Digital. Vernetzt. Menschlich.
Machen wir's einfach. Mit den Mehrwertanwendungen der TI.
- Schnelle und sichere elektronische Kommunikation.
- Erleichterte einrichtungs- und sektorenübergreifende Versorgung.
- Die richtigen Informationen zur richtigen Zeit am richtigen Ort.
Machen wir's einfach – mit Ihrem CGM MEDISTAR.
Mit CGM MEDISTAR die Vorteile der TI-Mehrwertanwendungen nutzen
Komfort für Sie – Sicherheit für Ihre Patientinnen und Patienten
Von den neuen medizinischen Mehrwertanwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) können Sie und Ihr Praxisteam, vor allem aber auch Ihre Patientinnen und Patienten profitieren. Die Arztsoftware CGM MEDISTAR unterstützt Sie dabei. Alle Anwendungen der neuen TI-Fachdienste können direkt in Ihre gewohnten Arbeitsabläufe in CGM MEDISTAR integriert werden. So können Sie die neuen Funktionen ohne Mehraufwand direkt zum Wohle Ihrer Patientinnen und Patienten einsetzen, und zwar ganz einfach durch Klick auf das entsprechende Symbol in der CGM MEDISTAR-Umgebung.
Sicheres Netzwerk für sensible Daten
Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und schützenswert – deshalb ermöglicht die Telematikinfrastruktur (TI) einen sicheren Datenaustausch auch über Sektorengrenzen hinweg. Jede Komponente der TI muss die Spezifikationen der gematik erfüllen und einen Zulassungsprozess durchlaufen.
Exklusives Angebot für CGM MEDISTAR
Zögern Sie nicht länger und werden auch Sie Teil der Telematikinfrastruktur mit Ihrem CGM MEDISTAR und nutzen Sie unser Angebot: das ePA-PLUS-PAKET
Elektronisches Rezept (E-Rezept)
Das neue E-Rezept erleichtert Patientinnen und Patienten viele Arzt- und Apothekengänge. Aber auch für Sie als Ärztin bzw. Arzt bringt es Vorteile, denn das E-Rezept erleichtert administrative Abläufe in Ihrer Arztpraxis. Im Zusammenspiel mit weiteren TI-Mehrwertanwendungen, wie z. B. dem elektronischen Medikationsplan (eMP), kann die Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten weiter verbessert werden.
Seit Oktober 2021 können Praxen Rezepte elektronisch ausstellen und freiwillig als Pilotpraxis an der Testphase für das E-Rezept teilnehmen.
Seit September 2022 wird das E-Rezept zunächst im KV-Bereich Westfalen-Lippe flächendeckend eingeführt. Ab Januar 2023 wird das E-Rezept dann voraussichtlich für alle KV-Gebiete verpflichtend sein.
Mit Ihrer Praxissoftware CGM MEDISTAR wird die Erstellung des E-Rezepts genauso komfortabel wie heute das Bedrucken des Papierformulars. Ihre Abläufe in der Praxis werden durch die neue Anwendung jedoch deutlich effizienter. Wie gewohnt findet die Verordnung direkt in Ihrer Arztsoftware statt. Schon hier wird das E-Rezept automatisch auf Vollständigkeit geprüft. Nach einer elektronischen Signatur über Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) werden die E-Rezeptdaten sicher und verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert. Über einen QR-Code können diese Daten wiederum vom Patienten und von der Apotheke abgerufen werden. Papierausdrucke und unnötige Wege innerhalb Ihrer Praxis zum händischen Unterzeichnen von Rezepten entfallen. Insgesamt wird der Verordnungsprozess vereinfacht und beschleunigt. Die im E-Rezept enthaltenen Informationen können automatisch an weitere Anwendungen (wie z. B. die elektronische Patientenakte) übertragen werden und sind direkt in Ihrem CGM MEDISTAR verfügbar. So wird eine lückenlose Dokumentation ermöglicht.
