Local Websites
Unternehmen
Alles Wichtige zur Vision, zu unserer Mission, dem Geschäft und den Menschen, die die CompuGroup Medical prägen.
Vision & Mission
Presse
Wir fördern den Dialog im Gesundheitswesen und sorgen dafür, Kosten sinnvoll einzusparen. Jeder Mensch soll mit Hilfe von IT vom medizinischen Fortschritt profitieren.
Diese Seite ist nicht mit dem Internet Explorer kompatibel.
Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser zu verwenden, z. B. Microsoft Edge, Google Chrome, Safari oder Mozilla Firefox.
Wir freuen uns, Sie und Ihre IT beim Wechsel zu einem modernen und sicheren Betriebssystem und Browser zu unterstützen.
Die Geschäftsführung der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA obliegt den geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden Gesellschafterin, der CompuGroup Medical Management SE.
Dr. Dirk Wössner
Dirk Wössner war bis 2020 Vorstand der Deutschen Telekom AG und verantwortete dort seit dem 1. Januar 2018 das Geschäft in Deutschland. Zuvor war er seit 2015 beim kanadischen Marktführer Rogers Communications für das Mobilfunk- und Kabelgeschäft mit Privatkunden zuständig. In den Jahren 2002 bis 2015 war er in verschiedenen Managementfunktionen bei der Deutschen Telekom in Deutschland und England tätig. So leitete er unter anderem als Geschäftsführer den Privat- und Geschäftskunden-Vertrieb der Telekom Deutschland und verantwortete das Wholesale-Geschäft der Telekom in Deutschland. Von 1997 bis 2002 war er bei McKinsey & Company in München und Madrid tätig. Dirk Wössner ist promovierter Chemiker, verheiratet und Vater von vier Kindern.
Geburtsjahr: | 1969 |
---|---|
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 01.01.2021 |
Bestellt bis: | 31.12.2023 |
Mandate: | keine |
Frank Brecher
Frank Brecher gehört seit 2015 der Konzernführung der CompuGroup Medical an. Er trat 1998 in die CompuGroup Medical ein und durchlief verschiedene Leitungspositionen im Konzern, u.a. in der Dentalsparte und im Klinik- und Pflegesektor. 2011 begleitete er den Unternehmenskauf der LAUER-FISCHER GmbH und die anschließende Integration in den Konzern. Ende 2011 wurde Frank Brecher in den Vorstand der CGM Deutschland AG berufen und koordinierte ab April 2013 den konzernweiten Rollout der einheitlichen IT-Plattform „OneGroup IT“. Er kümmert sich schwerpunktmäßig um die Optimierung der Produktentwicklung im Konzern, die Software- und Produktarchitektur, sowie die Entwicklungsprozesse und -Werkzeuge. Daneben liegt sein Augenmerk auch auf der Definition, Einführung und Aufrechterhaltung optimaler, effizienterer und IT-gestützter Geschäftsprozesse in allen Funktionsbereichen des Konzerns.
Geburtsjahr: | 1969 |
---|---|
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 18.06.2020 |
zuvor Mitglied des Vorstandes der CompuGroup Medical seit 01.04.2015 | |
Bestellt bis: | 31.03.2023 |
Mandate: | keine |
Angela Mazza Teufer
Angela Mazza Teufer führt seit Februar 2022 den Bereich Ambulatory Information Systems DACH und zeichnet sich zudem verantwortlich für den Bereich Connectivity Deutschland. Zuletzt war sie als Senior Vice President für ERPM (ERP, EPM und SCM) bei Oracle Westeuropa tätig. Bevor sie 2018 zu Oracle ging, war Angela Mazza Teufer 13 Jahre in verschiedenen leitenden Funktionen bei SAP tätig. Im Laufe ihrer Karriere hat sie umfangreiche Erfahrung in der Techbranche gesammelt, insbesondere zu Cloud, IoT, Blockchain und KI.
Geburtsjahr: | 1973 |
---|---|
Staatsangehörigkeit: | italienisch und schweizerisch |
Bestellt seit: | 15.02.2022 |
Bestellt bis: | 28.02.2025 |
Mandate: | Verwaltungsratssitz (nicht-exekutiv, unabhängig von der Gesellschaft und ihren Hauptaktionären) bei TietoEVRY Corporation, Helsinki (börsennotiert) |
Emanuele Mugnani
Seit Februar 2022 trägt Emanuele Mugnani die Verantwortung für den Bereich Ambulatory Information Systems Europe. Er kam 2014 als General Manager für Pharmacy Information Systems in Italien zur CGM Italy Group, wurde dann 2017 Senior Vice President für die Region Südeuropa und ist seit 2019 Senior Vice President für den Bereich Pharmacy Information Systems Europe. Emanuele Mugnani hat einen Abschluss in Elektrotechnik am Politecnico di Milano. Bevor er zu CGM kam, war er Managing Director Italien für einen weltweit führenden Anbieter von IT-Lösungen für den Einzelhandel und das Gastgewerbe und Senior Manager bei Accenture.
Geburtsjahr: | 1970 |
---|---|
Staatsangehörigkeit: | italienisch |
Bestellt seit: | 15.02.2022 |
Bestellt bis: | 14.02.2025 |
Mandate: | keine |
Dr. Eckart Pech
Dr. Eckart Pech führt seit November 2019 den neu geschaffenen Bereich Consumer and Health Management Information Systems. Zuletzt war Eckart Pech im Vorstand der Allianz Technology SE verantwortlich für globale IT-Plattformen der Allianz Gruppe. In der Telefónica Deutschland AG war er davor als Chief Information Officer und Mitglied der Geschäftsführung für den Betrieb und die Weiterentwicklung der IT-Plattformen verantwortlich. Seinen Berufseinstieg hatte Eckart Pech beim zum Daimler-Konzern zugehörigen Beratungsunternehmen Diebold. Er hat Betriebswirtschaftslehre und Chinesisch an der Universität Bayreuth und der Shanghai International Studies University studiert. Seine Promotion hat er an der Universität der Bundeswehr München abgelegt.
