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Die jüngste Gesetzesnovelle der Bundesregierung § 136 Abs. 1 ASVG bringt Änderungen für die Führung des Heilmittelkontos mit sich. Ab dem 01.01.2026 müssen nicht nur die Rezeptgebühren, sondern auch sämtliche verordnete und erstattungsfähige Arzneimittel – auch jene, die derzeit billiger sind als die Rezeptgebühr - tagesaktuell an den Dachverband der Sozialversicherungsträger gemeldet werden. Zusätzlich ist eine monatliche Meldung für die Versorgungsforschung vorgesehen.
Bei ärztlichen Ordinationen ohne Hausapotheke obliegt die Weiterleitung dieser Daten den öffentlichen Apotheken, bei Ärztinnen und Ärzten mit Hausapotheke bewirkt dies folgende Änderung:
Um diesen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind technische Anpassungen in unseren Arztinformationssystemen CGM PCPO, CGM MEDEXPERT und INNOMED notwendig.
Als Ihr Softwareanbieter bemühen wir uns, Sie bei diesen Änderungen bestmöglich zu begleiten und die Lösungen rechtzeitig bereitzustellen. Wir werden Sie rechtzeitig über die technischen und organisatorischen Details informieren.