Um das E-Rezept in Ihrer Praxis nutzen zu können, benötigen Sie neben einem TI-Anschluss folgende technische Komponenten und Vorbereitungen:
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation
- Praxisausweis (SMC-B)
- ggf. zusätzliche E-Health-Kartenterminals
- Update Konnektor (mindestens PTV4+)
- Drucker (für Ausdruck des QR-Codes)
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat zum 30.06.2022 ausgedient. Spätestens seit diesem Zeitpunkt soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die Papierform ersetzen. Die eAU löst dabei das Muster 1 ab. Der „gelbe Schein“ wird durch ausgedruckte CGM MEDISTAR-Stylesheets (digitale Formatvorlagen) auf normalem weißem Papier ersetzt. Der Einsatz eines Laserdruckers wird von uns dringend empfohlen – ein Nadeldrucker ist dafür technisch nicht mehr geeignet.
Bisher führten das Versenden und Bearbeiten der Papierbescheinigungen zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Zudem kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten darüber, ob eine Bescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Beides soll im Sinne der Patientin bzw. des Patienten durch die neue Anwendung vermieden werden.
Die Übermittlung der eAU durch die Praxen an die Krankenkassen ist seit 01.10.2021 möglich. Seit 01.07.2022 ist die Übergangsphase beendet und die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen gilt als verpflichtend. Grundlage ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Die Einführung der eAU erfolgt stufenweise.
Stufe 1: Elektronischer Versand an Krankenkassen: Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen zukünftig nicht mehr die Versicherten selbst, sondern die Vertragsärztinnen und -ärzte die Krankenkassen über eine Arbeitsunfähigkeit ihrer Versicherten informieren. Für die elektronische Übermittlung sollen sie die TI nutzen – mit Hilfe eines KIM-Dienstes direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus. Papier- und Blankoformular werden durch einfache Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt. Diese erstellt die Ärztin bzw. der Arzt mithilfe des PVS und gibt sie der Patientin bzw. dem Patienten unterschrieben mit. Die Aufgabe, den Ausdruck an den Arbeitgeber zu senden, bleibt zunächst bei den Versicherten.
Stufe 2: Krankenkassen versenden Daten an Arbeitgeber: Ab 01.01.2023 soll auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen – sie stellen den Arbeitgebern die AU-Informationen elektronisch zur Verfügung. Vertragsärztinnen und -ärzte sind weiterhin verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Auf Wunsch der Patientinnen und Patienten wird auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt.
Mit dem CGM MEDISTAR-Update „Gesetzliche Änderungen“ zu Q4/2021 (Version 404.80.) wurde die eAU deaktiviert ausgeliefert und muss zuerst aktiviert werden. So können Sie das Muster 1 wie gewohnt weiter nutzen, bis Sie die notwendigen Vorbereitungen getroffen haben und die Aktivierung vornehmen.
Seit 01.07.2022 müssen die Arztinformationssysteme die eAU automatisch aktivieren. In CGM MEDISTAR ist dies mit dem Quartalsupdate zu Q3/22 erfolgt. Bitte lesen Sie die Updatedokumentation für dieses Updates aufmerksam, um noch erforderliche Einrichtungsschritte, wie zum Beispiel die Auswahl des Druckers, vornehmen zu können.
Konnektor:
Für die eAU benötigen Sie einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) – idealerweise mit einem Konnektor, der die Komfortsignatur unterstützt: z. B. dem ePA-Konnektor KoCoBox MED+ mit dem aktuellen Update auf PTV4+. Diese Version ermöglicht neben der Stapelsignatur auch die Nutzung der Komfortsignatur.
KIM-Dienst und eAU mit dem ePA-PLUS-PAKET für Ihr CGM MEDISTAR:
Daneben sind folgende Komponenten in der Praxis notwendig: KIM-Dienst und eAU mit dem ePA-PLUS-PAKET für Ihr CGM MEDISTAR. Dieser E-Mail-Dienst, den ausschließlich TI-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer nutzen dürfen, wird für den sicheren Versand der eAU benötigt. Verschiedene Dienste sind verfügbar, darunter der KIM-Dienst der CompuGroup Medical: CGM KIM. Für die Nutzung wird mindestens eine registrierte und eingerichtete KIM-E-Mail-Adresse benötigt.