Geburtsjahr: | 1969 |
---|---|
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 18.06.2020 |
zuvor Mitglied des Vorstandes der CompuGroup Medical seit 01.11.2019 | |
Bestellt bis: | 31.10.2027 |
Mandate: | keine |
Michael Rauch
Michael Rauch führt seit Sommer 2019 den Finanzbereich der CompuGroup Medical. Vor seinem Antritt war er bei Douglas mit Konzernsitz in Düsseldorf als Finanzvorstand tätig. Zuvor war er 16 Jahre in verschiedenen Finanz- und Strategiefunktionen der Henkel Gruppe tätig, unter anderem langjährig als CFO der Unternehmensbereiche Adhesives Technologies und Beauty Care. Seine ersten Berufsjahre hat er als Berater bei KPMG verbracht, bevor er Finanzdirektor für die DACH-Region bei der DCS Automotive Group wurde. Er ist Diplom-Kaufmann mit Zusatzausbildungen zum MBA, LL.M., CMA und hat unter anderem mehrjährig in China, Schweden und Großbritannien gearbeitet.
Geburtsjahr: | 1972 |
---|---|
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 18.06.2020 |
zuvor Mitglied des Vorstandes der CompuGroup Medical seit 01.08.2019 | |
Bestellt bis: | 31.07.2027 |
Mandate: | Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der edding AG, Ahrensburg (börsennotiert) |
Hannes Reichl
Hannes Reichl verantwortet seit 2018 das Klinik- und das Laborgeschäft der CompuGroup Medical, die er zuvor als Senior Vice President geführt hat. Seit seinem Start bei CGM 2007 bekleidete er verschiedene Führungspositionen, u.a. hat er die damalige CGM-Region Central Eastern Europe und Middle East erfolgreich aufgebaut und weiterentwickelt. Sein Schwerpunkt lag neben dem operativen Management im strategischen Business Development und in der Integration akquirierter Unternehmen. Hannes Reichl war nach seinem Studium der Informationswirtschaft und -management 1998 bei mehreren österreichischen Unternehmen tätig, die heute alle zur CompuGroup Medical gehören.
Geburtsjahr: | 1976 |
---|---|
Staatsangehörigkeit: | österreichisch |
Bestellt seit: | 18.06.2020 |
zuvor Mitglied des Vorstandes der CompuGroup Medical seit 01.11.2018 | |
Bestellt bis: | 31.10.2022 |
Mandate: | keine |
Philipp von Ilberg absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der BHF Bank in Frankfurt am Main. Sodann studierte er Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen-Nürnberg, und an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Von 1993 bis 1995 arbeitete Philipp von Ilberg für die Deutsche Bank in Frankfurt am Main im Bereich Corporate Finance. Ab dem Jahr 1997 war er Rechtsanwalt und ab 2001 Partner bei der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Clifford Chance. Von 2003 bis 2012 war Philipp von Ilberg Partner bei der internationalen Anwaltssozietät Dewey Ballantine LLP bzw. ab 2010 Dewey LeBoeuf LLP in Frankfurt am Main. Ab 2012 bis 2017 war er Partner und Leiter des Frankfurter Büros der internationalen Rechtsanwaltskanzlei McDermott Will & Emery LLP. Seit dem Jahr 2017 ist er Geschäftsführer der Mayer Sitzmöbel Verwaltungs-GmbH, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mayer Sitzmöbel GmbH & Co. KG.
Vertreter der: | Anteilseigner |
---|---|
Geburtsjahr: | 1963 |
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 18.06.2020 |
Bestellt bis: | 2025 |
Ausgeübter Beruf: | Geschäftsführer der Mayer Sitzmöbel Verwaltungs-GmbH, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mayer Sitzmöbel GmbH & Co. KG |
Mandate: | Unabhängiges Mitglied der Anteilseignervertreter |
Herr Stefan Weinmann arbeitete nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Bayerischen Vereinsbank AG, zunächst als Privat- und Geschäftskundenbetreuer bei der HypoVereinsbank. Ab Mai 2002 war er für 8 Jahre lang bei der All For One Systemhaus AG als Fachberater im Gesundheitswesen im Bereich Reha- und Vorsorgeeinrichtungen angestellt. 2010 wechselte Herr Weinmann als Produktmanager für die Patientenverwaltung zur CGM Clinical Deutschland GmbH. Dort ist er seit April 2021 als Sales Professional tätig.
Vertreter der: | Arbeitnehmer |
---|---|
Geburtsjahr: | 1978 |
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 30.09.2021 |
Bestellt bis: | 2026 |
Ausgeübter Beruf: | Sales Professional |
Mandate: | keine |
Nach dem Abschluss seiner Ausbildung eröffnete Dr. Michael Fuchs im Jahr 1977 mit seiner Ehefrau eine Apotheke in Koblenz. Im Jahr 1980 gründete er die Firma Impex Electronic. Er führte dieses Unternehmen bis zum Jahr 2002. Bereits während dieser Zeit engagierte sich Michael Fuchs umfassend in der Wirtschafts- und Verbandspolitik: Unter anderem wurde erim Jahr 1992 ins Präsidium der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) gewählt. Von 1992 bis 2001 wirkte er als Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA). Von 1999 bis 2001 war Michael Fuchs Gründungspräsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH). Im Jahr 2002 übernahm er den Vorsitz der Deutschen Gruppe der Trilateralen Kommission, im Jahr 2010 wurde er stellvertretender Vorsitzender der Europäischen Gruppe der Trilateralen Kommission.
Ab dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2006 gehörte Michael Fuchs dem Stadtrat der Stadt Koblenz an. Von 2002 bis 2017 war er Mitglied des Deutschen Bundestages der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ab dem Jahr 2006 bis 2011 Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ab 2009 war er einer der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und dort zuständig für Wirtschaft und Energie, Mittelstand und Tourismus. Mit Ablauf der Legislaturperiode im Jahr 2017 ist Michael Fuchs aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden. Er ist heute freiberuflicher Unternehmensberater.
