Die Heilmittelabrechnung der Kassen BVAEB-EB (05) und BVAEB-OEB (07) erfolgt ab 01.04.2023 gemeinsam. Ab dem 01.04.2023 wird für die Heilmittelabrechnung der Kassen BVAEB-EB (05) und BVAEB-OEB (07), inklusive der Daten, der Trägercode 07 verwendet.
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