Wir möchten es Ihnen so einfach wie möglich machen, die neuen digitalen Anwendungen der TI zur Erleichterung Ihres Praxisalltages zu nutzen. Deshalb haben wir die Dienste Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und elektronisches Rezept (E-Rezept) in einem praktischen ePA-PLUS-PAKET zum Vorteilspreis zusammengefasst.
E-Health-Kartenterminal:
Mit dem E-Health-Kartenterminal werden Ihre SMC-B oder der eHBA eingelesen und Ihre Praxis dadurch gegenüber der TI authentifiziert. Möglicherweise sind weitere E-Health-Kartenterminals, beispielsweise im Sprechzimmer, notwendig.
eHBA (elektronischer Heilberufsausweis):
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personalisierte Chipkarte, mit der sich Angehörige von Heilberufen gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) ausweisen. Mit dem Ausweis werden die Datensicherheit und der Datenschutz im digitalen Gesundheitsnetz erhöht. Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten den eHBA über die Landesärzte- bzw. Zahnärztekammern: Es wird mindestens ein eHBA der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur benötigt.
- Zur Erstellung einer qualifizierten, elektronischen Signatur (QES)
- Erforderlich für jede Ärztin bzw. jeden Arzt, die bwz. der signiert
- Bestellung bei Landesärztekammer oder über Online-Portal der Hersteller: z. B. auf www.d-trust.net/cgm
SMC-B Authentifizierung (Praxis- oder Institutionsausweis)
Zur TI-Anbindung und Bescheinigung Ihrer Institution benötigen Sie zusätzlich zum eHBA einen Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B). Die Bearbeitung erfolgt zukünftig bundesweit zentral vom Elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR). Die Aushändigung übernehmen Vertrauensdiensteanbieter, wie z. B. unser Partner, die D-Trust GmbH.
Wenn der eHBA wegen technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in der Verantwortung des Arztes bzw. der Ärztin liegen, nicht genutzt werden kann, darf mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert werden.
CGM MEDISTAR-Update:
Seit dem CGM MEDISTAR-Update „Gesetzliche Änderungen“ zu Q4/2021 (Version 404.80.) ist es möglich, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1a) über KIM an den Kostenträger zu versenden. In der Aufzeichnung unseres Online-Seminars "Die eAU in CGM MEDISTAR" erfahren Sie mehr.
Zum 01.07.2022 mussten die Arztinformationssysteme die eAU automatisch aktivieren. In CGM MEDISTAR erfolgte dies mit dem Quartalsupdate zu Q3/22.
So finden Sie die CGM MEDISTAR-Versionsnummer:
Zentrale Benutzerverwaltung:
Eine eingerichtete zentrale Benutzerverwaltung zur Zuordnung der elektronischen Heilberufsausweise.
Drucker:
Für den Papierausdruck der Stylesheets wird ein Drucker (vorzugsweise Laserdrucker) mit einer Mindestauflösung von 300 dpi empfohlen, um damit auch das E-Rezept drucken zu können. Der Druck erfolgt auf weißem DIN-A5- oder DIN-A4-Papier (kein Sicherheitspapier).
Selbsthilfe bei Problemen mit dem neuen eAU-Formular:
Sollte es in Bezug auf den Druck des neuen eAU-Formulars zu Problemen kommen, haben Sie die Möglichkeit, die eAU über die Kommandozeile mit dem Befehl EAUOFF zu deaktivieren und so wie bisher weiterzuarbeiten.
Bei Fragen, Beratungsbedarf und natürlich auch bei der technischen Einrichtung stehen Ihnen unsere autorisierten CGM MEDISTAR-Service und Vertriebspartner gerne zur Verfügung.