Vertreter der: | Anteilseigner |
---|---|
Geburtsjahr: | 1949 |
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 18.06.2020 |
Bestellt bis: | 2025 |
Ausgeübter Beruf: | Freiberuflicher Unternehmensberater |
Mandate: | Mitglied und Vorsitzender im Aufsichtsrat der Schmiedewerke Gröditz GmbH, Gröditz |
Dr. Ulrike Handel hat Medienmanagement und Wirtschaftswissenschaften in Hannover und an der University of Wisconsin, Madison studiert. Promoviert hat sie an der Amsterdam School of Communication Research. Nach Abschluss ihres Studiums und während der Promotion arbeitete Ulrike Handel vier Jahre als Referentin bei der Landesanstalt für Kommunikation, danach war sie elf Jahre lang für die Axel Springer SE tätig. Ab 2013 verantwortete sie als CEO und Chairman bei der ad pepper media International N.V.den Turnaround und das nachhaltige Wachstum der internationalen Digitalagenturgruppe. Im März 2017 übernahm Sie das Amt des CEOs bei der Dentsu International Germany und in 2020 auch der gesamten DACH Region. Seit dem 1. Mai 2022 ist Frau Handel für Axel Springer SE tätig. Dort verantwortet sie das Vorstandsressort News Media National.
Ulrike Handel ist seit dem Jahr 2017 Mitglied des Aufsichtsrats der CompuGroup Medical (bis zum Formwechsel im Juni 2020 bei der CompuGroup Medical SE).
Vertreterin der: | Anteilseigner |
---|---|
Geburtsjahr: | 1971 |
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 18.06.2020 |
Bestellt bis: | 2025 |
Ausgeübter Beruf: | Vorstand bei der Axel Springer SE |
Mandate: | keine |
Prof. Dr. Martin Köhrmann begann seine berufliche Laufbahn als Assistenzarzt an der Neurologischen Universitätsklinik Erlangen. Ab dem Jahr 2010 war er Oberarzt an der Neurologischen Universitätsklinik Erlangen, ab 2012 leitender Oberarzt und stellvertretender Klinikdirektor. Seit dem Jahr 2016 ist Martin Köhrmann stellvertretender Klinikdirektor der Neurologischen Universitätsklinik Essen und seit 2018 Universitätsprofessor für klinische Schlaganfallforschung der Universität Duisburg-Essen. Im Jahr 2014 wurde er zum Vorsitzenden der Sektion Neurologie der DEGUM (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin) ernannt. Ebenfalls im Jahr 2014 wurde er zum Medizinischen Auditor für die Zertifizierung von Stroke Units durch die Deutsche Schlaganfallgesellschaft berufen. Seit 2016 ist Martin Köhrmann Mitglied des Board of Directors der Europäischen Schlaganfall Organisation (ESO).
Vertreter der: | Anteilseigner |
---|---|
Geburtsjahr: | 1974 |
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 18.06.2020 |
Bestellt bis: | 2025 |
Ausgeübter Beruf: | Stellvertretender Direktor der Klinik für Neurologie am Universitätsklinikum Essen |
Mandate: | keine |
Matthias Störmer begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 1993 bei der VACUUMSCHMELZE-Gruppe (VAC) in Hanau, einem Weltmarktführer von Spezialwerkstoffen, deren CFO er im Jahr 2000 wurde. Ab dem Jahr 2004 bis zum Jahr 2011 war er CFO der CHEMETALL-Gruppe in Frankfurt am Main, ab dem Jahr 2012 bis zum Jahr 2016 zunächst CFO und später CEO der amedes-Gruppe in Hamburg, einem führenden Anbieter medizinischer Labordienstleistungen in Deutschland und Belgien. Ab 2017 bis 2018 war Matthias Störmer CFO der Tönsmeier-Gruppe in Porta Westfalica, einem führenden Unternehmen im Bereich der Entsorgung sowie der Sammlung und Sortierung von Abfällen mit entsprechender Energiegewinnung hieraus. Das Amt des Geschäftsführers der Messer Industries GmbH, Bad Soden am Taunus, übte er bis ins Jahr 2020 aus. Heute ist er als freiberuflicher Unternehmensberater tätig.
Vertreter der: | Anteilseigner |
---|---|
Geburtsjahr: | 1965 |
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 18.06.2020 |
Bestellt bis: | 2025 |
Ausgeübter Beruf: | Freiberuflicher Unternehmensberater |
Mandate: | keine |
Dr. Bettina Volkens begann ihre berufliche Laufbahn nach dem Abschluss ihrer Ausbildung im Jahr 1994 als wissenschaftliche Assistentin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Von 1995 bis 1997 war sie als Rechtsanwältin tätig. Ab 1997 arbeitete Bettina Volkens für verschiedene Gesellschaften des Deutsche Bahn-Konzerns, unter anderem als Mitglied des Vorstands für Personal bei der DB Regio AG sowie als Leiterin „Personalentwicklung Konzern & Konzernführungskräfte“ bei der DB Mobility Logistics AG. Ab dem Jahr 2012 bis Ende 2019 war Bettina Volkens für die Deutsche Lufthansa AG tätig, unter anderem ab 2013 als Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektorin im Ressort Personal & Recht. Sie ist heute Mitglied des Rates der Arbeitswelt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Vertreterin der: | Anteilseigner |
---|---|
Geburtsjahr: | 1963 |
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 18.06.2020 |
Bestellt bis: | 2025 |
Ausgeübter Beruf: | Selbständige Juristin |
Mandate: | Mitglied im Aufsichtsrat der Bilfinger SE, Mannheim (börsennotiert) |
Mitglied im Aufsichtsrat der Vossloh AG, Werdohl (börsennotiert) |
Frau Ayfer Basal hat nach Ihrem Abschluss zur pharmazeutischen kaufmännischen Assistentin 1993 bei der West Apotheke in Forchheim gearbeitet. Um ihr Portfolio zu erweitern hat sie nebenbei erfolgreich die Berufsfachschule für Kosmetik und medizinische Fußpflege in Nürnberg abgeschlossen. Im August 1999 wechselte sie zu der CGM Lauer-Fischer GmbH in Fürth, bei der sie bis heute als Quality Assurance Professional tätig ist. Seit 2014 ist Frau Basal Mitglied im Betriebsrat der CGM Lauer-Fischer GmbH und ist dort stellvertretende Vorsitzende, im Wirtschaftsausschuss und für das betriebliche Gesundheitsmanagement zuständig. Nebenbei studiert Frau Basal per Fernstudium Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Finanzwirtschaft.
