KassenSichV & TSE: Alle Informationen zur Umsetzung in Ihrer CGM-Praxissoftware
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) stellt Anforderungen an die elektronische Aufzeichnung von Kassendaten und betrifft damit auch viele Praxen, die mit einer Registrier- oder Abrechnungssoftware arbeiten. Ziel dieser Seite ist es, Sie als Arztpraxis verständlich und praxisnah über die Hintergründe der Verordnung zu informieren – und vor allem: wie Sie die Anforderungen sicher und komfortabel mit Ihrer CGM-Praxissoftware umsetzen.
Einen Einblick in die Funktionen der Lösung finden Sie nachfolgend auf dieser Seite. Für detaillierte Informationen zum Thema schauen Sie sich die Funktionen in unseren Video-Anleitungen an. Sie haben zudem die Möglichkeit, Ihr neues Kassenbuch direkt zu bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür das untenstehende Bestellformular.
Einblick in die Funktionalitäten der neuen
Kassenbuch-Lösung
Transaktionen rechtssicher verbuchen und übergeben
Rechtssichere Verbuchung von Transaktionen und Übergabe an die TSE.
Schnelle Erfassung und Suchfunktion
Schnelle Erfassung Ihrer Geschäftsvorfälle und Transaktionen inkl. Filter und Suchmöglichkeiten.
Kassenabschluss & Tagesabschluss
Gesetzeskonformer Kassen- und Tagesabschluss inklusive Zählbrett zur sicheren Durchführung des Kassenabschlusses.
Kassenbuch in Ihrer CGM-Praxissoftware
Informationen und Unterlagen zu Ihrer CGM-Praxissoftware
Informationen zu CGM ALBIS
Informationen zu CGM MEDISTAR
Informationen zu CGM TURBOMED
Informationen zu CGM M1 PRO
Video-Anleitungen zum TSE-Kassenbuch
Informationen für CGM ALBIS, CGM MEDISTAR, CGM TURBOMED
Die dargestellten Kassenbuchfunktionen werden auf Basis einer CGM ALBIS-Präsentation gezeigt. Sie sind sind jedoch 1:1 auch auf die Systeme
CGM MEDISTAR und CGM TURBOMED anwendbar.
Die dargestellten Kassenbuchfunktionen werden auf Basis einer CGM ALBIS-Präsentation gezeigt. Sie sind sind jedoch 1:1 auch auf die Systeme
CGM MEDISTAR und CGM TURBOMED anwendbar.
Die dargestellten Kassenbuchfunktionen werden auf Basis einer CGM ALBIS-Präsentation gezeigt. Sie sind sind jedoch 1:1 auch auf die Systeme
CGM MEDISTAR und CGM TURBOMED anwendbar.
Informationen für CGM M1 PRO
Aufzeichnungen Online-Seminare
Allgemeine Informationen zu Kassensicherungsverordnung und TSE
Nach den geänderten steuergesetzlichen Anforderungen gemäß § 146a der Abgabenordnung sind aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge, die mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst werden, durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen.
Die TSE ist ein vom BSI zertifizierter Manipulationsschutz für Kassensysteme, der aus drei Bestandteilen besteht:
- Sicherheitsmodul (protokolliert Kasseneingaben),
- Speichermedium,
- einheitliche digitale Schnittstelle.
Gespräche mit den zuständigen Finanzbehörden haben ergeben, dass auch die Kassenbuch-Funktion Ihres Arztinformationssystems hierunter fällt und damit TSE-pflichtig ist.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden wir diese Funktion zum 31.10.2022 deaktivieren und Ihnen zeitgleich eine neue Kassenbuch-Lösung anbieten. Dies bedeutet, dass Sie Ihre bereits getätigten Einträge im bisherigen Kassenbuch zwar weiterhin einsehen können, neue Einträge können ab diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr generiert werden („ausschließlich lesender Zugriff“). Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass auch die Privatliquidation kein „Verbuchungssystem“ von Transaktionen im Sinne von § 146a AO ist und lediglich der Dokumentation von Rechnungsstatus dient. Aus diesem Grund mussten wir – im Sinne des §146a AO – Anpassungen innerhalb der Privatliquidation bzgl. der Barzahlung vornehmen.