Bevor eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse versandt werden kann, muss sie mittels eHBA elektronisch signiert werden. Im Gesundheitswesen ist für die elektronische Unterschrift die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) vorgesehen. Sie hat ein sehr hohes Sicherheitsniveau: Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten müssen dafür nicht nur den elektronischen Heilberufsausweis in das Lesegerät stecken, sondern auch noch eine PIN eingeben. Da dieser Vorgang im normalen Praxisalltag viel Zeit kostet, gibt es dafür verschiedene praxistaugliche Lösungen:
Möglichkeit 1: Einzelsignatur
In diesem Verfahren wird jede eAU einzeln signiert und versendet. Bei jedem zu signierenden Dokument (in diesem Fall für jede eAU) muss am Ende des Vorgangs die PIN am Kartenterminal eingegeben werden. Zum Abschluss werden dann auch die beiden Exemplare der eAU für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber ausgedruckt.
Möglichkeit 2: Stapelsignatur
Mit der Stapelsignatur können mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschrieben werden. Sie signieren hierbei einmal mit ihrem eHBA und Ihrer dazugehörigen PIN den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel – zum Beispiel am Ende eines Praxistages. Bei der eAU wäre es möglich, alle an einem Tag gesammelten AU-Bescheinigungen einmal täglich an die Krankenkassen zu senden. Sollte bei einer Störung der TI das Ersatzverfahren notwendig werden, wäre das für die Praxis deutlich aufwendiger.
Möglichkeit 3: Komfortsignatur
Bei diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem Heilberufsausweis (eHBA) und ihrer PIN für einen maximalen Zeitraum von 24 h jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll ein Dokument signiert werden, müssen sie dies nur noch bestätigen. Die Einrichtung der Komfortsignatur ist ein sehr komplexer Vorgang, welcher von einem dafür ausgebildeten Techniker vorgenommen werden sollte, da dafür wichtige Konfigurationen direkt im Infomodel des Konnektors vorgenommen werden müssen. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere autorisierten CGM MEDISTAR-Partner.
Welches Signaturverfahren wird empfohlen?
Die KBV empfiehlt für die eAU die Komfortsignatur, da die Daten sofort unterschrieben und versandt werden können. Probleme bei der Datenübermittlung, die aufgrund einer TI-Störung möglich sind, werden sofort erkannt, und die Ärztin bzw. der Arzt kann der Patientin bzw. dem Patienten im Zweifelsfall auch den Ausdruck der Ausfertigung für die Krankenkasse mitgeben.
Wir haben Ihnen häufige Fragen und die zugehören Antworten in unseren FAQ zu eAU zusammengestellt.
Die aktuelle Firmware des Konnektors sollte Version 4.2.16 sein. Den aktuellen Versionsstand können Sie an der KoCoBox Med+ am Display über „OK -> Versionen -> Firmwareversion“ überprüfen.
E-Arztbrief und KIM
Medizinische Dokumente können endlich sicher und über die TI elektronisch versendet sowie empfangen werden. KIM löst den bisherigen Standard KV-Connect ab und dient zukünftig als ausschließlicher Kommunikationsweg für eine Vielzahl von Dokumenten wie dem E-Arztbrief, Befunden, Bescheiden, Abrechnungen, Röntgenbildern sowie Heil- und Kostenplänen. Zukünftig dient KIM auch dem Versand von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU). Die elektronische Patientenakte (ePA) dient dabei als zentrale digitale Sammelstelle für alle medizinischen Informationen rund um einen Behandlungsprozess.
Die Übermittlung von E-Arztbriefen steht als erste Anwendung des neuen Kommunikationsstandards KIM bereits zur Verfügung.
In der Arztsoftware CGM MEDISTAR können Sie Ihre elektronischen Arztbriefe wie gewohnt einfach und schnell auch über KIM in der Telematikinfrastruktur (TI) versenden. Dafür haben wir für Sie den bewährten Ablauf zur Erstellung eines E-Arztbriefes um die Auswahl eines KIM-Empfängers ergänzt.