Vertreterin der: | Arbeitnehmer |
---|---|
Geburtsjahr: | 1976 |
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 30.09.2021 |
Bestellt bis: | 2026 |
Ausgeübter Beruf: | Quality Assurance Professional |
Mandate: | keine |
Nach zwei Jahren Zivildienst im Krankenhaus Rummelsberg mit pflegerischer Ausbildung studierte Frank Betz an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Informatik mit dem Nebenfach Medizin. Anschließend arbeitete er bei AVM Schmelter an der Einführung eines Pflegedokumentationssystems mit. Seit 1995 war er durchgehend im Bereich der Klinischen Informationssysteme in der Health IT unterwegs: 1995 – 1997 als Projekt Manager bei der Cerner Deutschland GmbH; 1997 – 2000 als Produktmanager und Sales Support im internationalen Vertrieb bei der Siemens Health Services GmbH und 2000 – 2015 im Business Management, Sales Support, Training & Education bei der Siemens AG (HealthCare). Zwischen 2015 und 2020 war er bei der Cerner Health Services Deutschland GmbH als internationaler Reference Site Manager tätig. 2020 wechselte er zur CGM Clinical Europe GmbH in das Marketing.
Vertreter der: | Arbeitnehmer |
---|---|
Geburtsjahr: | 1967 |
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 30.09.2021 |
Bestellt bis: | 2026 |
Ausgeübter Beruf: | Marketing Professional |
Mandate: | keine |
Nach ihrem Studium der Lebensmitteltechnologie mit Schwerpunkt Biotechnologie hat sich Adelheid Hegemann zunächst 3 Jahre der Forschung zur Entwicklung von Enzymen gewidmet. 1992 ist sie in die IT-Branche eingestiegen und war bei der All for One Systemhaus AG zunächst als Fachberaterin und Projektleiterin, später als Teamleiterin im Bereich Dokumentenmanagement tätig. 1998 folgte der Wechsel als Teamleiterin in den Bereich Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. 2010 übernahm sie dann bei CGM die Geschäftsbereichsleitung für den Bereich Rehakliniken und wurde zur Prokuristin bestellt. Ab 2015 - 2016 integrierte sie in der Funktion als Vorstand die LMZ Software AG in die CGM Clinical Deutschland GmbH. Seit 2017 verantwortet Adelheid Hegemann in der BU CGM Clinical DE als Senior Service Managerin den Service und Support.
Vertreterin der: | leitenden Angestellten |
---|---|
Geburtsjahr: | 1964 |
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 30.09.2021 |
Bestellt bis: | 2026 |
Ausgeübter Beruf: | Senior Service Manager |
Mandate: | keine |
Lars Johnke hat sein Studium der Betriebswirtschaft an der Georg-August-Universität in Göttingen begonnen und nach einem Hochschulwechsel mit einem M.Sc. im Schwerpunkt Finanzen und Versicherung an der Universität Hamburg abgeschlossen. Während und auch nach seinem Studium war er als Berater bei wmp consult, einer Arbeitnehmer orientierten Unternehmensberatung, tätig. Seit 2016 ist Lars Johnke bei der Industriegewerkschaft Metall als Gewerkschaftssekretär tätig. Der Arbeitsschwerpunkt liegt hier im Bereich der Ingenieurs- und Angestelltenarbeit.
Vertreter der: | Arbeitnehmer, Delegierter der IG Metall |
---|---|
Geburtsjahr: | 1989 |
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 30.09.2021 |
Bestellt bis: | 2026 |
Ausgeübter Beruf: | Gewerkschaftssekretär der IG Metall München |
Mandate: | keine |
Julia Mole ist seit 2012 als Gewerkschaftssekretärin bei ver.di im Landbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland tätig, seit 2017 für den Fachbereich Telekommunikation und IT. Nach Ihrer Ausbildung zur Industriekauffrau bei den Stadtwerken Saarlouis, studierte Frau Mole als Stipendiatin der Hans-Böckler-Stiftung Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Saarbrücken.
Vertreterin der: | Arbeitnehmer, Delegierte der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Rheinland-Pfalz/Saarland |
---|---|
Geburtsjahr: | 1988 |
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 15.01.2021 |
Bestellt bis: | 2026 |
Ausgeübter Beruf: | Gewerkschaftssekretärin bei der ver.di Rheinland-Pfalz/Saarland |
Mandate: | keine |
Frank Gotthardt wurde als Diplom-Informatiker ein Pionier der IT im Gesundheitswesen. Er ist Vorsitzender des Verwaltungsrats der CompuGroup Medical Management SE. Das in Koblenz ansässige, weltweit führende eHealth-Unternehmen hat er aus dem Nichts heraus aufgebaut und führt und prägt es seit seinen Anfängen. Frank Gotthardt ist außerdem Landesvorsitzender des Wirtschaftsrates in Rheinland-Pfalz und Mitglied im Bundesvorstand des Wirtschaftsrates.
