Österreich

Wahlpartner-Kontakt-Service

14. Januar 2026

Seit dem 1. Jänner 2026 sind Wahlärztinnen und Wahlärzte gesetzlich verpflichtet, die e-card-Infrastruktur inklusive ELGA und das e-card Service „e-Wahlpartner“ zu nutzen. Die Verpflichtung betrifft - bis auf wenige Ausnahmen - alle Ärztinnen und Ärzte mit Wahlarzt-Praxen. Leistungserbringer, die kurative Kassenverträge mit allen Kassen haben, müssen e-Wahlpartner im Sinne des DokuG. nicht verwenden. Informationen zu den Ausnahmen finden Sie auf der Informationsseite der SVC.

Mit dem e-Wahlpartner-Service (WKS / eWP) werden bei jedem Patientenkontakt Leistungen, Diagnosen und die Kontaktaufnahme elektronisch erfasst und an die Sozialversicherung übermittelt. Gleichzeitig wird die Identität der Patientin bzw. des Patienten sowie die Gültigkeit der e-card geprüft.

In der Lizenz „Automatisierte Diagnoseerfassung“ sind auch alle e-Wahlpartner-Funktionalitäten, die Sie als Wahlärztin oder Wahlarzt oder Kassenärztin oder Kassenarzt nutzen müssen, inkludiert. Das Modul „e-Wahlpartner“ muss nicht separat erworben werden. Alle Informationen zur „Automatisierten Diagnoseerfassung“ finden Sie auf unserer Informationsseite.

Alle Informationen zur Anbindung der e-card und ELGA finden Sie hier.

Informationen zur Leistungs- und Diagnosedokumentation aus der DokuG-Novelle 2025:

  • Die Verpflichtung, (Wahlpartner-) Kontakte zu erfassen bleibt unverändert bestehen und gilt seit dem 01.01.2026.
  • Weiterführende Fragen und Antworten dazu finden Sie hier.

Folgend wichtige Links für INNOMED Anwender:innen:

Folgend wichtige Links für CGM PCPO oder CGM MEDXPERT Anwender:innen:

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