Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Einsatz des e-Rezepts für Kassenarztpraxen sowie für Wahlarztpraxen mit Rezepturrecht und e-card-Ausstattung ab 1.1.2023 verpflichtend ist. Sollten Sie noch über keine Anbindung verfügen, melden Sie sich bei uns – wir beraten Sie gerne.
Mehr Informationen zu der verpflichtenden Verwendung und Ausnahmen (herausgegeben von der Wiener Ärztekammer) finden Sie hier.