Das Papier, auf dem die Punkte der kommenden Gesundheitsreform gedruckt werden, muss geduldig bleiben. In den kommenden Monaten wird sich entscheiden, was in den Arbeitsgruppen begraben und was umgesetzt wird. Fix ist nix.
Für geübte Österreicher sind halbleere Gläser der Normalzustand. Nur wer nichts erwartet, kann nicht enttäuscht werden. So wurde das Regierungsvorhaben einer umfassenden Gesundheitsreform in der Gemeinde der Health Professionals weitgehend mit einem archetypischen „Jo eh“ kommentiert. Gesundheitsökonom Thomas Czypionka formulierte im Mai anlässlich eines ÖKZ-Interviews deutlich vornehmer: „Zu Beginn von Verhandlungen sind Visionen und Vorsätze groß, um dann auf den Boden der Realität zurückgebracht zu werden.“ Der IHS-Wissenschafter war bislang Begleiter vieler Bemühungen um eine Neugestaltung des heimischen Gesundheitssystems. Er fürchte, dass auch diese Gesundheitsreform „nicht so weit reichen werde, wie man sich das wünschen würde. Das ist, was passieren wird.“
Der 30. Juni 2026 wurde vom Kanzleramt zur entscheidenden Wegmarke gemacht. Ziemlich genau ein Jahr zuvor, am 6. Juni 2025, hatte die Regierung im salzburgischen Leogang die Reformpartnerschaft für Österreich mit vier Arbeitsfeldern vorgestellt: Gesundheit, Bildung, Energie sowie Verfassung und Verwaltung. Ergebnisse waren gefragt. Die Wählerstimmung war – sagen wir einmal – angespannt. Im Dezember setzte Bundeskanzler Christian Stocker schließlich die Deadline: Mit Jahresmitte 2026 seien Ergebnisse zu präsentieren. „Sonst wäre das endlos geworden“, begründete das Kanzleramt damals den künstlich erzeugten Zeitdruck. In Anbetracht der voluminösen Materie aus Finanzierung, Zuständigkeiten und Querschnittsmaterien von Telemedizin bis eHealth-Agentur war das Zeitmaß für die Reformpartnerschaft Gesundheit extrem knapp.
Alexander Biach, Generalsekretär der Sozialversicherung der Selbständigen, war beratend in die Gespräche eingebunden. Er beschreibt den Druck als enorm: „Die letzten zwei Monate vor der Deadline haben die Teams praktisch Tag und Nacht durchgearbeitet.“ Die Ergebnisse der einjährigen Verhandlungen wurden unter entsprechender Atmosphäre präsentiert. Die Chefverhandler baten am 1. Juli um 0.30 Uhr zur Pressekonferenz ins Bundeskanzleramt. Sie hatten auf den letzten Abdruck 13 Stunden lang durchverhandelt. Verbliebene Medienvertreter sprachen später von einem „Geruch von Panik“, der unter assistierenden Kabinettsmitarbeitern in der Luft gehangen hätte. Die Stäbe wussten: Es geht um die Vermittlung von Lösungskompetenz. Und das ist schwierig, wenn die Hälfte der Journalisten im Bett oder beim Wirten ist.
Ausgerufene Gesundheitsreformen sind inflationär wie Zolldrohungen auf Truth Social: Jeder Ressortminister und jede -ministerin hat einen Versuch. Diesmal schien die Situation aber ernster. Die Voraussetzungen für eine tiefgreifende Neuordnung des heimischen Gesundheitssystems waren gut wie selten zuvor. In jedem Landesbudget nimmt die Spitalsfinanzierung den größten Ausgabenposten ein – bei Wachstumsraten deutlich jenseits der Inflation. Die Finanznot des Gesundheitsbereiches beginnt bislang unverrückbare Prinzipien zu erschüttern. Für Johannes Gasser, Chefverhandler der NEOS in der Reformpartnerschaft Gesundheit, haben die ausufernden Kosten ein Umdenken gebracht: „Alle, die am Tisch gesessen sind, zeigten einen Zug zum Tor.“ In den letzten Wochen vor der Deadline sei der Reformwille ins Stocken geraten. „Es hieß zunehmend: Bewegen soll sich jeweils der andere.“
Die mitternächtliche Präsentation der Verhandlungsergebnisse stieß in der Öffentlichkeit nur auf verhaltene Resonanz. Gesundheitsökonom Thomas Czypionka sah in einem APA-Gespräch seine Skepsis bestätigt: „Eine Verschiebung der Kompetenzen war politisch offenbar nicht möglich.“ Dies sei „kein großer Wurf“. Es war August Wöginger selbst, ÖVP-Mastermind und schwarzer Chefverhandler im Gesundheitsbereich, der bei einem Hintergrundgespräch im Gesundheitsministerium die Schwachstelle der präsentierten Maßnahmen offenlegte: „Wir haben eine Einigung in vielen Bereichen.“ Auf die Frage, wie man die Ziele erreiche, musste er in der Floskellade graben: „Das bringen die Verhandlungen der kommenden Monate.“ Auch NEOS-Verhandler Johannes Gasser weiß: „Was jetzt am Tisch liegt, sind Ankündigungen und Grundsatzeinigungen. Wie das umgesetzt wird, wird bis Jahresende zu klären sein.“ Kurz: Die Verbindlichkeit der Vereinbarungen gilt es erst herzustellen. Entsprechend diffus war die Reaktion auf die groß inszenierte Reformpartnerschaft. Es war mehr „Schaun wir mal“ als „jetzt geht’s los“. Aufbruchstimmung fühlt sich anders an.
