Der Praxisalltag wird zunehmend digitaler und dadurch wachsen auch die gesetzlichen Anforderungen. Ab 01.07.2026 kommt eine Änderung auf Sie zu, die Ihre tägliche Arbeit unmittelbar betrifft. Die bisher freiwillige Übermittlung der codierten Diagnosen- und Leistungsdokumentation über das e-Wahlpartner-Kontakt-Service, wird ab 01.07.2026 verpflichtend.
Diese Verpflichtung gilt für alle Wahlärztinnen und Wahlärzte, Wahlgruppenpraxen sowie selbstständige Ambulatorien ohne Kassenvertrag. Nur Leistungserbringer, die kurative Kassenverträge mit allen großen Kassen haben, müssen das Service nicht verwenden.
Mit dem e‑Wahlpartner‑Service (WKS/eWP) werden bei jedem Kontakt mit Patientinnen und Patienten die erbrachten Leistungen, die dazugehörigen Diagnosen sowie die Kontaktaufnahme elektronisch erfasst und an die Sozialversicherung übermittelt. Gleichzeitig erfolgt eine Prüfung der Identität der Patientinnen und Patienten sowie der Gültigkeit der e‑card. So entsteht ein klar strukturierter, nachvollziehbarer Ablauf, auch wenn er zunächst nach zusätzlichem Aufwand klingt.
Wenn Sie bereits die Lizenz „automatisierte Diagnoseerfassung“ nutzen, stehen Ihnen auch sämtliche e‑Wahlpartner‑Funktionalitäten zur Verfügung. Ein zusätzliches, separates Modul für e‑Wahlpartner muss nicht erworben werden.
Eine wesentliche Voraussetzung ist ein Anschluss an das e-card System. Sofern dieser besteht, ist der Einstieg in den e-Wahlpartner-Kontakt-Service überraschend einfach und fügt sich nahtlos in den Praxisalltag ein.
Sind Patientinnen und Patienten gerade in der Praxis, entsteht der Kontakt im Grunde wie nebenbei: Die e‑card steckt bereits im Lesegerät oder wird bequem per NFC ausgelesen, und mit wenigen Klicks ist der Kontakt in der Arztsoftware angelegt. Mit dem e-Health Codierservice erfassen Sie die Diagnose und ergänzen nur noch die erbrachten Leistungen – die Dokumentation ist damit komplett, und Sie können sich ganz auf den Menschen vor Ihnen konzentrieren. Alternativ kann die Erfassung über die e-card Weboberfläche direkt im e‑Wahlpartner-Kontakt-Service durchgeführt werden.
Auch wenn Patientinnen und Patienten nicht in der Praxis anwesend sind, bleiben Sie handlungsfähig. Der Kontakt lässt sich entweder über eine e‑Berechtigung oder mithilfe der SV-Nummer in Kombination mit der Admin-Karte erstellen.
Mit dem 01.07.2026 tritt die vollständige Verpflichtung zur Nutzung des e-Wahlpartner Service (eWP/WKS) in Kraft – inklusive der Übermittlung codierter Diagnosen und Leistungen über die e-card-Infrastruktur.
Die gute Nachricht vorweg: Alle vier Arztinformationssysteme – CGM PCPO, CGM MEDXPERT, INNOMED und CGM MAXX – sind rechtzeitig vorbereitet und decken die gesetzlichen Anforderungen vollständig ab. Die Erfassung von Wahlpartner-Kontakten, die Identitätsprüfung über die e-card sowie die Übermittlung von Diagnosen und Leistungen sind in jedem System nahtlos in den gewohnten Arbeitsablauf integriert.
Sie können sich somit auch nach dem Stichtag voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren – die Betreuung Ihrer Patientinnen und Patienten. Den Rest erledigt Ihre CGM Software zuverlässig und gesetzeskonform im Hintergrund.