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Neuer Eltern‑Kind‑Pass: Was Sie wissen sollten

23. Februar 2026

Wie Sie vielleicht schon gehört haben, wird der (elektronische) Eltern‑Kind‑Pass zum 01. Oktober 2026 eingeführt. Dieser ersetzt schrittweise den bisherigen Mutter‑Kind‑Pass. Dabei kommt es auch in Praxen zu einigen organisatorischen Änderungen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen die ersten Informationen zu diesem neuen Digitalisierungsprojekt näherbringen. 

Welche Arztgruppen sind betroffen?

  • Fachärzte und Fachärztinnen für Gynäkologie und Geburtshilfe
    • Betreuung in der Schwangerschaft (Mutter‑Kind‑Pass‑Untersuchungen, Ultraschall etc.)
    • Nachbetreuung der Mutter nach der Geburt
  • Fachärzte und Fachärztinnen für Kinder‑ und Jugendheilkunde (Pädiatrie)
    • Vorsorgeuntersuchungen beim Kind (Entwicklung, Impfungen, Screenings)
  • Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin
    • Können einen Teil der Eltern‑Kind‑Pass‑Untersuchungen übernehmen (vor allem beim Kind, teils auch bei der Mutter), je nach regionaler Versorgungssituation
  • Weitere beteiligte Fachärzte und Fachärztinnen je nach Bedarf, z.B.:
    • HNO, Augenheilkunde, Orthopädie u. a. (Screenings und Kontrollen bei Auffälligkeiten)

Was ändert sich?

  • Der Mutter‑Kind‑Pass wird zum Eltern‑Kind‑Pass – mit neuer Bezeichnung und modernisiertem Untersuchungsprogramm.
  • Langfristig soll der Pass elektronisch geführt werden; die Papierform soll nach einer Übergangsphase ersetzt werden.
  • Ziel des Sozialministeriums und der Sozialversicherung ist eine flächendeckende, einheitliche Nutzung durch alle Vertragspartner.

Nutzung in den Praxen

  • Für Kassenordinationen ist vorgesehen, dass die Dokumentation der Eltern‑Kind‑Pass‑Untersuchungen künftig elektronisch erfolgt.
  • Voraussetzung ist die technische Anbindung (Praxissoftware, e‑card/ELGA‑Schnittstellen).
  • In einer Übergangsphase ist mit paralleler Papier‑ und elektronischer Dokumentation zu rechnen, abhängig z. B. vom Zeitpunkt der Feststellung der Schwangerschaft.

Vorteile

  • der elektronische Eltern-Kind-Pass soll den Verlust des Heftes verhindern,
  • die Zusammenarbeit von Gesundheitsanbietern verbessern und
  • die Datenintegration in die Elektronische Gesundheits-Akte ELGA erleichtern

Rechtliche Verpflichtungen

Die politische Zielsetzung ist, dass alle Vertragspartner der Sozialversicherung den elektronischen Eltern‑Kind‑Pass nutzen.

Weitere Vorgangsweise

Mit 01.10.2026 startet der elektronische EKP für neu festgestellte Schwangerschaften. Ab diesem Tag werden keine Papierpässe mehr für neu festgestellte Schwangerschaften ausgegeben. Alle Kinder, die ab 01.03.2027 geboren werden, erhalten einen elektronischen Eltern-Kind-Pass bei der Geburt.

Die Umsetzung in Ihrem Arztinformationssystem erfolgt schrittweise ab Herbst 2026. Wir werden Sie in den kommenden Monaten über die weitere Vorgehensweise informieren und Ihnen eine kompakte Übersicht zu technischen und organisatorischen Schritten zur Verfügung stellen. 

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