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Informationen zu unseren Produkten, die Gesundheitsprofis entlang der gesamten Patient Journey unterstützen.
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Über uns
Erfahren Sie alles über die Vision, Mission sowie die Menschen, die die CompuGroup Medical weltweit prägen.
Hier stellen wir Ihnen kurze Schulungsvideos mit hilfreichen Tipps & Tricks für Ihre Ordinationssoftware zur Verfügung. Wählen Sie vorab Ihre Ordinationssoftware aus, um zu den für Sie relevanten Informationen zu gelangen.
Wir haben alle Informationen zur automatisierten Diagnoseerfassung mit Aufzeichnung unserer Webinare, den Modulhandbüchern und den häufig gestellten Fragen und Antworten auf unserer Informationsseite für Sie zusammengefasst.
Wir haben alle Informationen zur e-card Ausstattung und ELGA für Wahlärzte unter dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Registrierkassen müssen über eine Sicherheitseinrichtung verfügen. Diese dient dem Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten. Jahresbelege dienen als zusätzliche Sicherheit für die Gewährung der vollständigen Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Aus diesem Grund werden Jahresbelege ebenfalls signiert und in die Belegkette eingeflochten. Darüber hinaus müssen Jahresbelege wie Startbelege geprüft werden.
Der verpflichtende Ausdruck des Jahresbelegs kann in CGM MEDXPERT entweder automatisch oder manuell durchgeführt werden:
HINWEIS: Der Jahresbeleg ist dem Steuerberater zur Dokumentation und Prüfung zu übermitteln. Die Erstellung des Jahresbeleges kann auch nach dem 1. Jänner erfolgen.
Die Rezeptgebühren bleiben für das Jahr 2026 unverändert.
Der Selbstkostenanteil bei Heilbehelfen erhöht sich zum 01.01.2026 auf € 46,20.
Ändern Sie dies auch vor der ersten Verordnung im neuen Jahr mit dem Menüpunkt "2 ‑ Stammdaten" > "1 ‑ Abrechnung" > "7 ‑ Hausapotheke" > "1 – Kostenanteile Heilbehelfe".
Wählen Sie dann die Versicherungsgruppe (gilt für ÖGK, BVAEB-EB, BVAEB-OEB, SVS-GW, SVS-LW und KFA Wien) und ändern den Selbstkostenanteil bei H2 und H4 auf den oben angegebenen Wert.
Werte für 2026:
| Rezeptgebühr | € 7,55 |
| Selbstkostenanteil bei Heilbehelfen | € 46,20 |
(Angaben ohne Gewähr)
Ihre Datensicherung ist im Notfall das einzige Medium von welchem Sie eine vollständige Rekonstruktion Ihrer Daten wiederherstellen können. Umso wichtiger ist eine regelmäßig Überprüfung Ihrer Sicherung! Nicht immer sind Daten, welche sich auf Ihrem Sicherungsmedium befinden, brauchbar oder aktuell.
Hier finden Sie eine kurze Anleitung, wie Sie selbst die Aktualität Ihrer Daten überprüfen können. Eine Vollständigkeitsprüfung kann nur Ihr IT-Fachmann mittels Rücksicherung und Funktionstest der Arztsoftware durchführen.
Sie hätten gerne Unterstützung bei der Prüfung Ihrer Datensicherung?
Gerne überprüft ein Servicemitarbeiter Ihre Datensicherung für Sie auf Aktualität und Wiederherstellbarkeit. Sie erhalten das Ergebnis nach der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Die abschließende Ergebnis-Prüfung findet im 4-Augenprinzip statt.
Aus aktuellem Anlass haben wir für Sie in einer Kurzbeschreibung (Quickinfo) zusammengefasst, wie Sie PatientInnen ohne gültigen Versicherungsanspruch und ohne e-card-Ersatzbeleg elektronisch mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abrechnen können.
Über folgenden Download-Button können Sie die Quickinfo (PDF) herunterladen:
Wir haben alle Informationen zur automatisierten Diagnoseerfassung mit Aufzeichnung unserer Webinare, den Modulhandbüchern und den häufig gestellten Fragen und Antworten auf unserer Informationsseite für Sie zusammengefasst.
Wir haben alle Informationen zur e-card Ausstattung und ELGA für Wahlärzte unter dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Registrierkassen müssen über eine Sicherheitseinrichtung verfügen. Diese dient dem Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten. Jahresbelege dienen als zusätzliche Sicherheit für die Gewährung der vollständigen Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Aus diesem Grund werden Jahresbelege ebenfalls signiert und in die Belegkette eingeflochten. Darüber hinaus müssen Jahresbelege wie Startbelege geprüft werden.
Der verpflichtende Ausdruck des Jahresbelegs kann in CGM PCPO entweder automatisch erfolgen oder manuell durchgeführt werden. Es ist zwingend erforderlich, diesen dem Steuerberater der Ordination zur Prüfung/Dokumentation zu übermitteln.
