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Neues Psycho­therapie­gesetz be­schlos­sen: Ein Meilen­stein für die Psycho­therapie in Öster­reich!

18. April 2024 | APAMED (APA-OTS)
Psychotherapeutin im konzentrierten Gespräch mit Klienten.
Psychotherapeutin im konzentrierten Gespräch mit Klienten.

Der Beschluss des Nationalrates vom 17.4.2024 betreffend das Bundesgesetzes, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen wird sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden, ist durch.

Österreich als Wiege der Psychotherapie spielt eine führende Rolle in der Entwicklung der Psychotherapiewissenschaft. Der Beruf des/r Psychotherapeuten ist seit 1991 gesetzlich geregelt und zeichnet sich durch einen international herausragenden Standard aus. Mit der Akademisierung und Neugestaltung wird die hohe Qualität der psychotherapeutischen Ausbildung sichergestellt, die psychotherapeutische Versorgung verbessert und die Psychotherapieforschung an den Universitäten in Österreich forciert. Die Wissenschaft und Disziplin Psychotherapie bekommt als ordentliches Universitätsstudium die Rahmung und Finanzierung, die es für den Forschungs- und Wissenschaftsauftrag braucht. 

Es werden 500 Studienplätze an öffentlichen Universitäten eingerichtet. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, das Studium innerhalb von Universitätslehrgängen, an Privatuniversitäten und auf Fachhochschulen zu absolvieren.

 

Die Eckdaten der neuen Ausbildung


Bachelorstudium – Voraussetzung: Matura/ Studienberechtigungsprüfung

Direkte Anerkennung: 
Humanmedizin, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychosoziale Beratung, Musiktherapie, MTD-Berufe, Hebammen, gehobene Gesundheits- und Krankenpflege.

Anerkennung anderer Bachelorstudien: 
Prüfung erfolgt durch die jeweilige Universität.

Übergangsregelungen: 
Ab 1.1.2025 sind keine "Quellberufe" oder Eignungsansuchen notwendig. Bis 30.9.2030 ist es möglich, die Psychotherapieausbildung entsprechend der bisherigen Regelung zu starten bzw. diese bis 30.9.2038 abzuschließen (Universitätsreife – Propädeutikum – Fachspezifikum).

 

Masterstudium – Voraussetzung: Bachelorstudium

Direkte Anerkennung: 
Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Ärzte für Allgemeinmedizin mit ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY I, II und III) oder Ärzte für Allgemeinmedizin bzw. Fachärzt:in mit Spezialisierung in fachspezifischer psychosomatischer Medizin und ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY III); Psychotherapeuten, Musiktherapeuten, Klinische und Gesundheitspsychologen.

 

Postgradualer Abschnitt – Voraussetzung: Master Psychotherapie

Praktische Ausbildung in Kliniken, psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen und Lehrpraxen, clusterspezifische Theorie, Selbsterfahrung, Supervision in einer Fachgesellschaft, Abschluss Approbationsprüfung.

Ein weiterer zentraler Teil im neuen Gesetz ist dem Berufsbild und den Kompetenzbereichen der Psychotherapie gewidmet. Tätigkeitsschutz und vorbehaltene Tätigkeitsbereiche sind darin klar beschrieben und verankert: Von der Krankenbehandlung einschließlich psychotherapeutischer Diagnostik und Begutachtung über die Prävention und Gesundheitsförderung bis hin zu Beratung, Betreuung und Begleitung von Menschen aller Altersstufen und der Behandlung von Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen.

Zusätzlich bringt das neue Gesetz die Implementierung eines Gremiums für Berufsangelegenheiten, welches das Mandat zu längst überfälligen Gesamtvertragsverhandlungen bietet.

Mit dem neuen Gesetz wird die Psychotherapie nach langjährigem Bemühen des ÖBVP nunmehr als letzter hochrangig und eigenverantwortlich tätiger Gesundheitsberuf akademisiert. "

Als Berufsverband möchten wir unseren aufrichtigen Dank an alle Personen richten, die an der Entwicklung und Umsetzung dieses Gesetzes beteiligt waren. Ihre harte Arbeit, ihr Engagement und ihre Zusammenarbeit haben zu diesem wichtigen Schritt beigetragen." Barbara Haid, Präsidentin ÖBVP

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