Digital. Vernetzt. Menschlich.
Machen wir's einfach. Mit den Mehrwertanwendungen der TI.
- Schnelle und sichere elektronische Kommunikation.
- Erleichterte einrichtungs- und sektorenübergreifende Versorgung.
- Die richtigen Informationen zur richtigen Zeit am richtigen Ort.
Machen wir's einfach – mit Ihrem CGM ALBIS.
Mit CGM ALBIS von den TI-Mehrwertanwendungen profitieren
TI-Mehrwerte direkt in Ihrem CGM ALBIS nutzen
Mit CGM ALBIS und den medizinischen Mehrwertanwendungen nutzen Sie die Vorteile der Telematikinfrastruktur (TI) in Ihrer Arztpraxis mit gewohnt hohem Komfort. Sie können alle Fachdienste ganz einfach per Klick auf das entsprechende Symbol in der CGM ALBIS-Menüleiste öffnen.
Sicheres Netzwerk für sensible Daten
Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und schützenswert – deshalb ermöglicht die TI einen sicheren Datenaustausch auch über Sektorengrenzen hinweg. Jede Komponente der TI muss die Spezifikationen der gematik erfüllen und einen Zulassungsprozess durchlaufen.
Elektronisches Rezept (E-Rezept)
Das E-Rezept erleichtert Patientinnen und Patienten viele Arzt- und Apothekengänge. Aber auch für Sie als Ärztin oder Arzt bringt es Vorteile, denn das E-Rezept erleichtert administrative Abläufe in Ihrer Praxis. Im Zusammenspiel mit weiteren TI-Mehrwertanwendungen wie dem elektronischen Medikationsplan (eMP) kann die Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten weiter verbessert werden.
Seit Oktober 2021 können Praxen Rezepte elektronisch ausstellen und freiwillig als Pilotpraxis an der Testphase für das E-Rezept teilnehmen.
Seit September 2022 wird das E-Rezept zunächst im KV-Bereich Westfalen-Lippe flächendeckend eingeführt.
Ab Januar 2023 wird das E-Rezept dann voraussichtlich für alle KV-Gebiete verpflichtend sein.
Mit Ihrer Arztsoftware CGM ALBIS ist die Erstellung eines E-Rezepts genauso komfortabel wie das bisherige Bedrucken eines Papierformulars. Gleichzeitig gestalten sich die Abläufe in Ihrer Praxis deutlich effizienter. Die Verordnung findet wie gewohnt direkt in Ihrer Praxissoftware statt. Bereits hier wird das E-Rezept automatisch auf Vollständigkeit geprüft. Nach der elektronischen Signatur mittels elektronischem Heilberufsausweis werden die E-Rezeptdaten sicher und verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur gespeichert und können per QR-Code von der Patientin oder dem Patienten und der Apotheke abgerufen werden. Damit gehören Papierausdrucke und unnötige Wege innerhalb Ihrer Praxis zum händischen Unterzeichnen von Rezepten der Vergangenheit an. Der gesamte Verordnungsprozess wird vereinfacht und beschleunigt. Die E-Rezeptinformationen können darüber hinaus automatisch an weitere Anwendungen (beispielsweise die elektronische Patientenakte) übertragen werden und sind direkt in Ihrem CGM ALBIS verfügbar – für eine lückenlose Dokumentation.
Um das E-Rezept in Ihrer Praxis nutzen zu können, benötigen Sie neben einem TI-Anschluss folgende technische Komponenten und Vorbereitungen.
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Generation 2
- Praxisausweis (SMC-B)
- ggf. zusätzliche E-Health-Kartenterminals
- Update Konnektor (mindestens PTV4+)
- Drucker (für Ausdruck des QR-Codes)
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat schon bald ausgedient. Künftig soll eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die Papierform ersetzen. Bisher führte das Versenden und Bearbeiten der Papierbescheinigungen zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Zudem kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten darüber, ob eine Bescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Beides soll im Sinne der Patientin bzw. des Patienten durch die eAU vermieden werden.