Geburtsjahr: | 1950 |
---|---|
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 18.06.2020 |
Bestellt bis: | 2025 |
Ausgeübter Beruf: | Unternehmer |
Mandate: | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rhein Massiv Verwaltung AG, Koblenz |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der XLHEALTH AG, Heidelberg |
Dr. Klaus Esser war nach Abschluss seiner Ausbildung zunächst von 1976 bis 1977 als Rechtsanwalt in New York tätig. Von 1978 bis 2000 war er für Mannesmann tätig, unter anderem als Leiter der Steuerabteilung, als Finanzvorstand der Mannesmann Demag AG, als Finanzvorstand des Konzerns, als Vorstand für den Bereich Telekommunikation und zuletzt als Vorstandsvorsitzender. Ab dem Jahr 2000 bis 2014 war Klaus Esser Geschäftsführer bei der Private Equity-Gesellschaft General Atlantic GmbH. Er war seit dem Jahr 2003 Mitglied des Aufsichtsrats der damaligen CompuGroup Medical SE und seit 2014 dessen Vorsitzender.
Geburtsjahr: | 1947 |
---|---|
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 18.06.2020 |
Bestellt bis: | 2025 |
Ausgeübter Beruf: | Geschäftsführer der Klaus Esser Verwaltungs GmbH, Düsseldorf |
Mandate: | keine |
Herr Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt studierte Medizin an der Universität Heidelberg und promovierte am Max-Planck-Institut für medizinische Forschung sowie dem Imperial College in London. Weitere Forschungsaufenthalte absolvierte er am Mount Sinai Hospital, New York, und am Max‐Planck‐Institut für molekulare Zellbiologie und Genetik, Dresden. Im Jahr 2011 habilitierte sich Daniel Gotthardt für das Fach Innere Medizin. Er ist Geschäftsführer der Mediteo GmbH sowie einziges Mitglied des Vorstands der Gotthardt Healthgroup AG und der XLHealth AG und war zuvor dreizehn Jahre in der Medizinischen Klinik IV am Universitätsklinikum Heidelberg tätig, zuletzt als geschäftsführender Oberarzt. Daniel Gotthardt war seit dem Jahr 2003 Mitglied des Aufsichtsrats der damaligen CompuGroup Medical SE. Neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ist er Mitglied im Aufsichtsrat der ProMinent GmbH, Heidelberg.
Geburtsjahr: | 1973 |
---|---|
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 18.06.2020 |
Bestellt bis: | 2025 |
Ausgeübter Beruf: | Geschäftsführer der Mediteo GmbH, Heidelberg, sowie einziges Mitglied des Vorstands der Gotthardt Healthgroup AG, Heidelberg, und der XLHealth AG, Heidelberg |
Mandate: | Mitglied im Aufsichtsrat der ProMinent GmbH, Heidelberg |
Dirk Wössner war bis 2020 Vorstand der Deutschen Telekom AG und verantwortet dort seit dem 01.01.2018 das Geschäft in Deutschland. Zuvor war er seit 2015 beim kanadischen Marktführer Rogers Communications für das Mobilfunk- und Kabelgeschäft mit Privatkunden zuständig. In den Jahren 2002 bis 2015 war er in verschiedenen Managementfunktionen bei der Deutschen Telekom in Deutschland und England tätig. So leitete er unter anderem als Geschäftsführer den Privat- und Geschäftskunden-Vertrieb der Telekom Deutschland und verantwortete das Wholesale-Geschäft der Telekom in Deutschland. Von 1997 bis 2002 war er bei McKinsey & Company in München und Madrid tätig. Dirk Wössner ist promovierter Chemiker, verheiratet und Vater von vier Kindern.
Geburtsjahr: | 1969 |
---|---|
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 06.01.2021 |
Bestellt bis: | 2023 |
Ausgeübter Beruf: | CEO |
Mandate: | keine |
Stefanie Peters begann Ihre berufliche Laufbahn nach dem Abschluss des Studiums der Betriebswirtschaftslehre und Fremdsprachen im Jahr 1993 als Beraterin im IT-Umfeld in München. Nach ihrem MBA bei INSEAD in 1998 arbeitete sie für eine führende Strategieberatung in New York, Paris und München. Daraufhin sammelte Sie als Director Business Development für ein high-growth Start-up in Mountain View und als Managing Director einer internationalen Online-Plattform in München weiteres Know-How im digitalen Umfeld, um von 2008 bis 2011 als selbstständige Beraterin und Interims-Managerin für digitale Marktführer in Europa zu wirken. 2012 gründete Sie die Wachstumsberatung enable2grow GmbH (Sitz in Berlin und München) und führt diese seither als geschäftsführende Gesellschafterin und Partnerin.
Geburtsjahr: | 1969 |
---|---|
Staatsangehörigkeit: | deutsch |
Bestellt seit: | 10.07.2020 |
Bestellt bis: | 2025 |
Ausgeübter Beruf: | Geschäftsführende Gesellschafterin der enable2grow GmbH, Berlin |
Mandate: | Mitglied des Aufsichtsrats der STAFFBOOK AG, Hamburg |
Am 19. Mai 2021 hat die Hauptversammlung der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA auf Vorschlag des Aufsichtsrats, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Berlin, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für etwaige prüferische Durchsichten von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2021 und für das erste Quartal 2022 zu bestellen.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA tätig. Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Alexander Bock. Weiterer verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist Carsten Palm.
§ 1. Allgemeines
1. Der Aufsichtsrat hat die Aufgaben, die ihm durch Gesetz und Satzung übertragen werden.
2. Der Aufsichtsrat führt seine Aufgaben nach den Bestimmungen der Gesetze, der Satzung und dieser Geschäftsordnung. Seine Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. An Weisungen sind sie nicht gebunden.
3. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Aufsichtsrat vertrauensvoll mit der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin zum Wohle des Unternehmens eng zusammen.
§ 2. Vorsitzender und Stellvertreter
1. In der ersten Sitzung nach seiner Wahl durch die Hauptversammlung wählt der Aufsichtsrat unter Leitung des an Lebensjahren ältesten Aufsichtsratsmitgliedes aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat.
