CompuGroup Medical
Synchronizing Healthcare

Erfahren Sie alles über die Vision, Mission sowie die Menschen, die die CompuGroup Medical weltweit prägen. 

Investor Relations
Eine Person tippt mit dem Finger auf ein Tablet-PC mit einer Investor-Relations-Präsentation
Karriere
Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone, während sie einen Tablet-PC hält
CGM Global
Mehrere CGM-Flaggen

Klinisch-psycho­logische Behand­lung ab Jänner Kassen­leis­tung

12. Dezember 2023 | APAMED (APA-OTS)
Panoramaaufnahme von Arzt mit Modell des Gehirns in Klinik.
Panoramaaufnahme von Arzt mit Modell des Gehirns in Klinik.

Nachdem der Gesetzesbeschluss zur Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in der Vorwoche den Bundesrat passiert hat, fordert der Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) die rasche Umsetzung. Nun habe die Sozialversicherung die klinisch-psychologische Versorgung mittels entsprechender Vereinbarungen sicherzustellen, hieß es am Montag in einer BÖP-Aussendung. Das Gesetz wird mit 1. Jänner 2024 gültig.

"Hier wird gerade ein neues Kapitel im Bereich der österreichischen Gesundheitsversorgung aufgeschlagen. Ich bin sehr dankbar, dass der hohe Versorgungsbedarf von den beiden Regierungsparteien erkannt wurde", freute sich BÖP-Präsidentin Beate Wimmer-Puchinger. Der vom Gesetzgeber intendierte niederschwellige Zugang zur Behandlung sei nur über den Abschluss einer Sachleistungsvereinbarung mit den Klinischen Psychologen möglich. "Alles andere wird bei den ohnedies psychisch belasteten Menschen zu einer zusätzlichen finanziellen und bürokratischer Bürde", warnte sie.

Der BÖP ist zuversichtlich, bei den nun anstehenden Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern konstruktive Lösungen zu finden. "Wir erwarten, dass die Kassa ehebaldigst zu Gesprächen hinsichtlich einer Sachleistungsvereinbarung mit uns in Verbindung treten wird. Das sind wir den betroffenen Menschen in Österreich schuldig", betonte Wimmer-Puchinger. Klinisch-psychologische Behandlung wird damit der Psychotherapie gleichgestellt.

 

Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) plädiert für eine rasche Umsetzung im Sinne aller Betroffenen

Der Gesetzesbeschluss zur Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) hat nun in der Vorwoche den Bundesrat passiert. Damit wird klinisch-psychologische Behandlung jetzt endlich zur Kassenleistung und als gleichwertige Leistung neben ärztlicher Hilfe im ASVG verankert. Das Gesetz wird mit 1.1.2024 gültig.

Mit 1.1.2024 haben somit alle versicherten Menschen in Österreich einen Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungsleistungen. "Hier wird gerade ein neues Kapitel im Bereich der österreichischen Gesundheitsversorgung aufgeschlagen. Ich bin sehr dankbar, dass der hohe Versorgungsbedarf von den beiden Regierungsparteien erkannt wurde", hält die Präsidentin des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger fest.

Laut Gesetzgeber hat nun die Sozialversicherung die klinisch-psychologische Versorgung mittels entsprechender Vereinbarungen sicherzustellen. Der vom Gesetzgeber intendierte niederschwellige Zugang zur Behandlung ist nur über den Abschluss einer Sachleistungsvereinbarung mit den Klinischen PsychologInnen möglich. "Alles andere wird bei den ohnedies psychisch belasteten Menschen zu einer zusätzlichen finanziellen und bürokratischer Bürde", warnt die BÖP-Präsidentin: "Klinisch-psychologische Behandlung muss für alle leistbar sein und darf niemanden ausschließen."

Bereits seit Jahren setzt sich der BÖP für eine hochwertige, niederschwellige und leistbare psychosoziale Versorgung ein und ist hier ein verlässlicher Projektpartner im Bereich der psychischen Gesundheit. So gilt das Projekt "Gesund aus der Krise", das in enger Kooperation mit dem Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) umgesetzt wird, als Best Practice Modell für die Organisation des Zugangs von KlientInnen zu klinisch-psychologischen, gesundheitspsychologischen und psychotherapeutischen Beratungs- und Behandlungseinheiten. Mit einem ähnlichen Umsetzungsmodell könnten die Kassen ihrer Versorgungsverantwortung in diesem Bereich schnellstmöglich und kostengünstig nachkommen, so dass die Versicherten rasch zu den ihnen zustehenden Leistungen kämen.

Der BÖP ist zuversichtlich, bei den nun anstehenden Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern konstruktive Lösungen zu finden: "Wir erwarten, dass die Kassa ehebaldigst zu Gesprächen hinsichtlich einer Sachleistungsvereinbarung mit uns in Verbindung treten wird. Das sind wir den betroffenen Menschen in Österreich schuldig", so die BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Wimmer-Puchinger.

Verwandte Artikel
Stationäre Patientin informiert sich am Tablet.
Stationäre Patientin informiert sich am Tablet.
Wichtige Schritte in eine gute Richtung

Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) begrüßt ...

Ängstliches junges Mädchen kauert in der Ecke.
Ängstliches junges Mädchen kauert in der Ecke.
Psychische Belas­tung in Öster­reich alarmie­rend hoch
Die psychische Belastung nimmt in Österreich dramatische Formen an. Ein ...