Österreich

Stefan Sabutsch: „Dann wird die Patient Journey für alle verfügbar“

12. September 2026 | Josef Ruhaltinger
Stefan Sabutsch,
Stefan Sabutsch,

Seit 1. Juli codieren alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihre Diagnosen verpflichtend – mithilfe einer ELGA-Codiersoftware. Der Technische Geschäftsführer Stefan Sabutsch erklärt, was das für die Ordinationen bedeutet und wie der EHDS die Anforderungen an das Gesundheitssystem verändert.

 

Herr Sabutsch, der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) wird immer realer. Welche Rolle übernimmt die ELGA GmbH bei der Umsetzung?


Stefan Sabutsch: "Da gibt es zwei unterschiedliche Aspekte. Der eine ist der europäische Datenaustausch, der meist im Fokus steht. Es geht darum, dass Patienten und Ärzte etwa in Italien Einblick in die Patient Summary und Medikation haben, wenn es dort zu gesundheitlichen Problemen kommt. Das ist aber nur ein Teilaspekt des EHDS. Es gibt sehr viele innerstaatliche Vorgaben. Der Gesundheitsdatenraum definiert, wie die Interoperabilität der Systeme auszusehen hat. Da steigen die Anforderungen deutlich. Sämtliche Patientenakten müssen zwischen den Systemen austauschbar werden. Die konkreten Anforderungen dafür werden gerade erarbeitet. Wir hoffen, dass im Frühjahr nächsten Jahres klare Vorgaben vorliegen – dann beginnt die Umsetzungsfrist zu laufen. Das betrifft das gesamte Gesundheitssystem."

Definieren Sie die Zielgruppen…

"Nicht nur das Kassensystem wird von EHDS adressiert. Die Pflicht zur Lieferung verarbeitbarer Informationen, die sogenannte Dateninteroperabilität, gilt auch für Pflegedienste, Wahlärztinnen und -ärzte, die ebenfalls zum System gehören, – sowie für alle anderen Gesundheitsberufe. Selbst scheinbar triviale Punkte wie die Identifikation sind betroffen: Sowohl Gesundheitsdiensteanbieter als auch Patientinnen und Patienten müssen sich künftig EHDS-konform identifizieren können."

Themenwechsel: In letzter Zeit sind mehrere Patientenportale entstanden oder im Aufbau – Niederösterreich, Oberösterreich, die Vinzenz Gruppe. Ist das nicht letztlich ein Konkurrenzprodukt zur elektronischen Patientenakte, an der Sie arbeiten?

"Nicht wirklich. Auch für ELGA wird gerade ein neues Portal gebaut, ebenso eine App. Die Länderportale zeigen letztlich an, was das ELGA-Portal ohnehin zeigt, darüber hinaus vielleicht länderspezifische Inhalte."

Wir reden ständig über nicht kommuni­zierende Datensilos, die unser Gesundheitssystem behindern. Wo sind die Patientenportale einzuordnen?

"Das Ziel muss sein, dass Daten, die österreichweit für das Gesundheitssystem relevant sind, über ELGA getragen werden – das ist alternativlos. Was ein Länderportal darüber hinaus zusätzlich anbieten kann, sind administrative Zusatzfunktionen – etwa wie man mit dem eigenen Krankenhaus in Kontakt tritt. Das macht in einem Länderportal durchaus Sinn."

Wie groß ist die Gefahr, dass hier dateninkompatible Paralleluniversen heranwachsen?

"ELGA war nie als Gesamtheit aller existierenden Gesundheitsdaten gedacht. ELGA hatte immer den Anspruch, die für die Weiterbehandlung relevanten Daten zu zeigen – wir sammeln bewusst nicht alles, was irgendwo an Daten existiert. Nach einem Krankenhausaufenthalt kommt der Entlassungsbrief in die ELGA, dazu vielleicht der eine oder andere Laborbefund. Darüber hinaus entstehen im Krankenhaus aber viele weitere Dokumente, die für eine elektronische Patientenakte nicht relevant sind – wenn der Patient diese trotzdem einsehen möchte, ist ein eigenes Portal dafür sinnvoll."

2026 ist eines der anspruchsvollsten Jahre für die ELGA GmbH. Es gibt seit 1. Juli die Codierungspflicht für die gesamte niedergelassene Ärzteschaft, die in der e-Dia­gnose mündet. Es läuft das Projekt DigiMed, das die e-Medikation erweitern soll. Dazu kommen Projekte wie Patient Summary, die ELGA-Gesundheits-App, telemedizinische Anwendungen und noch einiges mehr. Wie steht es um diese Vorhaben?

"Es ist viel los. Da haben Sie recht. Nächstes Jahr könnte es noch intensiver werden."

Warum das?

"Weil die Funktionen dann tatsächlich in die Umsetzung gehen müssen. Heuer machen wir noch Konzeptarbeit, nächstes Jahr beginnt der eigentliche Job – bei sehr vielen weiteren Projekten. Das betrifft nicht nur die ELGA GmbH selbst, sondern auch alle unsere Systempartner."