Für SVS-Generaldirektor Alexander Biach ist die Kritik am Reformpaket zu negativ. „Es kommt jetzt drauf an, was man in den kommenden Wochen und Monaten daraus macht.“ Prinzipiell seien etliche Maßnahmen bei der Vereinbarung dabei, deren Auswirkungen das Regelwerk des heimischen Systems verändern können. Voraussetzung: „Wenn die Verhandler die richtigen Akzente setzen.“
Die Reformgruppe Gesundheit muss in den kommenden Monaten unter Hochdruck arbeiten. Work Life Balance wird es eher keine geben. In Anbetracht der umfassenden Materie werden vier Themenblöcke definiert, die legistisch in Form gebracht und beschlussreif gemacht werden sollen.
Die neuen Facharztzentren zählen zu den zentralen Elementen der geplanten Gesundheitsreform. Mit den neuartigen Gemeinschaftspraxen soll erstmals versucht werden, Finanzierung, Patientensteuerung und den Abbau teurer Doppelstrukturen miteinander zu verbinden. Die Einigung auf das Modell war ein wesentlicher Punkt in den Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung. Allerdings: Wohin die neuen Facharztzentren ressortieren, ist nicht endgültig geklärt. Alexander Biach geht als in der Wolle gefärbter Verfechter des solidarischen Versicherungsgedankens davon aus, dass die Facharztzentren dem niedergelassenen Bereich und damit dem Einfluss der Sozialversicherung zugerechnet werden. Spricht man mit den Ländern, so ist dies noch längst nicht in trockenen Tüchern. Akkordiert ist aber, dass die Sekundäreinrichtungen, also der Facharztbereich, über die Gesundheits-Finanzierungs-Gesellschaft (ÖGFG) finanziert werden, in die Bund, Länder und Sozialversicherung einzahlen. Zu welchen Teilen steht noch nicht fest. Damit soll bei den Zentren erstmals ein „Haucherl“ des Prinzips „Finanzierung aus einer Hand“ umgesetzt werden.
Für die Länder liegt der Vorteil der Facharztzentren – abgesehen von ihrer Versorgungswirkung – an anderer Stelle. Für sie ist die Beseitigung der sogenannten Vorhalteverpflichtung entscheidend. Spitäler müssen aufgrund einer Eigenverpflichtung bestimmte ärztliche und pflegerische Kapazitäten bereithalten, unabhängig davon, wie viele Patienten tatsächlich kommen. Eine bloße Verlagerung von Patienten in den niedergelassenen Bereich würde den Ländern kaum Einsparungen bringen, solange der Spitalsbetreiber das Personal unabhängig von seiner Inanspruchnahme weiter beschäftigen muss. „Dort folgt Geld nicht Leistung, sondern dort folgt Geld Kosten“, beschreibt Biach den bestehenden Mechanismus.
Folgt man den Vereinbarungen der Reformkommission, dann werden Facharztzentren ambulante Leistungen eines Spitals übernehmen. Die Aufgaben werden über Kooperationsverträge zwischen Land und Sozialversicherung definiert. Übernimmt etwa ein Facharztzentrum die dermatologische Ambulanz eines Spitals, kann der Spitalserhalter die dafür notwendigen Dienste in seinem Haus reduzieren. Damit sinken nicht nur die Patientenzahlen, sondern erstmals auch die Vorhalte- und Personalkosten. Das Facharztzentrum wird dagegen nach tatsächlich erbrachten Leistungen bezahlt. Es gibt Geld pro Patient. Darin liegt letztlich auch der Interessenausgleich zwischen Ländern und Sozialversicherung: Die Sozialversicherung gewinnt stärkere Steuerungsmöglichkeiten in der ambulanten Facharztversorgung; die Länder erhalten im Gegenzug die Möglichkeit, entsprechende Strukturen und Fixkosten in den Spitälern abzubauen.