Die Übermittlung der eAU durch die Praxen an die Krankenkassen ist seit 01.10.2021 möglich. Seit 01.07.2022 ist die Übergangsphase beendet und die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen gilt als verpflichtend. Grundlage ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
Sie können die eAU direkt aus Ihrem CGM ALBIS heraus an die Krankenkassen übermitteln. Dafür benötigen Sie den Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM), mit dem Sie innerhalb der Telematikinfrastruktur sicher Daten versenden können. Außerdem benötigen Sie das aktuelle E-Health-Upgrade für Ihren Konnektor sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für die elektronische Signatur.
Mit der CGM ALBIS-Version 21.40 ist es möglich, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1a) über KIM an den Kostenträger zu versenden. Mit Installation der Version CGM ALBIS Q2/2022 (22.20) wurde die Anwendung automatisch zum 01.07.2022 in CGM ALBIS aktiviert.
So aktivieren Sie die eAU manuell: Rufen Sie im Menü Optionen > TI-Optionen > eAU auf. Es öffnet sich der entsprechende Dialog, in dem Sie den Haken „eAU aktivieren“ setzen können.
Unsere detaillierte Anleitung unterstützt Sie bei der Einrichtung der eAU in Ihrem CGM ALBIS.
Neben der Anbindung an die TI ist ein komplett eingerichteter KIM-Account Voraussetzung für die Nutzung der eAU. Eine zusätzliche Freischaltung wird nicht benötigt.
Folgende Voraussetzungen müssen zur Nutzung erfüllt sein:
- Mindestens CGM ALBIS-Version 21.40
- Lizenz zur Nutzung der TI
- Freischaltung für KIM
- Praxisausweis (SMC-B)
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Generation 2
- registrierte KIM-E-Mail-Adresse
Wir haben Ihnen häufige Fragen und die zugehörigen Antworten in unseren FAQ zur eAU zusammengestellt.
Erfahren Sie in unserem Kurzvideo, wie Sie sich in CGM ALBIS das Postfach-Icon einblenden und das Postfach nutzen können, um einen Stapelversand durchzuführen. Daneben zeigen wir Ihnen auch, wie Sie die Rückmeldungen der Krankenkassen zur eAU im Postfach einsehen können.
Erfahren Sie in unserem Kurzvideo, wie Sie mit CGM ALBIS eine eAU direkt nach der Ausstellung versenden können.
Erfahren Sie in unserem Kurzvideo, wie Sie mit CGM ALBIS eine bereits versendete eAU stornieren können.
Erfahren Sie in unserem Kurzvideo, welche Einstellungen Sie in CGM ALBIS vornehmen müssen, damit Sie eine eAU direkt drucken und später in einem Stapel an die Krankenkassen versenden können.
Elektronische Patientenakte (ePA)
In der elektronischen Patientenakte (ePA) können alle wichtigen Informationen und Dokumente zur Behandlung einer Patientin bzw. eines Patienten zentral abgelegt werden. Alle an der Behandlung beteiligten Akteure werden damit auf den gleichen Wissensstand gebracht.
Seit Start am 01.01.2021 bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, die den Zugang zu einer elektronischen Akte ermöglicht. Die App wird kostenlos bereitgestellt und kann auf mobilen Endgeräten, zum Beispiel dem eigenen Smartphone oder Tablet, installiert werden.
Für Arztpraxen wurde die elektronische Patientenakte (ePA) zum 01.07.2021 verpflichtend eingeführt.
Ab 2023 kommen mit der nächsten Ausbaustufe weitere Funktionen hinzu.
In CGM ALBIS können Sie sich alle Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte direkt in der Patientenansicht anzeigen lassen. Daneben können alle Dokumente und Einträge in der Akte beispielsweise nach Ersteller oder Art des Dokuments gefiltert werden. So können Sie die Ansicht beispielsweise so gestalten, dass nur die für Ihre eigene Behandlung relevanten Angaben angezeigt werden.
