von häufig komplexen Zuweisungs- und Bewilligungsprozessen entlang der patient Journey bzw. in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärztinnen, Fachärzt*innen und Hausärzt*innen braucht die IT Schnittstellen zu E-Anträgen, Online-Genehmigungen, Statusabfragen, eCard, etc.
Der Fokus auf liegt auf Fallsteuerung „Antrag–Bewilligung–Aufnahme–Entlassung“, Wartelistenmanagement und überregionaler Bettenplanung.