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Die Durchführung des Neu­geborenen-Hör­screenings nach den Richt­linien des SAV-Kon­zeptes 2017 an den Geburten- und Neo­nato­logie-Abtei­lungen in den Kliniken der NÖ LGA

Elterninformation "Neugeborenen Hörscreening".
Elterninformation "Neugeborenen Hörscreening".

Unter dem Dach der NÖ Landesgesundheitsagentur (NÖ LGA) sind alle NÖ Landes- und Universitätskliniken vereint, was eine einheitliche, NÖ flächendeckende Optimierung des Neugeborenen-Hörscreenings nach dem SAV-Konzept 2017 ermöglicht.

Aus der Literatur ist bekannt, dass ein bis zwei von tausend Neugeborenen mit einer angeborenen ein- oder beidseitigen Hörstörung geboren werden.

Das Neugeborenen-Hörscreening wurde in Österreich im Jahr 2003 im Mutter-Kind-Pass (MUKI) als Screening-Untersuchung mit Testung eines Ohres in der ersten Lebenswoche implementiert. Das neue SAV-Konzept 2017 [1] sieht einen Zeitplan zur Messung innerhalb des ersten bis dritten Lebensmonats vor und beinhaltet Beschreibungen zum genauen Einsatz der Messmethoden und der Nachverfolgung von im Screening auffälligen Kindern bis hin zur Versorgung bis zum sechsten Lebensmonat. Diese Untersuchung des Neugeborenen führt zur maßgeblichen Senkung des Diagnosealters von frühkindlichen Hörstörungen und dadurch zum früheren Therapiebeginn.

Dieses Konzept wird die NÖ LGA nun nach Abstimmung mit den Fachbereichen Geburtshilfe, Kinderheilkunde und HNO-Heilkunde in allen Kliniken mit Geburten- und Neonatologie-Abteilungen unter Einbeziehung der HNO-Abteilungen mit pädaudiologischem Schwerpunkt und Zusammenarbeit mit der Hörfrühförderung NÖ etablieren.

 

Anpassung der Untersuchungs­methoden und des Zeitablaufes

Auf Geburtenstationen wurde für das Screening die Anwendung der automatisierten TEOAE-Messung [2] mittels Einsteckhörern auf beiden Ohren festgelegt. Aufgrund der Risiken für neurologische Schäden ist auf Neonatologie-Abteilungen die AABR [3] -Methode durch Aufkleben von Elektroden anzuwenden.

Als Empfehlung gilt, die erste Messung beim reifen, gesunden Neugeborenen am zweiten bis vierten Tag durchzuführen und bei Auffälligkeit innerhalb vom dritten bis siebenten Tag auf den entsprechenden Geburtenabteilungen durch eine zweite Messung zu kontrollieren. Bei vorzeitiger Entlassung oder ambulanten Geburten sollten die Neugeborenen innerhalb des ersten Lebensmonats zu einer Untersuchung einbestellt werden. Auf den Neonatologie-Abteilungen ist vorgesehen, dass das Screening bis zur Entlassung des Säuglings abgeschlossen wird.

Bei Auffälligkeit des Screenings nach der zweiten Messung wird zur weiteren Abklärung und Diagnostik ein zeitnaher Termin an einer HNO-Abteilung mit pädaudiologischem Schwerpunkt vereinbart und das Neugeborene dorthin überwiesen.

 

Aufbau von Schulungsmöglichkeit, Netzwerkaufbau, Festlegung von Verantwortlichkeit und Eltern-Information

Die Screening-Untersuchung kann als automatisierte Messung von jedem geschulten medizinischen Personal durchgeführt werden. Um die Qualität des Screenings weiter zu steigern, wurde eine verpflichtende theoretisch-praktische Fortbildung für screenendes Personal ausgearbeitet, die über das Bildungsprogramm der NÖ LGA angeboten wird. Das bietet auch die Möglichkeit des fach- und klinikenüber­greifenden Netzwerk-Aufbaus.