Das Hochladen von Dokumenten in die elektronische Patientenakte ist direkt aus der CGM ALBIS-Karteikarte möglich. Auch das Archivieren von Informationen aus der ePA ist einfach und schnell möglich. Per Klick können die Dokumente direkt im Praxisarchiv abgelegt werden.
Elektronischer Arztbrief (E-Arztbrief)
Wenn Sie medizinische Informationen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen teilen möchten, können Sie mit dem E-Arztbrief über KIM die behandlungsbezogenen Daten komfortabel und sicher versenden. Neben dem E-Arztbrief soll künftig auch der Versand von Befunden, Bescheiden, Abrechnungen und Röntgenbildern ausschließlich und gesetzlich verpflichtend über KIM erfolgen.
Die Übermittlung von E-Arztbriefen steht als erste Anwendung des neuen Kommunikationsstandards KIM bereits zur Verfügung.
In der Arztsoftware CGM ALBIS können Sie Ihre elektronischen Arztbriefe wie gewohnt einfach und schnell auch über KIM versenden. Dafür haben wir für Sie den bewährten Ablauf zur Erstellung eines E-Arztbriefes um die Auswahl eines KIM-Empfängers ergänzt.
Beim Erstellen eines E-Arztbriefes in CGM ALBIS stehen Ihnen alle in der Arztsoftware bereits abgelegten Dateien und auch Einträge aus Ihrem Praxisarchiv zur Verfügung. Diese können Sie direkt als Anhang Ihrem E-Arztbrief beifügen und zusammen mit diesem versenden.
Auch einzelne Informationen bzw. Zeilen aus der Karteikarte des Patienten oder der Patientin können per Rechtsklick ausgewählt und als E-Arztbrief schnell an einen Kollegen oder eine Kollegin versendet werden.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre praxiseigenen Vorlagen für Arztbriefe als Word-Dokument in CGM ALBIS zu hinterlegen und diese auch für den Versand elektronischer Arztbriefe über KIM zu verwenden.
Zum Versenden des Briefes ist es notwendig, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz über ein E-Health-Kartenterminal Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2 einlesen. Auf diese Weise wird der E-Arztbrief elektronisch signiert.
Diese eindeutige und rechtssichere elektronische Signatur ist Voraussetzung für den Versand elektronischer Arztbriefe über KIM. Für das Versenden von E-Arztbriefen über KIM ist zudem die Einwilligung Ihres Patienten bzw. Ihrer Patientin notwendig. Die Einwilligung muss allerdings nur einmalig beim Patienten oder der Patientin erfragt und kann dann in CGM ALBIS automatisch hinterlegt werden.
Für jeden elektronisch versendeten Arztbrief wird in der Karteikarte des Patienten oder der Patientin eine neue Zeile angelegt. Sie können sich den E-Arztbrief hierüber immer wieder als PDF aufrufen und anzeigen lassen.
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Mit der TI-Anwendung Notfalldatenmanagement können Sie alle für einen Patienten oder eine Patientin dokumentierten Dauerdiagnosen sowie Dauermedikationen als Notfalldatensatz (NFD) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern.
Das Notfalldatenmanagement steht Ihnen bei einer TI-Anbindung mit einem E-Health-Konnektor bereits zur Verfügung.
Ein entsprechender Dialog in CGM ALBIS ermöglicht Ihnen die Übernahme dieser lebenswichtigen Daten auf schnelle und unkomplizierte Weise. Optional können auch weitere Informationen wie Allergien oder behandelnde Ärzte und Ärztinnen ebenfalls mit wenigen Klicks auf die eGK geschrieben werden.
Voraussetzung für das Anlegen von Notfalldaten auf der eGK ist die Einwilligung des Patienten bzw. der Patientin. Die mündliche Einwilligung genügt und kann direkt beim Erstellen des ersten Notfalldatensatzes erfasst werden. Die Patienteneinwilligungen können in CGM ALBIS hinterlegt und verwaltet werden. Ist Ihnen eine schriftliche Einwilligung lieber, steht in CGM ALBIS zusätzlich auch eine Druckvorlage für die Patienteneinwilligung zur Verfügung.