Mit der ersten Registrierkassen-Buchung im neuen Jahr (ab 01.01.2026) wird automatisch zuerst der Jahresbeleg ausgegeben. Danach erfolgen die entsprechenden Belege für die erste Buchung.
Der Jahresbeleg kann nach der letzten Buchung für das Jahr 2025 im Kassabuch (CGM PCPO Hauptmenü – Menü Auswertungen - Kassabuch) über das Menü „Extras“ – „Jahresbeleg erstellen“ ausgegeben werden.
Die Rezeptgebühren bleiben für das Jahr 2026 unverändert. Die anderen Werte entnehmen Sie bitte der unten angeführten Tabelle.
Die Einstellungen der Hausapotheke können nach erfolgreich durchgeführter und gelöschter Heilmittelabrechnung, über zwei Wege auf die aktuellen Werte angepasst werden:
Über den Aufruf der Funktion "Jahreswechsel" kann unter den optionalen Daten „Apothekeneinstellungen bearbeiten“ durchgeführt werden.
Alternativ können die Einstellungen der Hausapotheke auch wie gewohnt über die Hausapothekeneinstellungen im CGM PCPO Anmeldefenster, über das Symbol [Zahnrad] und danach im CGM PCPO Einstellungen Fenster über das Symbol [Apotheke] durchgeführt werden:
Werte für 2026:
| Tax-Abschlag | 3,85 % (ausgenommen Befreiung) |
| Rezeptgebühr | € 7,55 |
| Heilbehelfsgebühr | € 46,20 |
| Abgabelimit | € 6,86 (bitte untenstehenden Hinweis beachten) |
(Angaben ohne Gewähr)
Hinweis zum Abgabelimit
Dieser Wert wurde anhand folgender Bestimmung im Apothekergesamtvertrag berechnet.
§ 4. (1) Ein auf Rechnung der Krankenversicherungsträger verschriebenes Heilmittel ist nicht mit dem Krankenversicherungsträger zu verrechnen, wenn die gesetzliche Rezeptgebühr des jeweiligen Heilmittels höher ist als der Kassenpreis (inkl. USt.). Ist der Kassenpreis (inkl. USt.) niedriger als die gesetzliche(n) Rezeptgebühr(en), dann gilt Folgendes: Ist der Privatverkaufspreis (inkl. USt.) niedriger als die gesetzliche Rezeptgebühr, ist nur dieser den Patienten in Rechnung zu stellen, andernfalls ein der jeweiligen Rezeptgebühr entsprechender Betrag.
Als Softwareanbieter haben wir keine Einsicht auf etwaige Einzelverträge oder Bestimmungen. Die Verantwortung über den in Ihrer Software festgelegten Grenzwert obliegt Ihnen als Betreiber der Hausapotheke. Bei Fragen zum Grenzwert wenden Sie sich bitte an die zuständige Abrechnungsstelle der Krankenkasse oder Ihre Standesvertretung.
Hinweis Suchtgiftbuch zurückstellen
Das Suchtgiftbuch sollte erst nach einer erfolgreich durchgeführten Inventur zurückgestellt werden. Ein zuvor eingestelltes Inventurdatum wird dabei automatisch in den Einstellungen gespeichert, kann also zu jeder Zeit wieder zurückgestellt werden.
Hinweis Medikamentenabgang auf „0“ setzen
Der Medikamentenabgang kann optional wieder auf „0“ zurückgestellt werden. Es handelt sich dabei um die Aufzeichnungen „Abgang“ und „Statistischer Abgang“ im Medikamentenfenster.
ACHTUNG: Beim Rücksetzen des statistischen Abgangs werden auch die Verordnungsgewohnheiten (Vergabe von Medikamenten per [F7]) gelöscht!
Ihre Datensicherung ist im Notfall das einzige Medium von welchem Sie eine vollständige Rekonstruktion Ihrer Daten wiederherstellen können. Umso wichtiger ist eine regelmäßig Überprüfung Ihrer Sicherung! Nicht immer sind Daten, welche sich auf Ihrem Sicherungsmedium befinden, brauchbar oder aktuell.
Hier finden Sie eine kurze Anleitung, wie Sie selbst die Aktualität Ihrer Daten überprüfen können. Eine Vollständigkeitsprüfung kann nur Ihr IT-Fachmann mittels Rücksicherung und Funktionstest der Arztsoftware durchführen.
Sie hätten gerne Unterstützung bei der Prüfung Ihrer Datensicherung?
Gerne überprüft ein Servicemitarbeiter Ihre Datensicherung für Sie auf Aktualität und Wiederherstellbarkeit. Sie erhalten das Ergebnis nach der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Die abschließende Ergebnis-Prüfung findet im 4-Augenprinzip statt.
