Österreich

Mehr Vorsorge und Sicherheit mit dem neuen Untersuchungsprogramm des Eltern-Kind-Passes

5. Oktober 2026

Mit dem 1. Oktober 2026 tritt das neue Untersuchungsprogramm des Eltern-Kind-Passes österreichweit für alle vorgesehenen Untersuchungen während der Schwangerschaft und im Kindesalter in Kraft. Für die verbindliche Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes sind fünf ärztliche Untersuchungen der Schwangeren und des Kindes in den ersten 14 Lebensmonaten verpflichtend durchzuführen. 

Zu den neuen oder erweiterten Angeboten des Untersuchungsprogrammes gehören insbesondere:

  • eine erweiterte allgemein- und familienmedizinische Untersuchung zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche,
  • eine zusätzliche Hebammenberatung zwischen der 24. und 34. Schwangerschaftswoche,
  • eine Elternberatung,
  • zusätzliche Ultraschalluntersuchungen zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche,
  • ein Gesundheitsgespräch von der 14. bis spätestens zur 20. Schwangerschaftswoche,
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen bis zum 62. Lebensmonat des Kindes
  • Hörscreening, Hüftultraschalluntersuchung und augenfachärztliche Untersuchung des Kindes

Die erweiterten Untersuchungen sind für die Weitergewährung des Kindergeldes nicht verpflichtend. 

Neu sind auch vorgesehene Untersuchungen zu psychosozialen Belastungen, Prävention und weiterführender Beratungsbedarf. Ab dem 01. Oktober 2026 sind für die neuen und erweiterten Leistungen zusätzliche Leistungspositionen und Tarife zur Abrechnung zu verwenden. Diese wurden Ihnen wie gewohnt in Ihrem CGM Arztinformationssystem bereitgestellt. Für die Dokumentation der neuen Leistungen wurde ein Zusatzheft zum Eltern-Kind-Pass entwickelt. Das neue Programm gilt auch für bereits ausgestellte Papierpässe. Dabei müssen bereits durchgeführte Untersuchungen nicht wiederholt werden. 

Gut zu wissen: Keine verpflichtende elektronische Dokumentation

Ab dem 1. Oktober 2026 besteht noch keine allgemeine Verpflichtung zur elektronischen Dokumentation. Das neue Untersuchungsprogramm und der elektronische Eltern-Kind-Pass bilden dabei zwei getrennte Schritte auf dem Weg zur Umstellung. Die verbindliche Pflicht zur elektronischen Dokumentation greift erst ab dem 1. Oktober 2027. 

Bereitstellung zusätzlicher Informationen und geplante Schulungstermine

Damit wir Sie bei der Umstellung bestmöglich unterstützen können, stellen wir Ihnen für alle CGM Arztinformationssysteme Online-Schulungen, Videos und Handbücher zur Verfügung. Die entsprechenden Termine und weiteren Informationen kommunizieren wir zeitnah über unsere Kommunikationskanäle.

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