Das Erstellen und Speichern eines Notfalldatensatzes ist an unterschiedlichen Arbeitsplätzen in der Praxis möglich, beispielsweise durch die Mitarbeitenden am Praxisempfang. Der Arzt oder die Ärztin muss die Daten im Nachgang dann nur noch kontrollieren, elektronisch signieren und die Übertragung auf die eGK genehmigen. Für die elektronische Signatur benötigen Sie dabei einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2, den Sie an Ihrem Arbeitsplatz über ein E-Health-Kartenterminal einlesen.
Kommt ein Patient oder eine Patientin neu in Ihre Praxis, können Sie die auf der eGK als Notfalldaten hinterlegten Informationen über einen Auswahldialog in CGM ALBIS direkt übernehmen. Alle oder auch nur einzelne Angaben zu Diagnosen und Medikationen können dabei ausgewählt und direkt in die Karteikarte des Patienten oder der Patientin übernommen werden.
Neben den medizinischen Mehrwerten lohnt sich das Anlegen von Notfalldatensätzen für Sie auch wirtschaftlich. Durch die Nutzung haben Sie Anspruch auf eine einmalige Mindestförderung i. H. v. € 1.125,– und fortlaufend € 4,50 quartalsweise. Daneben stehen Ihnen extrabudgetäre Honorare für die Erstanlage und Verwaltung von Notfalldatensätzen zu. Die entsprechende Abrechnungsziffer für das erstmalige Erstellen des NFD können Sie direkt aus dem Abrechnungsassistenten in CGM ALBIS übernehmen.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die Weiterentwicklung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) und kann mit Einwilligung des Patienten oder der Patientin auf der eGK gespeichert werden. Genau wie der BMP enthält auch der eMP nur für den Arzt oder die Ärztin sichtbare Informationen zur Medikationshistorie.
Der eMP steht Ihnen bei einer TI-Anbindung mit einem E-Health-Konnektor bereits zur Verfügung.
Mit der Anwendung eMP in CGM ALBIS haben Sie bei Ihren Patientinnen und Patienten immer den Überblick über Art, Dosierung und ggf. die Absetzung eines Medikaments.
Um Medikationsdaten einer Patientin oder eines Patienten im elektronischen Medikationsplan zu lesen, benötigen Sie keinen elektronischen Heilberufsausweis. Der eMP muss nicht elektronisch signiert werden. Den Zugriff auf die Medikationsdaten auf der eGK muss die Patientin bzw. der Patient jedoch durch Eingabe seiner 6-stelligen Patienten-PIN am E-Health-Kartenterminal in der Praxis erlauben. Erst für das Schreiben von Medikationsdaten im eMP benötigen Sie auch Ihren eHBA.
FAQ – häufige Fragen zur Umsetzung in CGM ALBIS
FAQ zur eAU in CGM ALBIS
Ja, Sie benötigen dafür zwingend den TI-Anschluss und KIM.
Ja, die eAU wurde zum 01.07.2022 automatisch aktiviert. Eine Deaktivierung ist weiterhin im Fehlerfall möglich.
Ja. Grundsätzlich sind alle Krankenkassen seit 01.07.2022 in der Lage, die eAU zu empfangen. Beim Aufruf des eAU-Formulars prüft CGM ALBIS im Hintergrund, ob eine valide KIM-Adresse der Krankenkasse vorliegt.
Im Positivfall ist der Versand der eAU möglich.
Im Negativfall wird die eAU-Krankenkassenausfertigung gedruckt. Für den Ausdruck einer eAU wird automatisch das neue Druckverfahren über das KBV-Stylesheet genutzt. Das dreifach ausgedruckte Formular (für Patientinnen und Patienten, Arbeitgeber und Krankenkasse) der eAU muss anschließend händisch signiert und das Exemplar für die Krankenkassen anschließend vom Patienten oder der Patientin selbst postalisch an diese versendet werden.