Die DSFinV-K ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen. Das Unternehmen hat die Daten gemäß den Konventionen der DSFinV-K auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.
Die Kassenbuch-Lösung von CGM ist GoBD-konform, verfügt über eine TSE-Anbindung und eine Schnittstelle für DSFinV-K.
Die GoBD regelt, welche grundsätzlichen Prinzipien Unternehmer für ihre Bücher und sonstigen Aufzeichnungen beachten müssen, damit diese für steuerliche Beweiszwecke von den Finanzbehörden anerkannt werden.
Die Kassenbuch-Lösung von CGM ist GoBD-konform, verfügt über eine TSE-Anbindung und eine Schnittstelle für DSFinV-K.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Das richtet sich nach dem Ablauf in Ihrer Praxis. Sofern Bareinnahmen, Barausgaben sowie Bareinlagen und Barentnahmen auf Ihre Praxis zutreffen, müssen diese nachweisbar sein. Sofern Sie eine digitale Aufzeichnung nutzen möchten, ist der Einsatz eines Kassenbuchs inklusive zertifizierter technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtend.
Als digitale Aufzeichnung ist beispielsweise das Führen einer Excel-Tabelle nicht rechtens. Einen generellen Zwang zur einer digitalen Aufzeichnung gibt es allerdings nicht. Wenn Sie keine digitale Aufzeichnung nutzen möchten, besteht auch die Möglichkeit, die einzelnen Ein-/Ausgaben und Ein-/Entnahmen in Papierform zu führen.
Eine weitere Alternative besteht auch darin, dass Sie zukünftig komplett auf eine Barkasse verzichten und alle Zahlungen von Privatrechnungen (hierunter fallen auch IGeL-Rechnungen) per Banküberweisung erhalten. Wie Sie in Ihrer Einrichtung diesen Sachverhalt am Besten umsetzen, besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Es existiert keine steuerliche Regelung die eine 1:1 Zuordnung zwischen Kasse und Arbeitsplatz vorschreibt. Entscheidend ist, dass der Kunde (bzw. Arzt) betreffend seiner Buchhaltung gewährleisten kann, dass die GoBD ("Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff") eingehalten werden. Die Buchhaltung des Kunden (bzw. Arztes) bildet die Basis für die Besteuerung. Durch die Beachtung der GoBD ist die Richtigkeit der Buchhaltung grundsätzlich gewährleistet.
Ist es im Rahmen der Praxisorganisation daher möglich und gewünscht von einem Rechner (Arbeitsplatz) aus auf mehr als eine physische Kasse zuzugreifen und zu kassieren oder für eine Kasse von einem anderen Rechner (Arbeitsplatz) als üblich Transaktionen zu dokumentieren, so spricht grundsätzlich nichts gegen diese Vorgehensweise, sofern die GoBD und somit die Richtigkeit der Buchhaltung gewährleistet ist.
Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater im Hinblick auf die Prüfung Ihrer konkreten Situation und der Gegebenheiten in Ihrer Praxis.
FAQ-Liste zum Download
Wir möchten Sie im Umgang mit dem Verbuchen von Barzahlungen innerhalb Ihrer ärztlichen Einrichtung unterstützen. Daher haben wir nachfolgend einige Fragen & Antworten für Sie zusammengefasst. Bei den Antworten handelt es um allgemeine Informationen, ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Diese Informationen stellen keine (steuer-)rechtliche Beratung dar und ersetzen keinesfalls die Einzelfallprüfung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.
Weitere Informationen zum Download
Alle hier vorliegenden Dokumente zum TSE-Kassenbuch als Cloudlösung (für CGM ALBIS, CGM MEDISTAR, CGM TURBOMED) gehören zu Ihrer Verfahrensdokumentation. Halten Sie die Dokumente der Verfahrensdokumentation bereit, um sie im Fall einer steuerlichen Prüfung vorzeigen zu können.