Seit 1. Juli gilt die ambulante Codierpflicht für Diagnosen, die sogenannte Ambulante Leistungs- und Diagnosendokumentation AMBCO. Worum geht es dabei?

"Die Kurzfassung ist: Seit 1. Juli müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Diagnosen codieren. Zur Unterstützung dieser Pflicht haben die ELGA GmbH und das Gesundheitsministerium ein e-Health-Codierservice bereitgestellt. Die eigentliche Neuerung dahinter ist, dass wir damit gleichzeitig in ganz Österreich in allen niedergelassenen Ordinationen das Codiersystem SNOMED ausgerollt haben."

Bedeutet das, dass die Ärzteschaft künftig ein völlig neues Dokumentations­format verwenden muss?

"Nein. Die Ärzteschaft muss lediglich die Diagnose eingeben, die mithilfe unseres Services in der ordinationseigenen Software codiert und dokumentiert wird – das ist im niedergelassenen Bereich wie erwähnt gesetzlich vorgeschrieben."

Bislang galt das Codierformat ICD-10. Warum jetzt SNOMED?

"SNOMED ist ein Codesystem, das seit vielen Jahren international und aus der Medizin heraus entwickelt wird und in Österreich seit 2019 frei zugänglich ist – seit unserem Beitritt zu SNOMED International. Die Nutzung ist für den einzelnen Arzt kostenlos, die Mitgliedsgebühren trägt die öffentliche Hand. Das ist vergleichbar mit ICD-10, der von der WHO herausgegeben wird und sich über deren Mitgliedsbeiträge finanziert. ICD-10 ist etwas angejahrt und hat vor allem statistische Aufgaben, SNOMED ist moderner und bildet eher die medizinische Sichtweise ab."

Wie sieht die praktische Anwendung für einen Arzt aus, der damit bisher keine Berührung hatte?

"Die Prämisse ist, dass wir ihn in seiner Arbeit unterstützen und ihn keinesfalls zwingen, sich Codes zu merken – so wie es beim ICD-10 oft passiert ist. Der Arzt gibt einen Begriff oder Teile davon in seiner gewohnten Fachsprache in das Codiersystem ein und erhält daraufhin passende Vorschläge als vollständige Begriffe, aus denen er auswählen kann. Selbst umgangssprachliche Formulierungen wie „Hexenschuss“ – die kein Arzt so dokumentieren würde – übersetzt das System korrekt in den medizinischen Fachbegriff, in diesem Fall die akute Lumbalgie, samt dem passenden ICD-10-Code M45.5 für Kreuzschmerz."

Lassen sich aus diesen Daten künftig auch epidemiologische Trends ableiten?

"Die codierten Daten werden im Rahmen des Gesundheitsdokumentationsgesetzes über die Wege der Abrechnung schlussendlich zum Ministerium übermittelt. Diese Daten stehen vor allem für die Steuerung des Gesundheitswesens zur Verfügung. Hier sind natürlich auch die epidemiologischen Verläufe von Krankheitshäufigkeiten von großem Interesse, etwa: Wie viele Kontakte im Gesundheitswesen sind aufgrund von Diabetes und wie schaut der diesbezügliche Trend im Jahresvergleich aus. Eine direkte infektions-epidemiologische Verwendung, wie wir sie in Corona-Zeiten kennengelernt haben, war und ist hier meines Wissens nie vorgesehen, dafür gibt es andere Werkzeuge."

Warum der zusätzliche Aufwand mit SNOMED, wenn am Ende ohnehin der ICD-10-Code an die Sozialversicherung geht?

"Dafür gibt es zwei Gründe. Erstens: Der Arzt gewinnt eine echte Arbeitserleichterung, weil er in einem Schritt präzise dokumentiert und gleichzeitig den gesetzlich verpflichtenden Code erfasst. Zweitens entsteht dadurch erstmals eine strukturierte, standardisierte lokale medizinische Dokumentation für alle Patientinnen und Patienten – bislang war das größtenteils Freitext. Freitext kann zwar sehr präzise sein, aber jetzt kommt zusätzliche Standardisierung hinein, und dadurch wird Interoperabilität geschaffen."

Aber dabei geht es nach wie vor um die ordi­nationsspezifische, lokale Nutzung – nicht um eine systemweite Verwendung der Daten?

"Gegenwärtig ist das so. Das ist aber eine Momentaufnahme. In weiteren Schritten werden die Daten in einer „Patient Journey“ auch im eHealth-Bereich für andere Berechtigte zugänglich. Dann kommen wir endlich so weit, dass der gesundheitliche Status für Patienten und Ärzte kurz und aktuell ablesbar ist. Denn nichts ist ärgerlicher, als bei jedem Arztbesuch erneut Vorerkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten und Operationen aufzählen zu müssen. Das schafft sofort einen Mehrwert für das gesamte Gesundheitswesen."

Wie steht es um den weiteren Einsatz der Diagnose-Codes im öffentlichen eHealth-System?