2. Wird bei der Wahl des Vorsitzenden oder des Stellvertreters die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, so findet für die Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters ein zweiter Wahlgang statt. In diesem Wahlgang wählen die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner den Aufsichtsratsvorsitzenden und die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer den Stellvertreter jeweils mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
3. Die Wahl erfolgt jeweils für die Dauer der Zugehörigkeit der Gewählten zum Aufsichtsrat. Scheidet der Vorsitzende oder der Stellvertreter vorzeitig aus dem Aufsichtsratsamt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen.
4. Der Stellvertreter hat, soweit diese Geschäftsordnung nicht ausdrücklich etwas anderes regelt, die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, wenn dieser verhindert ist.
§ 3. Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats
1. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen schriftlich oder per E-Mail einberufen. In der Einladung sind die einzelnen Gegenstände der Tagesordnung anzugeben. In dringenden Fällen kann die Frist abgekürzt werden und die Einberufung telegrafisch, fernschriftlich, per Telefax, mittels anderer elektronischer Kommunikationsmittel oder fernmündlich erfolgen.
2. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Präsenzsitzungen gefasst. Es ist jedoch zulässig, dass Sitzungen des Aufsichtsrats in Form einer Video- oder Telefonkonferenz abgehalten werden oder dass einzelne Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Videoübertragung oder telefonisch zugeschaltet werden und dass in diesen Fällen auch die Beschlussfassung oder die Stimmabgabe per Video- oder Telefonkonferenz bzw. Videoübertragung oder telefonischer Zuschaltung erfolgt. Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen in Textform (§ 126b BGB, insbesondere schriftlich, telegrafisch, fernschriftlich, per Telefax, mittels anderer elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail etc.)) oder fernmündlich – auch in Kombination – zulässig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter dies anordnet.
3. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen der Aufsichtsrat insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt.
4. Sind Mitglieder des Aufsichtsrats verhindert, an Sitzungen teilzunehmen, so können sie eine schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Mitglied des Aufsichtsrats überreichen lassen. Die Überreichung der schriftlichen Stimmabgabe gilt als Teilnahme an der Beschlussfassung.
5. Die geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden Gesellschafterin nehmen an den Sitzungen teil, soweit der Vorsitzende des Aufsichtsrats nichts anderes bestimmt.
6. Beschlüsse des Aufsichtsrates werden, soweit keine abweichende gesetzliche Bestimmung besteht, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, so hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand, wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt, der Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen. Das gleiche gilt, wenn schriftliche Stimmabgaben überreicht werden. Dem Stellvertreter steht die zweite Stimme – auch falls er den Aufsichtsratsvorsitzenden vertritt - nicht zu.
7. Über die Sitzungen des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Sitzungsvorsitzenden zu unterzeichnen ist. Die außerhalb von Präsenzsitzungen gemäß vorstehendem Absatz 2 gefasste Beschlüsse anzufertigende Niederschrift hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats zu unterzeichnen.
§ 4. Schweigepflicht
1. Die Aufsichtsratsmitglieder haben über die ihnen bei ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied bekannt gewordenen Tatsachen, deren Offenbarung die Interessen der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens beeinträchtigen könnte, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung ihres Amts fort. Dem Gebot der Schweigepflicht unterliegen insbesondere die Stimmabgabe, der Verlauf der Debatte, die Stellungnahmen sowie persönliche Äußerungen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.
2. Beabsichtigt ein Aufsichtsratsmitglied, Informationen, deren Mitteilung nicht offensichtlich zulässig ist, an Dritte weiterzugeben, so ist zuvor der Vorsitzende des Aufsichtsrats darüber zu informieren. Wenn dieser der Bekanntgabe nicht zustimmt, hat er die übrigen Aufsichtsratsmitglieder hiervon zu unterrichten und eine unverzügliche Stellungnahme des Aufsichtsrats herbeizuführen. Bis zu dieser Stellungnahme hat das betreffende Aufsichtsratsmitglied über die ihm durch sein Amt bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflichten der Aufsichtsratsmitglieder bleiben von den Bestimmungen dieses Absatzes unberührt.
§ 5. Ausschüsse
1. Der Aufsichtsrat hat einen aus vier Mitgliedern bestehenden Prüfungsausschuss zu bilden. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG verfügen und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsauschuss muss über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG verfügen. Zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses werden auf Vorschlag der Anteilseignervertreter in den Ausschuss gewählt. Zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses werden auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter in den Ausschuss gewählt. Der Ausschuss wählt jeweils ein Ausschussmitglied zum Ausschussvorsitzenden und ein Ausschussmitglied zu dessen Stellvertreter. Wird bei der Wahl des Vorsitzenden oder des Stellvertreters die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, so findet für die Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters ein zweiter Wahlgang statt. In diesem Wahlgang wählen die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner den Ausschussvorsitzenden und die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer den Stellvertreter jeweils mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
2. Der Prüfungsausschuss hat die in § 107 Abs. 3 S. 2 AktG vorgesehenen Aufgaben. Daneben bereitet er die Abschlussprüfung durch den Aufsichtsrat vor und überwacht das Compliance System.
3. Der Aufsichtsrat kann weitere aus vier Mitgliedern bestehende Ausschüsse bilden und diesen bestimmte Aufgaben übertragen. Zwei Mitglieder des Ausschusses werden auf Vorschlag der Anteilseignervertreter in den Ausschuss gewählt. Zwei Mitglieder des Ausschusses werden auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter in den Ausschuss gewählt. Der Ausschuss wählt jeweils ein Ausschussmitglied zum Ausschussvorsitzenden und ein Ausschussmitglied zu dessen Stellvertreter. Wird bei der Wahl des Vorsitzenden oder des Stellvertreters die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, so findet für die Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters ein zweiter Wahlgang statt. In diesem Wahlgang wählen die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner den Ausschussvorsitzenden und die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer den Stellvertreter jeweils mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
4. Für die Einberufung und Beschlussfassungen sämtlicher Ausschüsse gelten die Regelungen für den Gesamtaufsichtsrat entsprechend.