Aus aktuellem Anlass haben wir für Sie in einer Kurzbeschreibung (Quickinfo) zusammengefasst, wie Sie PatientInnen ohne gültigen Versicherungsanspruch und ohne e-card-Ersatzbeleg elektronisch mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abrechnen können.
Über folgenden Download-Button können Sie die Quickinfo (PDF) herunterladen:
Unter folgendem Button können Sie die Quickinfo zu Fehlern, die bei der Kassenabrechnung passieren und wie Sie diese beheben können, aufrufen.
Wir haben alle Informationen zur automatisierten Diagnoseerfassung mit Aufzeichnung unserer Webinare, den Modulhandbüchern und den häufig gestellten Fragen und Antworten auf unserer Informationsseite für Sie zusammengefasst.
Wir haben alle Informationen zur e-card Ausstattung und ELGA für Wahlärzte unter dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Registrierkassen müssen über eine Sicherheitseinrichtung verfügen. Diese dient dem Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten. Jahresbelege dienen als zusätzliche Sicherheit für die Gewährung der vollständigen Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Aus diesem Grund werden Jahresbelege ebenfalls signiert und in die Belegkette eingeflochten. Darüber hinaus müssen Jahresbelege wie Startbelege geprüft werden.
Die letzte Buchung im Jahr wird mit dem Monatsbeleg Dezember abgeschlossen. Dieser ist gleichzeitig der Jahresbeleg, der laut Registrierkassen-Verordnung abgelegt und online einer Prüfung unterzogen werden muss.
Der Jahresbeleg wird entweder automatisch mit der ersten Buchung im neuen Jahr erstellt, oder kann manuell über den Button „Monatsbeleg“ in der Registrierkasse erstellt werden, sofern sie danach für den Dezember keine Buchungen mehr durchführen werden (außer in unvorhersehbaren Ausnahmen).
Die Rezeptgebühren bleiben für das Jahr 2026 unverändert.
Werte für 2026:
| Rezeptgebühr | € 7,55 |
| Nachlass | 3,85 % |
| Taxgrenze (Grenzbetrag) | € 6,86 (bitte untenstehenden Hinweis beachten) |
(Angaben ohne Gewähr)
Hinweis zum Abgabelimit
Dieser Wert wurde anhand folgender Bestimmung im Apothekergesamtvertrag berechnet.
§ 4. (1) Ein auf Rechnung der Krankenversicherungsträger verschriebenes Heilmittel ist nicht mit dem Krankenversicherungsträger zu verrechnen, wenn die gesetzliche Rezeptgebühr des jeweiligen Heilmittels höher ist als der Kassenpreis (inkl. USt.). Ist der Kassenpreis (inkl. USt.) niedriger als die gesetzliche(n) Rezeptgebühr(en), dann gilt Folgendes: Ist der Privatverkaufspreis (inkl. USt.) niedriger als die gesetzliche Rezeptgebühr, ist nur dieser den Patienten in Rechnung zu stellen, andernfalls ein der jeweiligen Rezeptgebühr entsprechender Betrag.
Als Softwareanbieter haben wir keine Einsicht auf etwaige Einzelverträge oder Bestimmungen. Die Verantwortung über den in Ihrer Software festgelegten Grenzwert obliegt Ihnen als Betreiber der Hausapotheke. Bei Fragen zum Grenzwert wenden Sie sich bitte an die zuständige Abrechnungsstelle der Krankenkasse oder Ihre Standesvertretung.
(Angaben ohne Gewähr)
Ihre Datensicherung ist im Notfall das einzige Medium von welchem Sie eine vollständige Rekonstruktion Ihrer Daten wiederherstellen können. Umso wichtiger ist eine regelmäßig Überprüfung Ihrer Sicherung! Nicht immer sind Daten, welche sich auf Ihrem Sicherungsmedium befinden, brauchbar oder aktuell.
Hier finden Sie eine kurze Anleitung, wie Sie selbst die Aktualität Ihrer Daten überprüfen können. Eine Vollständigkeitsprüfung kann nur Ihr IT-Fachmann mittels Rücksicherung und Funktionstest der Arztsoftware durchführen.
Sie hätten gerne Unterstützung bei der Prüfung Ihrer Datensicherung?
Gerne überprüft ein Servicemitarbeiter Ihre Datensicherung für Sie auf Aktualität und Wiederherstellbarkeit. Sie erhalten das Ergebnis nach der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Die abschließende Ergebnis-Prüfung findet im 4-Augenprinzip statt.
Aus aktuellem Anlass haben wir für Sie in einer Kurzbeschreibung (Quickinfo) zusammengefasst, wie Sie PatientInnen ohne gültigen Versicherungsanspruch und ohne e-card-Ersatzbeleg elektronisch mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abrechnen können.
Über folgenden Download-Button können Sie die Quickinfo (PDF) herunterladen: