Seit 1. Juli codieren alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihre Diagnosen verpflichtend – mithilfe einer ELGA-Codiersoftware. Der Technische Geschäftsführer Stefan Sabutsch erklärt, was das für die Ordinationen bedeutet und wie der EHDS die Anforderungen an das Gesundheitssystem verändert.
Stefan Sabutsch: "Da gibt es zwei unterschiedliche Aspekte. Der eine ist der europäische Datenaustausch, der meist im Fokus steht. Es geht darum, dass Patienten und Ärzte etwa in Italien Einblick in die Patient Summary und Medikation haben, wenn es dort zu gesundheitlichen Problemen kommt. Das ist aber nur ein Teilaspekt des EHDS. Es gibt sehr viele innerstaatliche Vorgaben. Der Gesundheitsdatenraum definiert, wie die Interoperabilität der Systeme auszusehen hat. Da steigen die Anforderungen deutlich. Sämtliche Patientenakten müssen zwischen den Systemen austauschbar werden. Die konkreten Anforderungen dafür werden gerade erarbeitet. Wir hoffen, dass im Frühjahr nächsten Jahres klare Vorgaben vorliegen – dann beginnt die Umsetzungsfrist zu laufen. Das betrifft das gesamte Gesundheitssystem."
"Nicht nur das Kassensystem wird von EHDS adressiert. Die Pflicht zur Lieferung verarbeitbarer Informationen, die sogenannte Dateninteroperabilität, gilt auch für Pflegedienste, Wahlärztinnen und -ärzte, die ebenfalls zum System gehören, – sowie für alle anderen Gesundheitsberufe. Selbst scheinbar triviale Punkte wie die Identifikation sind betroffen: Sowohl Gesundheitsdiensteanbieter als auch Patientinnen und Patienten müssen sich künftig EHDS-konform identifizieren können."
"Nicht wirklich. Auch für ELGA wird gerade ein neues Portal gebaut, ebenso eine App. Die Länderportale zeigen letztlich an, was das ELGA-Portal ohnehin zeigt, darüber hinaus vielleicht länderspezifische Inhalte."
"Das Ziel muss sein, dass Daten, die österreichweit für das Gesundheitssystem relevant sind, über ELGA getragen werden – das ist alternativlos. Was ein Länderportal darüber hinaus zusätzlich anbieten kann, sind administrative Zusatzfunktionen – etwa wie man mit dem eigenen Krankenhaus in Kontakt tritt. Das macht in einem Länderportal durchaus Sinn."
"ELGA war nie als Gesamtheit aller existierenden Gesundheitsdaten gedacht. ELGA hatte immer den Anspruch, die für die Weiterbehandlung relevanten Daten zu zeigen – wir sammeln bewusst nicht alles, was irgendwo an Daten existiert. Nach einem Krankenhausaufenthalt kommt der Entlassungsbrief in die ELGA, dazu vielleicht der eine oder andere Laborbefund. Darüber hinaus entstehen im Krankenhaus aber viele weitere Dokumente, die für eine elektronische Patientenakte nicht relevant sind – wenn der Patient diese trotzdem einsehen möchte, ist ein eigenes Portal dafür sinnvoll."
"Es ist viel los. Da haben Sie recht. Nächstes Jahr könnte es noch intensiver werden."
"Weil die Funktionen dann tatsächlich in die Umsetzung gehen müssen. Heuer machen wir noch Konzeptarbeit, nächstes Jahr beginnt der eigentliche Job – bei sehr vielen weiteren Projekten. Das betrifft nicht nur die ELGA GmbH selbst, sondern auch alle unsere Systempartner."
"Die Kurzfassung ist: Seit 1. Juli müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Diagnosen codieren. Zur Unterstützung dieser Pflicht haben die ELGA GmbH und das Gesundheitsministerium ein e-Health-Codierservice bereitgestellt. Die eigentliche Neuerung dahinter ist, dass wir damit gleichzeitig in ganz Österreich in allen niedergelassenen Ordinationen das Codiersystem SNOMED ausgerollt haben."
"Nein. Die Ärzteschaft muss lediglich die Diagnose eingeben, die mithilfe unseres Services in der ordinationseigenen Software codiert und dokumentiert wird – das ist im niedergelassenen Bereich wie erwähnt gesetzlich vorgeschrieben."
"SNOMED ist ein Codesystem, das seit vielen Jahren international und aus der Medizin heraus entwickelt wird und in Österreich seit 2019 frei zugänglich ist – seit unserem Beitritt zu SNOMED International. Die Nutzung ist für den einzelnen Arzt kostenlos, die Mitgliedsgebühren trägt die öffentliche Hand. Das ist vergleichbar mit ICD-10, der von der WHO herausgegeben wird und sich über deren Mitgliedsbeiträge finanziert. ICD-10 ist etwas angejahrt und hat vor allem statistische Aufgaben, SNOMED ist moderner und bildet eher die medizinische Sichtweise ab."
"Die Prämisse ist, dass wir ihn in seiner Arbeit unterstützen und ihn keinesfalls zwingen, sich Codes zu merken – so wie es beim ICD-10 oft passiert ist. Der Arzt gibt einen Begriff oder Teile davon in seiner gewohnten Fachsprache in das Codiersystem ein und erhält daraufhin passende Vorschläge als vollständige Begriffe, aus denen er auswählen kann. Selbst umgangssprachliche Formulierungen wie „Hexenschuss“ – die kein Arzt so dokumentieren würde – übersetzt das System korrekt in den medizinischen Fachbegriff, in diesem Fall die akute Lumbalgie, samt dem passenden ICD-10-Code M45.5 für Kreuzschmerz."
"Die codierten Daten werden im Rahmen des Gesundheitsdokumentationsgesetzes über die Wege der Abrechnung schlussendlich zum Ministerium übermittelt. Diese Daten stehen vor allem für die Steuerung des Gesundheitswesens zur Verfügung. Hier sind natürlich auch die epidemiologischen Verläufe von Krankheitshäufigkeiten von großem Interesse, etwa: Wie viele Kontakte im Gesundheitswesen sind aufgrund von Diabetes und wie schaut der diesbezügliche Trend im Jahresvergleich aus. Eine direkte infektions-epidemiologische Verwendung, wie wir sie in Corona-Zeiten kennengelernt haben, war und ist hier meines Wissens nie vorgesehen, dafür gibt es andere Werkzeuge."
"Dafür gibt es zwei Gründe. Erstens: Der Arzt gewinnt eine echte Arbeitserleichterung, weil er in einem Schritt präzise dokumentiert und gleichzeitig den gesetzlich verpflichtenden Code erfasst. Zweitens entsteht dadurch erstmals eine strukturierte, standardisierte lokale medizinische Dokumentation für alle Patientinnen und Patienten – bislang war das größtenteils Freitext. Freitext kann zwar sehr präzise sein, aber jetzt kommt zusätzliche Standardisierung hinein, und dadurch wird Interoperabilität geschaffen."
"Gegenwärtig ist das so. Das ist aber eine Momentaufnahme. In weiteren Schritten werden die Daten in einer „Patient Journey“ auch im eHealth-Bereich für andere Berechtigte zugänglich. Dann kommen wir endlich so weit, dass der gesundheitliche Status für Patienten und Ärzte kurz und aktuell ablesbar ist. Denn nichts ist ärgerlicher, als bei jedem Arztbesuch erneut Vorerkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten und Operationen aufzählen zu müssen. Das schafft sofort einen Mehrwert für das gesamte Gesundheitswesen."
"Im gegenwärtigen Stadium bleiben die Diagnosedaten nur für die Ordination verfügbar. In der nächsten Ausbauphase werden diese Daten in eine Anwendung innerhalb der ELGA eingebracht, die vermutlich „e-Diagnose“ heißen wird. Und dann geht es noch einen Schritt weiter: Die Daten sollen zu einem gemeinsam kuratierten Diagnosen-Listensystem werden. Waren Sie etwa schon bei zwei, drei Ärzten und gehen dann zu einem neuen Arzt, der Sie noch nicht kennt, schaut dieser in der Anwendung „e-Diagnose“ nach – nicht Befunde, nicht Medikation, sondern die Liste der bereits erfassten Diagnosen. Er prüft dann, ob sie noch aktuell ist, ob sich eine Diagnose gebessert oder erledigt hat oder ob etwas dazugekommen ist."
"Das sollte im Zuge dieser Diagnose-Codierverpflichtung schon jetzt in die Statistik einfließen. Bereits zum Jahresende sollten valide Zahlen zu Diabetikern vorliegen."
"Die ELGA GmbH übernimmt hier nur die Koordination und Spezifikation über das gesamte System. Umgesetzt wird es nicht von uns selbst, sondern von unseren Partnern beziehungsweise Eigentümern. Es braucht noch einige Schritte. Ich kann ein verbindliches Datum nennen: Die Patient Summary wird europaweit verpflichtend ab März 2029."
"Wir arbeiten sehr gut mit der Ärztekammer zusammen. Sie hat das e-Health-Codierservice und SNOMED von Anfang an unterstützt und hilft uns auch medizinisch-fachlich: So hatten wir die eine oder andere kuriose Übersetzung. Das bessert man einfach aus."
"Das ist eine gute Frage. Ja – es wird eingesetzt. Bei der Nutzung gibt es zwei unterschiedliche Ansätze: Es gibt Ärzte, die täglich oder nach jedem Fall codieren, und solche, die das erst am Quartalsende gemeinsam mit den Abrechnungsdaten nachziehen. Bei Letzteren passiert also noch einiges zum Quartalsende. Für jene, die live arbeiten, funktioniert es offensichtlich gut. "
Quelle: ÖKZ 4/2026, 67. Jahrgang, Springer-Verlag