Vorstehende Geschäftsordnung beschloss der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 16.02.2022. Diese Geschäftsordnung bleibt so lange in Kraft, bis der Aufsichtsrat anders beschließt.
gez, Philipp von Ilberg
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (in folgenden: CompuGroup Medical) verpflichtet sich zu gesellschaftlich verantwortungsvollem Handeln und wird ihre Ziele stets durch ethisches Handeln erreichen. Als ausdrückliches Bekenntnis zu dieser gesellschaftlichen Verantwortung stellt der vorliegende Ethik-Kodex die spezifischen Anforderungen an die Geschäftspraxis und das persönliche Verhalten dar. Der Ethik-Kodex gilt für alle Mitarbeiter der CompuGroup Medical, einschließlich der Führungskräfte und der Mitarbeiter der Tochtergesellschaften, sowie für alle Lieferanten, Geschäftspartner, Berater und in unserem Auftrag tätige Dritte.
Mit diesem Ethik-Kodex verpflichten wir uns zum Respekt gegenüber unseren Kunden, Aktionären, Mitarbeitern, Auftragnehmern und der Umwelt und erklären, uns stets ehrlich, fair und professionell zu verhalten.
1. Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Standards
CompuGroup Medical verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards in Deutschland und der Länder, in denen der Konzern tätig ist.
2. Diskriminierungen und Belästigungen werden nicht toleriert
CompuGroup Medical lehnt jede Form der Diskriminierung ab. Niemand darf wegen seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, seiner Hautfarbe, seiner Nationalität, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters, seiner sexuellen Orientierung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden.
Jede Form der Belästigung am Arbeitsplatz ist untersagt. Jede Führungskraft ist mit ihrem eigenen Verhalten Vorbild und hat für ein diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen.
3. Vielfalt und persönliches Verhalten
Die Gestaltung eines positiven Unternehmensklimas, das auf Toleranz, Respekt und Achtung eines jeden Einzelnen und dessen Menschenwürde beruht, ist essenziell und selbstverständlich. Daher ist ein verantwortungsbewusstes Verhalten eines jeden Einzelnen im Umgang miteinander wichtig, welches jederzeit von Wertschätzung, gegenseitigem Vertrauen, Offenheit und Fairness bestimmt und geprägt sein soll.
Im internationalen Umgang respektiert und beachtet CompuGroup Medical andere Kulturen und deren kulturelle Rahmenbedingungen.
4. Interessenkonflikte
Jeder Repräsentant der CompuGroup Medical ist verpflichtet, sich in allen Geschäftsbeziehungen unvoreingenommen zu verhalten und keinen anderen Unternehmen, Organisationen oder Personen ungerechtfertigte Vorteile zu gewähren. Eine Beteiligung an Aktivitäten, die zu einem tatsächlichen oder vermeintlichen Interessenskonflikt führen oder die eigene Handlungs- oder Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnten, ist nicht gestattet. Zur Vermeidung von Interessenskonflikten sind die Bearbeitung oder Teilnahme an nicht genehmigten geschäftlichen Aktivitäten zu unterlassen, an denen der Handelnde selbst, der Ehepartner, Partner, ein enger Verwandter oder irgendeine andere Person, zu der er eine enge Beziehung unterhält, direkt oder indirekt finanziell beteiligt ist. Zudem ist die Bearbeitung oder Teilnahme an geschäftlichen Aktivitäten untersagt, die das Vertrauen in die Unbefangenheit des betreffenden Mitarbeiters oder die Integrität der Arbeit beeinträchtigen könnten.
5. Korruption, Bestechung und Trading in Influence
CompuGroup Medical ist gegen alle Formen der Korruption, Bestechung und das „Trading in Influence“ (Geschäfte durch Einflussmissbrauch) und bemüht sich aktiv um die Vermeidung entsprechender Handlungen in der Geschäftstätigkeit der Gruppe. CompuGroup Medical verbietet das Angebot, die Verteilung und die Annahme von Bestechungsmitteln und Schmiergeldern jeglicher Art sowie die Nutzung anderer Wege und Kanäle um Kunden, Vertretern, Auftragnehmern, Lieferanten und deren Angestellten oder Regierungsbeamten einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen. CompuGroup Medical verbietet ihren Mitarbeitern außerdem, Bestechungsmittel oder Schmiergelder für Kunden, Vertreter, Auftragnehmer, Lieferanten und deren Angestellte oder Regierungsbeamte bereitzustellen oder von diesen Personen anzunehmen, um sich selbst oder ihrer Familie, ihren Freuden, Partnern oder Bekannten einen Vorteil zu verschaffen. Das Verbot der Bestechung und des „Trading in Influence“ gilt sowohl für die Partei, die einen ungerechtfertigten Vorteil gewährt oder anbietet, als auch für die Partei, die einen solchen Vorteil verlangt, erhält oder annimmt. Unzulässig sind in diesem Zusammenhang bereits die bloße Forderung oder das Angebot eines ungerechtfertigten Vorteils. CompuGroup Medical versteht Schmiergeldzahlungen (Zahlungen, bei denen der Empfänger die Befugnis seiner offiziellen Position nutzt und die Folgen einer Nichtzahlung völlig unverhältnismäßig zu der geringen Zahlung sein können) als eine Form von Bestechung, die damit den oben genannten Regeln unterliegen.
6. Geschenke, Bewirtung und Spesen
CompuGroup Medical verbietet das Angebot und die Annahme von Geschenken, Bewirtungen oder Spesen, wenn entsprechende Zuwendungen Einfluss auf das Ergebnis von Geschäftsabschlüssen nehmen könnten und es sich dabei nicht um angemessene Ausgaben bzw. Zuwendungen handelt.