"Im gegenwärtigen Stadium bleiben die Diagnosedaten nur für die Ordination verfügbar. In der nächsten Ausbauphase werden diese Daten in eine Anwendung innerhalb der ELGA eingebracht, die vermutlich „e-Diagnose“ heißen wird. Und dann geht es noch einen Schritt weiter: Die Daten sollen zu einem gemeinsam kuratierten Diagnosen-Listensystem werden. Waren Sie etwa schon bei zwei, drei Ärzten und gehen dann zu einem neuen Arzt, der Sie noch nicht kennt, schaut dieser in der Anwendung „e-Diagnose“ nach – nicht Befunde, nicht Medikation, sondern die Liste der bereits erfassten Diagnosen. Er prüft dann, ob sie noch aktuell ist, ob sich eine Diagnose gebessert oder erledigt hat oder ob etwas dazugekommen ist."

Werden wir nach dem vollständigen Rollout endlich sagen können, wie viele Diabetikerinnen und Diabetiker es in welchem Stadium und wo in Österreich gibt?

"Das sollte im Zuge dieser Diagnose-Codierverpflichtung schon jetzt in die Statistik einfließen. Bereits zum Jahresende sollten valide Zahlen zu Diabetikern vorliegen."

Wann werden die Entwicklungsphasen ausgehend von der Codierungspflicht tatsächlich in eine Patientenkurzakte münden?

"Die ELGA GmbH übernimmt hier nur die Koordination und Spezifikation über das gesamte System. Umgesetzt wird es nicht von uns selbst, sondern von unseren Partnern beziehungsweise Eigentümern. Es braucht noch einige Schritte. Ich kann ein verbindliches Datum nennen: Die Patient Summary wird europaweit verpflichtend ab März 2029."

Wie klappt beim Codiersystem die Zusammenarbeit mit der Ärztekammer?

"Wir arbeiten sehr gut mit der Ärztekammer zusammen. Sie hat das e-Health-Codierservice und SNOMED von Anfang an unterstützt und hilft uns auch medizinisch-fachlich: So hatten wir die eine oder andere kuriose Übersetzung. Das bessert man einfach aus."

Die Codierpflicht existiert zum Zeitpunkt unseres Gesprächs seit einem Monat. Wird das System akzeptiert?

"Das ist eine gute Frage. Ja – es wird eingesetzt. Bei der Nutzung gibt es zwei unterschiedliche Ansätze: Es gibt Ärzte, die täglich oder nach jedem Fall codieren, und solche, die das erst am Quartalsende gemeinsam mit den Abrechnungsdaten nachziehen. Bei Letzteren passiert also noch einiges zum Quartalsende. Für jene, die live arbeiten, funktioniert es offensichtlich gut. "

Codierungspflicht, e-Diagnose und SNOMED-CT

Seit 1. Juli gilt für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Österreich die Codierungspflicht für Diagnosen. Zur Unterstützung wurde ein e-Health-Codierservice bereitgestellt – und damit gleichzeitig das internationale Codiersystem SNOMED in allen niedergelassenen Ordinationen ausgerollt. Bisher arbeitete das Gesundheitswesen mit ICD-10, das jedoch für die Statistik konzipiert ist und für die medizinische Dokumentation oft zu grob bleibt.

 

Für den Arzt bedeutet die Umstellung: Er gibt künftig einen Begriff aus seiner gewohnten Fachsprache ein und erhält passende SNOMED-CT-Vorschläge, statt sich sperrige Codes einzuprägen. Zu jedem SNOMED-CT-Konzept liefert das Service zugleich den passenden ICD-10-Code mit – die Diagnose entsteht damit in einem einzigen Schritt statt in zwei getrennten Codierungen.

Technisch ist das Codierservice als REST-Webservice auf FHIR-Basis ausgelegt und lässt sich grundsätzlich einfach in bestehende Praxissoftware integrieren. 

 

Damit die Funktion tatsächlich verfügbar ist, muss allerdings der jeweilige Ordinationssoftware-Anbieter diese Schnittstelle aktiv einbauen. Der SNOMED-Code verbleibt anschließend im Praxisinformationssystem, während der ICD-10-Code über die eCard-Schnittstelle und die Sozialversicherung an das Ministerium für die Statistik übermittelt wird. Perspektivisch sollen diese Daten in die geplante Anwendung „e-Diagnose“ innerhalb der ELGA einfließen.

Stefan Sabutsch

ist gemeinsam mit Edith Bulant-Wodak seit 2023 Geschäftsführer der ELGA GmbH, verantwortlich für technische Fragen. Er präsidiert seit 2007 HL7 Austria, seit 2018 die DICOM Anwendergruppe Austria und leitet seit 2019 das SNOMED National Release Center Austria. Seit 1997 ist er in der Medizin-IT tätig, unter anderem als Produktmanager bei Agfa HealthCare und mit einer Professur für Medizinische Informationssysteme an der FH Joanneum Graz. Sabutsch studierte Biologie mit Schwerpunkt Neurobiologie in Graz und dissertierte zur Notfallmedizin.

Quelle: ÖKZ 4/2026, 67. Jahrgang, Springer-Verlag

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