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ELGA Kontaktbestätigung für Wahlärzte mit e-card Anbindung 

2. März 2023

Sie sind eine Wahlarztordination mit e-card System und können jetzt weder e-Befunde noch e-Impfpässe abrufen?

Das liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit an der erfolgten Umstellung im ELGA-System, die eine e-card Kontaktbestätigung erfordert. Die pandemiebedingte, gesetzliche Ausnahmeregelung die vorübergehend Zugriffe auf ELGA (e-Medikation, e-Befund) und e-Impfpass ohne Stecken einer e-card ermöglichte, ist mit 31.12.2022 ausgelaufen. Das bedeutet, dass seit 1.1.2023 wieder eine gültige Kontaktbestätigung für den Zugriff auf ELGA und e-Impfpass via e-card System, sprich ein Stecken der e-card erforderlich ist. Eine entsprechende Information dazu hat bereits die Ärztekammer im vergangenen Jahr versendet. Voraussetzung für den Zugriff auf ELGA ist natürlich auch, dass die Patientin/der Patient nicht aus der ELGA ausgetreten ist (Opt-out). Hinweis: Für den e-Impfpass ist keine Opt-out möglich.

Wenn auf eine bestehende Kontaktbestätigung zugegriffen wird, kommen die folgenden Gültigkeitszeiträume zur Anwendung:

  • e-Impfpass: 28 Tage
  • e-Medikation und e-Befunde: 90 Tage

Es kann daher passieren, dass Sie bei einer Patientin bzw. einem Patienten zwar (noch) auf die e-Medikation/e-Befund zugreifen können, allerdings nicht mehr auf den e-Impfpass. In diesem Fall erhalten Sie eine Fehlermeldung in der Sie auf eine fehlende Zugriffsberechtigung hingewiesen werden.

Bei klassischen Kassenarztpraxen wird im Rahmen der Konsultationsbuchung automatisch eine Kontaktbestätigung ausgelöst. Da Sie als Wahlärztin/Wahlarzt aber keine Konsultation abrechnen, haben Sie die Möglichkeit, eine Kontaktbestätigung in Ihrer Arztsoftware auszulösen:

So können Sie die 
Kontaktbestätigung auslösen

INNOMED
CGM MEDXPERT
CGM PCPO

Ein ELGA-Kontakt per e-card Stecken ist mit der neuen INNOMED Version 2.61.1010 seit 15. Februar möglich. Klicken Sie dazu den Button „ELGA-KONTAKT“.

Ein ELGA-Kontakt per e-card Stecken ist mit dem Frühjahrsrelease Rel128 von CGM MEDXPERT ab Anfang März möglich. Klicken Sie dazu den „eCard“-Button.

Um in CGM PCPO eine Kontaktbestätigung auszulösen, klicken Sie im Konsultationsfenster den Button „Karte einlesen“.

ELGA Zugriffszeiten verlängern 

Eine weitere Möglichkeit, wie Sie immer Zugriff auf die ELGA einer Patientin oder eines Patienten erhalten können, ist, wenn Ihre Patientin bzw. Ihr Patient Sie in ELGA als Vertrauensärztin bzw. Vertrauensarzt hinterlegt. Bürgerinnen und Bürger können dazu den Zugriff bzw. die Zugriffszeiten ihrer Ärztinnen und Ärzte individuell einstellen. Neben der Funktion, den Zugriff für bestimmte Ordinationen zu sperren, gibt es nämlich auch die Möglichkeit, zu hinterlegen, welche Ordinationen dauerhaften Zugriff auf ihre ELGA haben sollen. Die maximal mögliche Zugriffsdauer sind 365 Tage.

Diese Änderung können Patientinnen und Patienten selbständig in ihrer ELGA nach Login mittels Handysignatur oder Bürgerkarte durchführen. Sollten sie über keine der Loginvarianten verfügen, können sie auch Kontakt mit der ELGA Ombudsstelle aufnehmen.

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