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Seit dem 1. Jänner 2026 sind Wahlärztinnen und Wahlärzte gesetzlich verpflichtet, die e-card-Infrastruktur inklusive ELGA und des e-card Service „e-Wahlpartner“ zu nutzen. Die Verpflichtung betrifft - bis auf wenige Ausnahmen - alle Ärztinnen und Ärzte mit Wahlarzt-Praxen. Leistungserbringer, die kurative Kassenverträge mit allen Kassen haben, müssen e-Wahlpartner im Sinne des DokuG. nicht verwenden. Informationen zu den Ausnahmen finden Sie auf der Informationsseite der SVC.
Mit dem e-Wahlpartner-Service (WKS / eWP) werden bei jedem Patientenkontakt Leistungen, Diagnosen und die Kontaktaufnahme elektronisch erfasst und an die Sozialversicherung übermittelt. Gleichzeitig wird die Identität der Patientin bzw. des Patienten sowie die Gültigkeit der e-card geprüft.
In der Lizenz „Automatisierte Diagnoseerfassung“ sind auch alle e-Wahlpartner-Funktionalitäten, die Sie als Wahlärztin oder Wahlarzt oder Kassenärztin oder Kassenarzt nutzen müssen, inkludiert. Das Modul „e-Wahlpartner“ muss nicht separat erworben werden. Alle Informationen zur „Automatisierten Diagnoseerfassung“ finden Sie auf unserer Informationsseite.
Alle Informationen zur Anbindung der e-card und ELGA finden Sie hier.