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Prozess und Bewer­tung digitaler Gesund­heits­anwen­dungen

18. November 2021 | Reinhard Jeindl
Junge Patientin im Krankenhausbett
Junge Patientin im Krankenhausbett

Analyse der Evidenz zum Nutzen von „Symptom-Checkern“

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), auch Gesundheits-Apps genannt, werden zunehmend mit diagnostischen und therapeutischen Funktionen angeboten. Der medizinische oder organisatorische Zusatznutzen dieser Anwendungen ist jedoch oft unklar. 

Für eine evidenzbasierte Beurteilung erstellte 2020 das Austrian Institute for Health Technology Assessment (AIHTA), basierend auf internationalen Bewertungsinstrumenten, eine Orientierungshilfe für die Nutzenbewertung von DiGA. Dieser Evaluationsprozess des AIHTA wurde nun anhand einer DiGA aus der Gruppe der „Symptom-Checker“ pilotiert. Als Ergebnis liegt eine verfeinerte Prozesskonzeption für die Bewertung von DiGA vor.

DiGA sind digitale Medizinprodukte, welche durch unterschiedliche Funktionen den Versicherten bei der Erkennung und Behandlung von Erkrankungen Unterstützung bieten können. Die Erwartungen an die DiGA im Sinne einer Entlastung des Gesundheitssystems sind hoch – wenngleich für die Mehrzahl der verfügbaren DiGA bisher wenig Evidenz zum tatsächlichen Nutzen vorliegt. 

Eine Gruppe dieser DiGA stellen die sogenannten „Symptom-Checker“ dar: Anhand eingegebener Symp­tome wird eine Liste mit möglichen Diagnosevorschlägen erstellt. Andere DiGA hingegen basieren auf therapeutischen oder Monitoring-Funktionen.

Um die Vielzahl der verfügbaren DiGA zu kategorisieren und diese auf technologiespezifische Anforderungen (Datenschutz und technische Schnittstellen für Interoperabilität mit der elektronischen Gesundheitsakte „ELGA“) zu überprüfen, führte das AIHTA eine Handsuche und Expertenkonsultationen durch. Dabei wurde aus den Listungen aus vier Ländern (Belgien, Deutschland, Vereinigtes Königreich und Österreich) ein Meta-Verzeichnis von 132 DiGA erstellt. Darüber hinaus wurde eine umfassende Analyse zur Evidenz zum Nutzen von Symptom-Checkern durchgeführt.

 

Die DiGA können anhand von vier Kriterien kategorisiert werden

Anwendungsbereich (nach ICD-10 Code), Anwender (Patient und/oder Leistungserbringer), Zielgruppe (Vulnerabilität des Patienten) sowie Funktion der DiGA. Das AIHTA erstellte Priorisierungskriterien, welche auf der Kategorisierung der DiGA und dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) basieren: Die DiGA sollte in Deutsch verfügbar sein sowie Funktionen zur Behandlung und Monitoring von chronisch Erkrankten bieten. Nach Anwendung dieser Priorisierungskriterien ist derzeit für 38 DiGA aus dem Meta-Verzeichnis eine unmittelbare ASVG-Relevanz gegeben. Die Kompatibilität mit ELGA könnte vor einer Evaluierung ein weiteres Filterkriterium darstellen.

Die Analyse der Evidenz der Symptom-Checker zeigte, dass der Nutzennachweis bisher nicht ausreichend erbracht wurde. In keiner qualitativ akzeptablen Studie konnten zufriedenstellende Ergebnisse der Symptom-Checker in Bezug auf die Genauigkeit der Diagnosevorschläge und der Dringlichkeits-Empfehlungen gezeigt werden. Gleichzeitig besteht die Gefahr der Fehl- und Überdiagnostik. Die Analyse der Patientenperspektive zu Symptom-Checkern zeigte zwar eine hohe Anwenderfreundlichkeit – jedoch fehlte den Anwendern für eine vollständige Beschreibung der Symptome die verbale Interaktion mit dem Gesundheitspersonal.

Basierend auf der Pilotevaluierung empfiehlt das AIHTA eine Prozesskonzeption für die Bewertung von DiGA, welche eine Kombination aus Priorisierungskriterien mit regulatorischen, technologie-spezifischen sowie Evidenz-Anforderungen vorsieht.

Quelle: Qualitas 04/2021, Springer-Verlag.

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