Solange die eAU-Funktion nicht aktiviert ist, können Sie das alte Muster 1 weiterhin verwenden. Mit der Aktivierung der eAU wird für den Ausdruck das neue Stylesheet verwendet. Die Ausdrucke haben die Formate DIN A4 oder A5.
Diese sollte Ihnen mit dem eHBA zur Verfügung gestellt worden sein.
Ja, über die Funktion „Später senden“. Dieser Schalter befindet sich auf dem Formular. Man kann auch im Menü Optionen > TI-Optionen an diesem Arbeitsplatz die Stapelsignatur anwählen. Dann ist der Schalter „Später versenden“ automatisch gesetzt.
Ja, solange die eAU noch nicht versendet ist, kann sie problemlos korrigiert werden.
Diese finden Sie in CGM ALBIS im Menü Extern > ePostfach im Register Entwürfe.
Sie können die fehlerhaft versendete eAU aus der Karteikarte der Patientin bzw. des Patienten oder aus dem Postausgang stornieren. Öffnen Sie die eAU und Sie finden auf dem Formular nun die Schaltfläche „Stornieren“. Sie werden nun aufgefordert, Ihre Stornierung zu signieren. Damit ist die Stornierung abgeschlossen, der Status wechselt auf „In Storno“ und nach Bestätigung durch die Krankenkasse in den Status „Storniert“. Nach dem Stornieren erstellen Sie eine neue eAU mit den Korrekturen, die Sie dann versenden und drucken.
Ja, das ist möglich. Der Ausdruck zur Weitergabe an den Arbeitgeber kann in jedem Fall mitgegeben werden.
Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die z. B. bei Hausbesuchen ausgestellt werden, muss die Übermittlung der Daten an die Krankenkasse bis zum Ende des folgenden Werktages erfolgen. Wenn Sie also am Freitagabend am Ende der Sprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, haben Sie bis Montagabend Zeit für die digitale Übermittlung der Daten an die Krankenkasse.
Mit der Einführung der eAU wird zunächst nur die Übermittlung an die Krankenkassen elektronisch stattfinden. Wie die KBV informiert, müssen Ärztinnen und Ärzte weiterhin Papierbescheinigungen für Arbeitgeber sowie Patientinnen und Patienten erstellen. Sollte die elektronische Übertragung nicht funktionieren, wird außerdem eine Ausfertigung für die Krankenkasse benötigt.
Die Ausdrucke haben die Formate DIN A4 oder A5. In den meisten Fällen dürfte ein Laser- oder Tintenstrahldrucker die wirtschaftlichste Option sein. Praxen, die einen neuen Drucker anschaffen wollen, sollten dabei direkt die Anforderungen an das E-Rezept, das seit 01.09.2022 von allen Apotheken angenommen werden soll, beachten.
Ja, Sie können den Drucker pro Arbeitsplatz im CGM ALBIS-Menü Optionen > Formulare im Formular AU anpassen. Empfohlen wird weißes Papier in DIN-A5- oder DIN-A4-Format.
Ja, Sie können die Spooler-Funktion wie gewohnt nutzen. Wenn es sich um einen Arbeitsplatz handelt, der in die Telematikinfrastruktur eingebunden ist, werden Sie aufgefordert, das Formular zu signieren. Dann wird das Krankenkassenexemplar versendet. Die Exemplare für die Patientin oder den Patienten und Arbeitgeber liegen im Spooler.
Wenn Sie das Formular für den späteren Versand markieren, können Sie die Signatur später an einem anderen Arbeitsplatz durchführen. Die Exemplare für die Patientin bzw. den Patienten und den Arbeitgeber liegen in diesem Fall ebenfalls im Spooler. Bei der Erstellung einer eAU an einem Arbeitsplatz, der nicht an die TI angebunden ist, ist automatisch der Status „Später versenden“ gesetzt.
