Österreich

Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Ihre Patientinnen und Patienten mit der e-Zuweisung

24. April 2026

Die e‑Zuweisung (vormals eKOS) löst papiergebundene Zuweisungen, Überweisungen und Verordnungen, inklusive gegebenenfalls erforderlicher Bewilligungen durch einen vollständig elektronischen Prozess ab. Damit wird der gesamte Ablauf bei bewilligungspflichtigen Untersuchungen deutlich vereinfacht. Direkt aus der Praxissoftware wird die Zuweisung elektronisch erstellt und an den zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt. Das System zeigt automatisch an, ob eine Bewilligung erforderlich ist, prüft die Angaben auf Vollständigkeit und leitet den Antrag bei Bedarf weiter.

Ab 01.10.2027 werden insgesamt acht Leistungsarten zur verpflichtenden Nutzung der e-Zuweisung eingeführt. Bereits jetzt, im Rahmen der Ausbaustufe 1, können sechs dieser Leistungen freiwillig elektronisch genutzt werden: MR, CT, Knochendichtemessung, humangenetische Untersuchungen, klinisch‑psychologische Diagnostik sowie nuklearmedizinische Untersuchungen. Die beiden verbleibenden Leistungsarten Röntgen‑Therapie sowie Röntgen/Sonographie werden in einer weiteren Ausbaustufe bis spätestens 01.10.2027 ebenfalls in der e‑Zuweisung verfügbar sein.

Ihre Vorteile auf einem Blick

Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, aber auch für Wahlärztinnen und Wahlärzte mit e-card Nutzungsvertrag bietet die e‑Zuweisung eine einheitliche, österreichweit harmonisierte Eingabemaske - unabhängig davon, bei welchem Versicherungsträger die Patientinnen und Patienten versichert ist. Das reduziert Eingabefehler, erleichtert die Einschulung des Teams und senkt den administrativen Aufwand. Patientinnen und Patienten müssen nicht mehr zur Krankenkasse, keine Papierzuweisung mitführen und können bei Bedarf per SMS oder E‑Mail über den Status der Bewilligung informiert werden.

e‑Zuweisung zahlt sich aus: Ihre Förderung im Überblick

Wie im Rundschreiben Nr. 18 der österreichischen Ärztekammer vom 07.04.2026 angekündigt, können Sie ab sofort für Ihre Praxis von einer Förderung für die e‑Zuweisung profitieren. Voraussetzung für Kassenpraxen ist ein gültiger kurativer Vertrag (KU‑Vertrag) mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger sowie die durchgehende Nutzung der e‑Zuweisung über einen Zeitraum von drei Monaten in Ihrer Arztsoftware. So verbinden Sie einen modernen, digitalen Workflow mit einem finanziellen Benefit für Ihre Praxis.

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