Österreich

Elektro­nischer Eltern-Kind-Pass: Erneute Ver­zögerung

7. Juli 2026 | APAMED (APA-OTS)
Mutter mit Kleinkind.
Mutter mit Kleinkind.

Ein wichtiges Projekt in der Digitalisierung des österreichischen Gesundheitswesens kommt nicht aus dem Straucheln: Wie die "Kronen Zeitung" am Montag berichtete, soll die für Oktober 2026 geplante Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes um ein weiteres Jahr verschoben werden. Beschlossen werden soll dies am Dienstag im Nationalrat.

Bereits einmal war die Einführung "aufgrund der Komplexität des Projektes" (wie es damals in den Erläuterungen zum Gesetzesvorschlag hieß) vertagt worden, ursprünglich wollte man schon zu Jahresbeginn 2026 starten. Nun gibt es erneut eine Verzögerung, wobei die Österreichische Ärztekammer eine "Intervention der Stadt Wien" dafür verantwortlich macht, wie es in einem der APA vorliegenden Schreiben heißt.

 

Befunde per Telefax bis 2027

Die Grünen im Parlament vermuten, dass es einen Zusammenhang mit einem weiteren Gesetzesvorhaben gibt: Das Parlament erlaubt am Dienstag, die geltende Ausnahmebestimmung für die Verwendung von Fax-Geräten zur Übermittlung von Gesundheitsdaten um ein Jahr zu verlängern und derartige Übermittlungen damit noch bis Ende Juni 2027 zu ermöglichen. Die dabei fehlende Verschlüsselung könnte sich auch auf die Datenübermittlung für den Eltern-Kind-Pass auswirken.

Bestätigt wurde all das noch nicht, die Ärztekammer beruft sich in ihrem mit 3. Juli datierten Schreiben aber auf "gesicherte Informationsquellen" im Gesundheitsministerium. 

Demnach soll es im Übergangsjahr einen Feldversuch nur in Kärnten geben. In den anderen Bundesländern würde der analoge Eltern-Kind-Pass demnach weiter gelten.

 

Grüne: Familien und Ärzte Leidtragende

Bei den Grünen reagierte man empört. "Wenn sich die kurzfristige Verschiebung des elektronischen Eltern-Kind-Passes bestätigt, dann ist das ein weiterer Beweis dafür, dass diese Bundesregierung bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht liefert. Leidtragende sind wieder einmal jene, die sich auf ein funktionierendes System verlassen müssen: Familien und Ärzt*innen", kritisierte Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner in einer schriftlichen Stellungnahme.

 

Volksanwalt Achitz: Eltern verlieren 1.300 Euro, wenn sie vorgeschriebene Untersuchungen zwar durchführen lassen, aber die Übermittlung scheitert

Dass sich die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes nun um ein weiteres Jahr verzögern soll, ist an sich schon sehr bedenklich. 

„Das gibt aber der Forderung der Volksanwaltschaft nach einer Übergangslösung neues Gewicht“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Die Volksanwaltschaft hat seit Jahren kritisiert, dass Eltern 1.300 Euro Kinderbetreuungsgeld verlieren, wenn sie vorgeschriebene Untersuchungen zwar durchführen lassen, aber vergessen, die Bestätigung dafür einzuschicken. Oder wenn die Bestätigung auf dem Postweg oder bei der ÖGK verloren geht.“

Das Problem wäre weggefallen, wenn die Übermittlung von Untersuchungsbestätigungen automatisch im System erfolgen würde. 

„Bis der elektronische Eltern-Kind-Pass endlich funktioniert, ist eine Übergangslösung notwendig, damit Eltern nicht derart massiv bestraft werden, obwohl sie alle vorgeschriebenen Untersuchungen gemacht haben. Familienministerin Claudia Bauer hat eine solche Übergangslösung bisher leider abgelehnt“, so Achitz.

Aus dem Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2024

„Die Bemühungen der VA, bei den Mutter-Kind-Pass-Strafen eine Verbesserung zu erreichen, waren insofern erfolgreich, als bereits im letzten Jahr die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes beschlossen wurde (Eltern Kind-Pass-Gesetz – EKPG, BGBl. I Nr. 82/2023). Damit kann die Durchführung der notwendigen Untersuchungen von Schwangeren bzw. Kindern den Krankenversicherungsträgern vollautomatisch nachgewiesen werden. Diese neue, elektronische Nachweismethode tritt aber erst im Jahr 2026 in Kraft. Bis dahin müssen Eltern die Nachweise der Untersuchungen dem Krankenversicherungsträger spätestens bis zum 18. Lebensmonat des Kindes in Papierform vorlegen. Versäumen sie diese Frist, wird das Kinderbetreuungsgeld um 1.300 Euro gekürzt (s. auch PB 2023, Band „Kontrolle der öffentlichen Verwaltung‟, S. 87). Auch 2024 wandten sich einige betroffene Familien an die VA. Sie alle hatten die Untersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt, die Frist zur Vorlage nur relativ knapp versäumt und die Erinnerungsschreiben, die von den Krankenversicherungsträgern versendet werden, aufgrund verschiedener Umstände nicht erhalten. Ein Vater brachte vor, dass er sich aus gesundheitlichen Gründen erst relativ spät um die Untersuchungsnach weise für seinen Sohn kümmern konnte. Er versäumte dann die Nachfrist um nur einen Tag. Die VA hatte zur Vermeidung solcher Härtefälle die Schaffung einer Übergangsregelung bis 2026 im EKPG angeregt. Das lehnte die Familienministerin jedoch als nicht erforderlich ab.“

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