Beim Erstellen eines E-Arztbriefes in CGM MEDISTAR stehen Ihnen Ihre Patientendokumentationen und auch Dokumente und Bilder aus MOVIESTAR zur Verfügung. Diese können Sie direkt als Anhang Ihrem E-Arztbrief beifügen und ihn zusammen mit diesen versenden. Auch einzelne Informationen bzw. Zeilen aus der Karteikarte des Patienten können ausgewählt, übernommen und strukturiert als E-Arztbrief über KIM schnell an einen Kollegen versendet werden. Dazu können natürlich auch praxiseigene Vorlagen für Arztbriefe verwendet werden. Die Signatur des E-Arztbriefes am Arbeitsplatz wird durch einen Kartenleser in Kombination mit einem Heilberufsausweis (HBA) möglich. Selbstverständlich werden einzelne Komponenten im Rahmen der TI gefördert.
Diese eindeutige und rechtssichere elektronische Signatur ist Voraussetzung für eine Abrechnung und Vergütung von E-Arztbriefen über KIM. Für das Versenden von E-Arztbriefen über KIM ist zudem die Einwilligung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten notwendig. Diese muss allerdings nur einmalig erfragt und kann dann in CGM MEDISTAR automatisch hinterlegt werden.
Für jeden elektronisch versendeten Arztbrief wird in der Karteikarte der Patientin bzw. des Patienten eine neue Zeile angelegt. Sie können den E-Arztbrief hierüber immer wieder als PDF aufrufen und sich anzeigen lassen.
Mit KIM können Sie bereits heute von den medizinischen Mehrwertdiensten profitieren.
Damit Sie KIM komfortabel aus CGM MEDISTAR heraus nutzen können, benötigen Sie:
- das zugelassene E-Health-Upgrade für Ihren Konnektor
- einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation
(jetzt auf https://www.d-trust.net/cgm bestellen!) - Ihre persönliche CGM KIM-E-Mail-Adresse
- eine CGM KIM-Praxiskommunikationsschnittstelle
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Geteiltes Wissen rettet Leben – nicht nur im Notfall. Erstmals können Sie mit der Anwendung Notfalldatenmanagement (NFDM) einen Notfalldatensatz (NFD) sowie den sogenannten Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) mit Zustimmung der Patientin bzw. Patienten auf der eGK anlegen und speichern. Die Informationen können dann zu jeder Zeit durch berechtigte Heilberufler ausgelesen werden. Auf diese Weise sind notfallrelevante Daten wie Diagnosen, Medikation, Unverträglichkeiten, Allergien, Implantate oder CAVE-Hinweise in Notfallsituationen schnell verfügbar. Daneben erlaubt der DPE einen beschleunigten Zugriff auf die Ablageorte von wichtigen Dokumenten wie Organspendeausweisen, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen. Dieser „medizinische Steckbrief“ wird die Versorgung verbessern, da relevante Informationen jederzeit zugänglich sind.
Das Notfalldatenmanagement steht Ihnen bei einer TI-Anbindung mit einem E-Health-Konnektor bereits zur Verfügung.
In unserer Videoanleitung erfahren Sie, wie Sie die Notfalldaten in CGM MEDISTAR lesen und schreiben.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der elektronische Medikationsplan (eMP) dient Ihnen als Weiterentwicklung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) und kann mit Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten auf der eGK gespeichert werden. Der eMP enthält – wie auch der BMP – Informationen zur Medikationshistorie der Patientin bzw. des Patienten. Diese sind dabei nur für Sie als behandelnder Arzt sichtbar. Mit der Anwendung eMP in CGM MEDISTAR haben Sie bei Ihren Patientinnen und Patienten immer den Überblick über Art, Dosierung und ggf. die Absetzung eines Medikaments.
Das Notfalldatenmanagement steht Ihnen bei einer TI-Anbindung mit einem E-Health-Konnektor bereits zur Verfügung.