Naturgemäß wird die Finanzierung zu einem der entscheidenden Kapitel bei der Umsetzung der Gesundheitsreform. Eine Schlüsselrolle wird die Österreichische Gesundheits-Finanzierungs-Gesellschaft übernehmen. Sie soll aus der bestehenden Bundesgesundheitsagentur (BGA) erwachsen und beim Bund angesiedelt werden. Eine erste zentrale Aufgabe der ÖGFG soll die „Finanzierung aus einer Hand“ für die neuen Facharztzentren sein. Bund, Länder und Sozialversicherung sollen diese künftig gemeinsam finanzieren und damit das Prinzip der bisher getrennten Finanzierungsverantwortung überwinden. Um die Reform in die Gänge zu bringen, ist für den Anfang eine Anschubfinanzierung des Bundes vorgesehen, die über die Agentur abgewickelt wird. Wie hoch diese sein wird, ergibt sich erst aus den Budgettabellen des Finanzministers. Experten erwarten hier die erste echte Hürde, da ohne Dotierung die Facharztzentren nicht abheben werden. Darüber hinaus soll die ÖGFG unter anderem die eHealth-Agentur finanzieren, die postpromotionelle Ärzteausbildung samt Lehrpraxen bezahlen, Investitionen abwickeln und für die hochspezialisierte überregionale Versorgung aufkommen. Auch der zentrale Einkauf ausgewählter Arzneimittel und Medizinprodukte sowie die Abrechnung überregionaler Leistungen und inländischer Gastpatienten sind über die ÖGFG vorgesehen. Wie viel diese Transformation kostet und wie die Lasten zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung tatsächlich verteilt werden, ist noch offen. Alexander Biach: „Es muss geklärt werden, was diese Umbaumaßnahmen kosten und wie hoch die Anstoßfinanzierung durch den Bund ist.“
Die Verhandlungen sind eng mit dem Finanzausgleich verbunden. Obwohl die nächste Finanzausgleichsperiode erst 2029 beginnt, soll der Gesundheitsbereich bereits jetzt vorverhandelt werden. Schließlich hängt die künftige Verteilung der Mittel auch davon ab, wie die Versorgungslandschaft zwischen niedergelassenem Bereich und Spitälern neu geordnet wird und wer künftig welche Aufgaben übernimmt. Facharztzentren, Digitalisierung und neue Versorgungsstrukturen müssen daher finanziell bewertet werden, bevor die entsprechenden Geldströme im Finanzausgleich festgelegt werden können. Dies wird bis Jahresende kaum zu schaffen sein. Fix ist: Das Finanzministerium wird bei den Gesprächen eine bestimmende Kontrollfunktion einfordern.
Die Reform sieht vor, die gemeinsame Planung und Steuerung künftig verbindlich zu machen und unter die Koordination des Bundes zu stellen. In einer ersten Stufe gibt der Bund mit einer Grundsatzplanung vor, welche Versorgungsebene welche Aufgaben übernehmen soll. Darauf aufbauend erstellen Länder und Sozialversicherung die regionalen Strukturpläne. Dabei müssen sie sich auch mit benachbarten Bundesländern abstimmen. Der Bund führt die Planungen schließlich zu einem österreichweiten Versorgungsauftrag zusammen. Neu ist vor allem die Kontrolle der Umsetzung. Ein Dashboard wird halbjährlich Soll und Ist gegenüberstellen – etwa, ob die vereinbarte Zahl an Kassenstellen tatsächlich geschaffen wurde. Bei Abweichungen kann gegengesteuert werden. Damit wird verhindert, dass zwar gemeinsam geplant wird, die einzelnen Systempartner danach aber weiterhin eigene Strukturen schaffen. Der Bund übernimmt dabei eine koordinierende und ausgleichende Funktion, kann aber nicht einfach über Länder oder Sozialversicherung hinweg entscheiden. Wie weit seine Durchgriffsrechte tatsächlich reichen, ist ebenfalls wieder Gegenstand der laufenden Gespräche.
Zusätzlich sind Schiedsverfahren vorgesehen, wenn sich die Systempartner in der Zielsteuerung nicht einigen – etwa darüber, ob eine Leistung von den Spitälern oder der Sozialversicherung übernommen werden soll. Sie sollen verhindern, dass Kompetenz- und Finanzierungsstreitigkeiten Entscheidungen über Jahre blockieren. Wie dieses Schiedsgericht ausgestaltet wird und ob es Sanktionsmöglichkeiten erhält, muss ebenfalls noch festgezurrt werden.
Ziel ist, parallele Entwicklungen zu vermeiden und unterschiedliche Systeme – vom eCard-System über ELGA bis zu Anwendungen in Spitälern und Ordinationen – technisch besser aufeinander abzustimmen. Gemeinsame Standards sollen gewährleisten, dass die Systeme miteinander kommunizieren und Daten genutzt werden können. Ähnlich wie bei der Gesundheitsplanung soll der Bund eine stärkere koordinierende Rolle übernehmen. Welche Aufgaben die eHealth-Agentur selbst operativ wahrnimmt und welche bei bestehenden Akteuren bleiben, ist noch Gegenstand der Verhandlungen. So bleiben die Erwartungen geübter Österreicher an eine wirkungsvolle Gesundheitsreform gedämpft. Fix is‘ nix.
Quelle: ÖKZ 4/2026, 67. Jahrgang, Springer-Verlag