Geschenke, Bewirtungen oder Kostenerstattungen müssen dem Ethik-Kodex und den nachfolgend aufgeführten Punkten entsprechen. Begründung: Das Geschenk oder die Bewirtung sollten eindeutig als Form der Anerkennung gewährt werden.
• Keine Verpflichtung: Das Geschenk, die Bewirtung oder die Kostenerstattung verpflichten den Empfänger in keiner Weise.
• Keine Erwartungen: Beim Geber oder einem Partner des Gebers werden keine Erwartungen erzeugt oder höhere Erwartungen mit der Transaktion verbunden, als der Empfänger einer entsprechenden Transaktion beimessen würde.
• Offenlegung: Bei heimlicher Gewährung erscheint der Zweck suspekt.
• Übereinstimmung mit den Vorstellungen der Interessenvertreter: Die Transaktion würde von den Interessenvertretern nicht als ungünstig erachtet, wenn sie ihnen bekannt wäre.
• Berichterstattung: Die Geschäftsleitung sollte über ein Geschenk, eine Bewirtung oder Spesen unterrichtet werden, sofern diese im Einzelfall den Betrag von 50€ überschreiten.
• Angemessener Wert: Der Wert des Geschenks, der Bewirtung oder der Kostenerstattung entspricht der allgemein üblichen Geschäftspraxis.
• Angemessenheit: Die Art des Geschenks, der Bewirtung oder der Kostenerstattung ist für die betreffende Beziehung angemessen und entspricht der allgemeinen Geschäftspraxis.
• Rechtmäßigkeit: Die Zuwendung entspricht dem Recht des Landes, in dem sie gewährt wird.
• Übereinstimmung mit den Vorschriften des Empfängers: Das Geschenk, die Bewirtung oder die Kostenerstattung entspricht den Vorschriften oder dem Verhaltenskodex der empfangenden Organisation.
• Keine Regelmäßigkeit: Die Gewährung oder Annahme entsprechender Zuwendungen findet nicht regelmäßig zwischen Geber und Nehmer statt.
7. Spenden und Sponsoring
CompuGroup Medical ist verpflichtet sicherzustellen, dass Spenden und Sponsoring nicht als Vorwand für Bestechung genutzt werden. CompuGroup Medical wird alle Spenden- und Sponsoring-Aktivitäten offenlegen.
8. Politische Spenden
CompuGroup Medical, ihre Mitarbeiter und im Auftrag des Unternehmens tätige Dritte dürfen weder direkt noch indirekt an politische Parteien, Organisationen oder in der Politik tätige Personen spenden, um sich dadurch einen Geschäftsvorteil zu verschaffen. CompuGroup Medical wird alle politischen Spenden offenlegen.
9. Einhaltung des Kodex
Der Ethik-Kodex gilt für alle Mitarbeiter der CompuGroup Medical, einschließlich der Führungskräfte und der Mitarbeiter der Tochtergesellschaften, sowie für alle Lieferanten, Geschäftspartner, Berater und in unserem Auftrag tätige Dritte.
Verstöße gegen die in diesem Dokument dargelegten Grundsätze werden verfolgt und können mit Entlassung geahndet werden. Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen den Ethik-Kodex ist ein Vorgesetzter zu benachrichtigen. Sollte der Vorgesetze in dem Verstoß gegen den Ethik-Kodex involviert sein oder den Verstoß nicht weiterverfolgen, ist der nächste hierarchisch Vorgesetze zu informieren.
Der Ethik-Kodex ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht und allgemein zugänglich. Neue Mitarbeiter werden von der Personalabteilung über den Ethik-Kodex informiert.
10. Haftungsausschluss
Keine der in diesem Dokument enthaltenen Bestimmungen ist als Begründung irgendeines von Dritten durchsetzbaren Rechts auszulegen und alle nach dem Gesetz vorgesehenen Rechte Dritter sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Koblenz, im August 2020
Die geschäftsführenden Direktoren
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien hat für CompuGroup Medical („CGM“) höchste Priorität. CGM ist bestrebt, Vorfälle, die nicht im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften oder Richtlinien stehen, schnellstmöglich aufzuklären und etwaige Verstöße zu unterbinden. Die CGM Ethics Line bietet unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Kundinnen und Kunden sowie sonstigen Dritten einen dedizierten Kommunikationskanal, um auf solche Vorfälle hinzuweisen. Hinweisen, die über die CGM Ethics Line an CGM herangetragen werden, wird unverzüglich nachgegangen.
Hinweisgebern versichert CGM den bestmöglichen Schutz ihrer Identität. Der Schutz vor negativen Auswirkungen auf den Hinweisgeber steht für CGM dabei an oberster Stelle. Die CGM Ethics Line versichert Hinweisgebern daher auf Wunsch und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Anonymität. CGM wird sich bei seinem Handeln stets dafür einsetzen, berechtigte Interessen der von einem Hinweis betroffenen Personen zu berücksichtigen.
Mit Blick auf die mithin weitreichenden Folgen eines Hinweises bitten wir um einen verantwortungsvollen Umgang mit der CGM Ethics Line.
Webbasierte Kommunikationsplattform
Die webbasierte Kommunikationsplattform ermöglicht die elektronische Abgabe von Hinweisen sowie die Bereitstellung relevanter Dokumente und bietet die Möglichkeit, mit dem Group Compliance Team von CGM in einen vertraulichen Dialog einzutreten.
Die webbasierte Kommunikationsplattform ist über folgenden Link erreichbar: https://wb.compliancesolutions.com/COMPUGROUP/
Telefonisch
Zur telefonischen Hinweisabgabe ist unsere Hotline unter der folgenden Telefonnummer zu erreichen:
Postalisch/persönlich
Die postalische oder persönliche Hinweisabgabe kann unter folgender Adresse erfolgen:
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
Sven Büschgens, Group Compliance Officer
Maria Trost 21
D-56070 Koblenz
Anfragen zur Open Source Compliance können via E-Mail gestellt werden: opensource.compliance@cgm.com