Um die Medikationsdaten eines Patienten im eMP zu lesen, benötigen Sie keinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Auch benötigt der eMP keine elektronische Signierung. Jedoch muss die Patientin bzw. der Patient den Zugriff auf die Medikationsdaten auf der eGK durch Eingabe einer 6-stelligen Patienten-PIN am E-Health-Kartenterminal in der Praxis erlauben. Erst für das Schreiben von Medikationsdaten im eMP benötigen Sie auch Ihren eHBA.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist der Ort, an dem alle wichtigen Informationen und Dokumente zur Behandlung einer Patientin bzw. eines Patienten elektronisch und zentral abgelegt werden können. Dadurch eröffnet sie allen behandelnden Akteuren den gleichen Wissensstand. Dabei gilt: Die Freigabe für diese elektronische Akte kann einzig und allein die Patientin bzw. der Patient erteilen.
Seit 01.01.2021 bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, die den Zugang zu einer elektronischen Akte ermöglicht. Die App wird kostenlos bereitgestellt und kann auf mobilen Endgeräten, wie zum Beispiel dem eigenen Smartphone oder Tablet, installiert werden.
Für Arztpraxen wurde die elektronische Patientenakte (ePA) zum 01.07.2021 verpflichtend eingeführt. Ab 2023 kommen mit der nächsten Ausbaustufe weitere Funktionen hinzu.
In CGM MEDISTAR erhalten Sie über einen Statusindikator die Information der gewährten Zugriffsrechte sowie zusätzlich über eine Drill-Down-Funktion weitere detaillierte Informationen. Daneben können alle Dokumente und Einträge in der Akte beispielsweise nach Ersteller oder Art des Dokuments gefiltert werden. So können Sie die Ansicht so gestalten, dass nur die für Ihre Behandlung relevanten Angaben angezeigt werden. Das Hochladen von Dokumenten in die elektronische Patientenakte erfolgt aus den jeweiligen Modulen, wie z. B. dem E-Arztbrief, dem eMP, dem Datensatz persönlicher Einwilligungen (DPE) oder dem NFDM heraus. Die Archivierung von Informationen aus der ePA ist mit CGM MEDISTAR ebenfalls einfach und schnell möglich.
Überzeugen Sie sich in unserer Videoanleitungen selbst davon, wie einfach Sie mit CGM MEDISTAR die Vorteile der ePA nutzen können.
FAQ – häufige Fragen zur Umsetzung in CGM MEDISTAR
FAQs eAU in CGM MEDISTAR
(Quelle: https://www.kbv.de/html/e-au.php und weitere)
Der Gesetzgeber schreibt die digitale Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkassen verbindlich vor. Sollte die digitale Übermittlung an die Krankenkasse nicht möglich sein, werden den Patientinnen und Patienten alle drei Ausdrucke aus dem PVS (Arbeitgeber, Versicherte, Krankenkasse) mitgegeben. Wenn auch dies technisch nicht möglich ist, weil beispielsweise das Update für die eAU noch nicht installiert werden konnte, kann eine papiergebundene Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Hierfür können das bisher gültige Muster 1 oder eine per Blankoformularbedruckung erstellte Bescheinigung verwendet werden.
Bei Nicht-GKV-Versicherten (z. B. bei Versicherten der sogenannten sonstigen Kostenträger) zeigt Ihr PVS Ihnen an, dass die digitale Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkasse nicht möglich ist. Für diese Patientinnen und Patienten kommt bis auf Weiteres das Ersatzverfahren zum Einsatz, d. h., Sie drucken die Bescheinigungen für die Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherten aus und geben diese der Patientin bzw. dem Patienten mit.
Die mithilfe des PVS erzeugten Ausdrucke können wahlweise im Format A4 oder A5 erzeugt werden. Wichtig: Die Ausdrucke müssen gut lesbar sein. Welcher Drucker hierfür eingesetzt wird, entscheidet die Arztpraxis. In den meisten Fällen dürfte ein Laser- oder Tintenstrahldrucker die wirtschaftlichste Option sein. Das Papier muss von den Praxen selbst beschafft werden. Spezielles Sicherheits- oder Signaturpapier ist dafür nicht notwendig, Praxen können normales Druckerpapier verwenden.