Die Untersuchung wird getragen durch die Festlegung der Verantwortlichkeit, sodass die Nennung je einer verantwortlichen Person aus dem ärztlichen und dem Pflege- oder medizinischen Fachpersonal erfolgen muss.

Für die frühe Sensibilisierung der werdenden Eltern wurde ein Informationsfolder über das Neugeborenen-Hörscreening er­­stellt, der bereits bei der Anmeldung im Kreis­saal ausgehändigt werden soll.

 

Aufbau eines Trackingsystems (Nachverfolgung von Neu­geborenen mit auffälligem Screen­ing)

Bei auffälligem Screening wird den Eltern ein Informationsbrief mit vereinbartem Termin, Ort und Kontaktmöglichkeiten für die nächste Untersuchung inklusive einer Überweisung für die zuständige HNO-Abteilung ausgehändigt. Bei Nichterscheinen werden die Eltern telefonisch oder mit Erinnerungsschreiben einberufen. Bei gesicherter Diagnose einer Hörstörung wird das Kind bei Therapiebeginn an die Hörfrühförderung NÖ zugewiesen.

Die schriftliche Zustimmung für die klinik- oder institutionsübergreifende Weitergabe von sensiblen Patienten-Daten wird entsprechend der DSGVO eingeholt. Die für diese Schritte notwendigen Dokumente und der Eltern-Informationsfolder werden von der Abteilung Strategie und Qualität Medizin der NÖ LGA erstellt und zur Verfügung gestellt.

 

Qualitätssicherung

Die Dokumentation des Neugeborenen-Hörscreenings umfasst den Eintrag im Patienten-Dokumentationssystem (KIS-System) und die Meldung im Geburten­register, um die Anzahl der durchgeführten Hörscreenings und der durchgeführten Kon­trollen retrospektiv ermitteln zu können.

Die Evaluation der Untersuchungen, des neu etablierten Tracking-Systems und der Weiterleitung der Kinder an die Hörfrühförderung NÖ wird durch die jährliche, anonymisierte Abfrage durch die Landessanitätsdirektion erfolgen:

  • Anzahl der durchgeführten Unter­suchungen und Kontrollen
  • Screening-Methoden
  • Anzahl der Kinder mit auffälligem Ergebnis auf den Geburten- und Neonatologie-Abteilungen
  • Anzahl der Kontrolluntersuchungen auf den HNO-Abteilungen
  • Anzahl der Zuweisungen an die Hör­frühför­derung NÖ

Durch diese Auswertung kann sowohl die flächendeckende Umsetzung des Screenings erfasst werden als auch die Zahl der Kontrollen an den HNO-Abteilungen als Maß der Qualität des Screenings. Das Diagnosealter der Kinder bei Hörstörung und der Beginn der Therapie mit Frühförderung können ebenso analysiert werden.

Im Bewusstsein, dass Verzögerungen in der Therapie von hörgestörten Kindern zu Problemen der Sprach-, emotionalen, kog­nitiven und sozialen Entwicklung führen können, soll durch die neue Umsetzung des Neugeborenen-Hörscreenings entsprechend dem SAV-Konzept 2017 jedem in NÖ geborenen Kind ein bestmöglicher Start ins Leben ermöglicht werden.

 

  1. SAV = Screening, Abklärung, Versorgung
  2. TEOAE = Transitorisch evozierte otoakustische Emissionen
  3. AABR = Automatische Hirnstammaudiometrie

 

Quelle: QUALITAS 04/2022, Springer-Verlag.

Autorinnen:

OÄ Dr.in B. Schickinger-Fischer
Zertifizierte Risikomanagerin LK Mistelbach, HNO-Abteilung 

Mag. (FH) Stefanie Ernegger 
NÖ LGA Zentrale, Abteilung Strategie und Qualität Medizin

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