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TI-Mehrwerte mit CGM SYSTEMHAUS
Chancen erkennen. Rechtzeitig handeln. Vorteile sichern.

Schaffen Sie Mehrwerte – mit den neuen medizinischen Anwendungen der TI

Nur wer richtig informiert ist, kann die richtigen Entscheidungen treffen. Das gilt auch für die neuen medizinischen Mehrwertanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Ist Ihre Praxis bereits umfassend vorbereitet? Haben Sie alle Termine und Fristen im Blick? Seit 1. April 2021 werden elektronische Arztbriefe nur noch vergütet, wenn Sie beim Versand auf den neuen Kommunikationsstandard Kommunikation im Medizinwesen (KIM) setzen. Ab 1. Juli sind Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) befüllen und auslesen zu können. Weitere Anwendungen werden schon bald folgen. Dazu gehören die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (E-Rezept). Und auch die Anforderungen an die Hardware dürfen nicht vergessen werden. So macht beispielsweise die Einführung der eAU auch den Umstieg auf einen geeigneten Laserdrucker notwendig.

Damit Sie keine Frist verpassen und Ihnen keine Nachteile entstehen, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig zu handeln. Wir von CGM SYSTEMHAUS unterstützen Sie dabei. In unserem Online-Seminar informieren wir Sie umfassend zu allen neuen medizinischen Mehrwertdiensten wie Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP), Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und natürlich zur elektronischen Patientenakte (ePA) – dem Herzstück einer neuen vernetzten Gesundheitskommunikation.

Wir schaffen die nötige Klarheit: über Ihre Vorteile, die gesetzlichen Grundlagen und die benötigten technischen Komponenten. Daneben zeigen wir Ihnen auf, welche Risiken Sie eingehen, wenn Sie die neuen Anwendungen nicht einsetzen.

Überblick über die gesetzlichen Fristen zur Einführung der TI-Mehrwertanwendungen

Jetzt informieren und vorbereitet sein!

NFDM, eMP und KIM haben mit dem Upgrade zum E-Health-Konnektor bereits Einzug in die Praxen gehalten. Neue digitale Anwendungen werden schrittweise folgen.

Mit CGM SYSTEMHAUS behalten Sie immer den vollen Überblick über alle Termine und Fristen der neuen medizinischen Anwendungen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Praxis rechtzeitig vorzubereiten, damit Sie von Anfang an die Vorteile der neuen Dienste für sich und zum Wohle Ihrer Patienten nutzen können.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM) – seit April 2021

Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ermöglicht einen einfachen und vor allem sicheren elektronischen Austausch zwischen Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apothekern untereinander sowie mit den jeweils berechtigten Interessensvertretungen. KIM ist der neue Kommunikationsstandard im Gesundheitswesen. Sie können sich die Funktionsweise der Anwendung dabei wie bei einem E-Mail-Programm vorstellen. Eine konsequente Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sorgt für maximale Sicherheit und stellt so die notwendige Voraussetzung, um sensible medizinische Daten und Dokumente einrichtungs- und auch sektorenübergreifend übermitteln zu können. Künftig sollen neben elektronischen Arztbriefen auch sämtliche Abrechnungen, Röntgenbilder oder Heil- und Kostenpläne über den digitalen Kommunikationskanal versendet und empfangen werden können.

Verpflichtend seit April 2021. (Seitdem werden E-Arztbriefe nur noch über KIM vergütet.)

Elektronischer Arztbrief (E-Arztbrief) über KIM – seit April 2021

Für den Versand und den Empfang von E-Arztbriefen stellt der Gesetzgeber besondere Sicherheitsanforderungen. Deswegen ist es vorgesehen, dass Sie hierfür den neuen Kommunikationsstandard KIM einsetzen.

Mit KIM und der Anbindung an die TI ist es für alle leistungserbringenden Akteure des Gesundheitswesens möglich, medizinische Dokumente elektronisch und sicher zu empfangen und selbst zu versenden.

Verpflichtend seit April 2021. (Seitdem werden E-Arztbriefe nur noch bei Versand über KIM vergütet.)

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die Aktivierung von KIM eine Konfiguration Ihrer Praxissoftware notwendig ist. Verpassen Sie nicht, die notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig in Angriff zu nehmen. CGM SYSTEMHAUS unterstützt Sie dabei gerne.

Elektronische Patientenakte (ePA) – ab Juli 2021

Die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht eine bereichs- und fachübergreifende Dokumentation der medizinischen Behandlung eines Patienten. Dafür können Sie in der ePA u. a. Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte und Impfungen hinterlegen.