Der digitale Datensatz wird vor dem Versand mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) signiert. Um nicht bei jedem Vorgang die PIN eingeben zu müssen, können Sie per Stapelsignatur signieren, d. h., es werden zum Beispiel abends alle eAUs gleichzeitig signiert und versandt. Alternativ können Sie die Komfortsignatur nutzen. Hierfür geben Sie einmal die PIN ein und haben dann eine gewisse Anzahl von Signaturen ohne PIN-Eingabe freigeschaltet. Wir empfehlen die Nutzung der Komfortsignatur, da die AU-Daten in diesem Fall sofort versandt und mögliche technische Probleme direkt erkannt werden können. Hierdurch kann ein für die Praxis aufwendigeres Ersatzverfahren vermieden werden (siehe hierzu „Was ist, wenn die digitale Übermittlung vorübergehend nicht möglich ist?“). Wenn der eHBA wegen technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in der Verantwortung des Arztes oder der Ärztin liegen, nicht genutzt werden kann, darf mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert werden.
Ja. Auch eine Vertretungsärztin bzw. ein Vertretungsarzt muss über einen eigenen eHBA verfügen, damit sie oder er alle vertragsärztlichen Tätigkeiten wie das Ausstellen von eAU und E-Rezept sowie die Aktualisierung eines Notfalldatensatzes ausführen kann – für alles wird eine elektronische Signatur mittels eHBA benötigt.
Wenn die digitale Datenübermittlung an die Krankenkasse vorübergehend nicht möglich ist, werden die Daten vom PVS gespeichert und der Versand erfolgt, sobald dies wieder möglich ist. Wenn die Patientin bzw. der Patient noch in der Praxis ist, drucken Sie den Ausdruck für die Krankenkasse aus. Der Versand an die Krankenkasse erfolgt dann über die Versicherten. Hat die Patientin bzw. der Patient die Praxis bereits verlassen und der digitale Versand ist auch bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nicht möglich, muss die Praxis die Papierbescheinigung an die Krankenkasse versenden. Um dieses für die Praxen aufwändigere Ersatzverfahren zu vermeiden, empfehlen wir die Nutzung der Komfortsignatur – dadurch können die Probleme beim digitalen Versand in der Regel sofort erkannt werden.
Für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Rahmen von Hausbesuchen können Sie vorab in der Praxis unbefüllte Ausdrucke aus dem PVS erstellen. Diese können dann beim Hausbesuch händisch befüllt werden. Die Daten übertragen Sie später in der Praxis in das PVS und schicken sie digital an die Krankenkasse. Alternativ können Sie auch erst nach dem Hausbesuch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Praxis erstellen und die beiden Ausdrucke per Post an die Patientin bzw. den Patienten versenden.
Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die bei Hausbesuchen ausgestellt werden, muss die Übermittlung der Daten an die Krankenkasse bis zum Ende des folgenden Werktages erfolgen. Wenn Sie also am Freitagabend bei einem Hausbesuch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, haben Sie bis Montagabend Zeit für die digitale Übermittlung der Daten an die Krankenkasse.
Ja, solange die eAU noch nicht versendet ist, kann sie problemlos korrigiert werden.
Ja, das ist möglich, der Ausdruck zu Weitergabe an den Arbeitgeber kann in jedem Fall mitgegeben werden. Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die z. B. bei Hausbesuchen ausgestellt werden, muss die Übermittlung der Daten an die Krankenkasse bis zum Ende nächsten Werktages erfolgen. Wenn Sie also freitagabends am Ende der Sprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, haben Sie bis Montagabend Zeit für die digitale Übermittlung der Daten an die Krankenkasse.
Bei sonstigen Kostenträgern werden automatisch (bei aktivierter eAU) drei Exemplare im neuen Format ausgedruckt. Für Privatpatientinnen und -patienten empfehlen wir die Privat-AU zu nutzen. Das Muster 1 kann für diese oder sonstige Kostenträger nicht mehr elektronisch erstellt werden.