Ja. Ist eine eAU nach einem Werktag noch immer nicht versendet worden, so zeigt CGM ALBIS Ihnen einen entsprechenden Hinweis an. Darüber hinaus zeigt Ihnen das ePostfach-Symbol anhand seiner Farbe an, ob sich noch nicht versendete Dokumente im Ordner „Entwürfe“ befinden.
Bei sonstigen Kostenträgern werden automatisch (bei aktivierter eAU) drei Exemplare im neuen Format ausgedruckt. Für Privatpatientinnen und Privatpatienten empfehlen wir, die Privat-AU zu nutzen. Das Muster 1 kann für Privatpatientinnen und Privatpatienten oder sonstige Kostenträger nicht mehr elektronisch erstellt werden.
Nein, Sie müssen es nicht ändern. Sie brauchen keine Blankoformularbedruckung – es wird dennoch als Blankoformular gedruckt. Sie benötigen einen Tinten- oder Laserdrucker (ein Nadeldrucker wird nicht empfohlen). Ggf. ändern Sie die Druckereinstellungen unter Optionen > Formulare bei der AU, wenn das Formular auf einem anderen Drucker gedruckt werden soll.
Derzeit liegt hierzu noch keine Entscheidung vor. Bisher war jedoch immer die Rede von einem „Übergang“. Wir vermuten daher, dass dies in Zukunft nur noch per eHBA möglich sein wird.
Wenn die digitale Datenübermittlung an die Krankenkasse vorübergehend nicht möglich ist, wird CGM ALBIS automatisch den Druck anbieten. Es ist jedoch auch eine Speicherung und ein späterer Versand möglich, sollte es sich um eine kurzfristige Störung handeln.
Wenn der Patient oder die Patientin noch in der Praxis ist, drucken Sie den Ausdruck für die Krankenkasse aus. Der Versand an die Krankenkasse erfolgt dann über die Versicherten. Hat der Patient oder die Patientin die Praxis bereits verlassen und der digitale Versand ist auch bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nicht möglich, muss die Praxis die Papierbescheinigung an die Krankenkasse versenden. Um dieses für die Praxen aufwendigere Ersatzverfahren zu vermeiden, empfehlen wir die Nutzung der Komfortsignatur, die Probleme beim digitalen Versand in der Regel sofort erkennen lässt.
Neue Kostenpauschale für den Versand der eAU per Post
GOP 40130 (0,81 Euro): Für den Versand des Ausdruckes an die Krankenkasse, wenn eine digitale Übermittlung aus technischen Gründen nicht möglich ist, dies aber erst bemerkt wird, wenn der Patient oder die Patientin die Praxis bereits verlassen hat und die Übermittlung nicht bis zum Ende des nachfolgenden Werktags nachgeholt werden kann. Der Versand der digitalen Daten erfolgt nach Behebung der Störung automatisch.
GOP 40131 (0,81 Euro): Für den Versand der Ausdrucke für Arbeitgeber sowie Patientinnen und Patienten nach einem Hausbesuch. Die digitale Übermittlung an die Krankenkasse ist in diesem Fall direkt aus der Praxis möglich.
Nein, die eAU anderer Praxen unterliegen dem Datenschutz und werden Ihnen nicht in KIM angezeigt. Im Postfach werden nur die von Ihnen erstellten eAU aufgeführt.
Sie haben die Möglichkeit, die eAU im CGM ALBIS-Menü Optionen > TI-Optionen > eAU … zu deaktivieren. Bitte entfernen Sie dazu den Haken bei „eAU aktivieren“ und speichern Sie Ihre Einstellung über die Schaltfläche „OK“. Stellen Sie in diesem Fall bitte ggf. die Druckereinstellungen wieder auf den Ursprungszustand zurück, danach drucken Sie wieder wie bisher. Bitte beachten Sie, dass die Deaktivierung in eigener Verantwortung der Praxis erfolgt. Grundsätzlich ist der elektronische Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 01.07.2022 auf Wunsch verpflichtend.