Die Anwendung ist für den Patienten freiwillig. Nur er entscheidet, ob und wie er die Akte nutzen, aber auch, welchem Behandler er welche Daten zur Verfügung stellen möchte.

Liegt das Einverständnis des Patienten vor, stehen Ihnen als behandelndem Arzt alle notwendigen medizinischen Informationen schnell zur Verfügung. Die ePA vernetzt dadurch alle am Behandlungsprozess beteiligten Akteure. Sowohl verschiedene Fachärzte oder Apotheken untereinander als auch Ärzte oder Apotheken mit dem Patienten. So können Sie Doppeluntersuchungen vermeiden und die weitere Behandlung erleichtern. 

Verpflichtend ab Juli 2021.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – ab Oktober 2021

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird digital. Der bisher papiergebundene Prozess wird durch die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schrittweise ersetzt.

Zukünftig muss der Versicherte seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr selbst an seine Krankenversicherung übermitteln. Stattdessen übermittelt der ausstellende Arzt die Bescheinigung elektronisch in Form der eAU über den neuen Kommunikationsstandard KIM. Sie können die eAU dabei direkt aus Ihrer Praxissoftware heraus über KIM an die Versicherung des Patienten senden. In einem weiteren Schritt ist es vorgesehen, dass auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch in digitaler Form erfolgen soll. 

Ab Oktober 2021 verpflichtend: elektronischer Versand an die Krankenkassen.

In 2022: elektronischer Versand an die Arbeitgeber.

eAU macht Druckerwechsel erforderlich: Statten Sie sich rechtzeitig aus – ab Oktober 2021.

Arbeiten auch Sie in Ihrer Praxis noch mit einem Nadeldrucker? Die verpflichtende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 1. Oktober 2021 macht einen Umstieg auf einen geeigneten Laserdrucker notwendig. Neben der digitalen Übermittlung der eAU an die Krankenkassen müssen Vertragsärzte zudem Papier-Bescheinigungen ausdrucken, die der Patient für sich sowie für seinen Arbeitgeber erhält. Dieser Ausdruck erfolgt auf normales Briefpapier ohne Vordrucke. Mit einem Nadeldrucker können Sie diese Ausdrucke nicht erstellen. Diese werden dadurch weitgehend überflüssig. Handeln Sie deswegen rechtzeitig und statten Sie Ihre Praxis möglichst bald mit den passenden Druckern aus.

Bitte beachten Sie dabei, dass alle Leistungserbringer in Deutschland, die die eAU nutzen werden, diesen neuen Standard bis zum 1. Oktober 2021 schaffen müssen, um vorbereitet zu sein. Ein zu langes Zögern kann also zur Folge haben, dass Sie nicht rechtzeitig ausgestattet werden können. Denn die Druckernachfrage ist durch die aktuell verbreitete Homeoffice-Situation ohnehin deutlich erhöht. Hinzu kommen die begrenzten Ressourcen des Vor-Ort-Services.

Verpflichtend ab Oktober 2021.

Elektronisches Rezept (E-Rezept) – ab Januar 2022

Das E-Rezept ist ein weiterer Schritt, um bisher in Papierform ablaufende Prozesse zu digitalisieren.

Für die Übermittlung des E-Rezepts stellen Sie die Verordnungsdaten zunächst wie gewohnt zusammen und laden diese in Form eines signierten Datensatzes auf den E-Rezept-Server. Die Apotheke kann sich die Daten herunterladen und die Verordnung aushändigen. Patientinnen und Patienten können dabei wählen, ob sie die E-Rezept-App einsetzen möchten oder einen Token-Ausdruck benutzen.

Die elektronische Übermittlung des Rezeptes ist ab Juli 2021 verfügbar.

Verpflichtend ab Januar 2022.

Nutzen Sie das kostenlose Schulungsangebot von CGM SYSTEMHAUS

Online-Seminare zu den TI-Mehrwertanwendungen

Wir möchten, dass Sie von Anfang an von den TI-Mehrwertanwendungen profitieren. Deswegen unterstützen wir Sie nicht nur bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, sondern bringen Ihnen auch die Vorteile der neuen digitalen Anwendungen direkt in Ihrer Praxissoftware näher. In unserem kostenlosen Online-Seminar versorgen wir Sie mit dem notwendigen Wissen rund um die verschiedenen Mehrwertanwendungen, die im Rahmen der Telematikinfrastruktur zeitnah verpflichtend auf Sie zukommen. Sie erfahren, wie die neuen Anwendungen direkt in Ihre Praxissoftware integriert werden können und auf diese Weise Ihre gewohnten und bewährten Arbeitsabläufe noch besser unterstützen.