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Hausarztzentrierte Versorgung mit der Techniker Krankenkasse noch attraktiver

Seit dem 10. Oktober 2021 gewährt die Techniker Krankenkasse einen Innovationszuschlag von 8 €. Sie erhöht die P2-Pauschale (kontaktabhängige Pauschale) von 43 € auf dann 51 €. Zur Teilnahme müssen allerdings drei von fünf Kriterien erfüllt sein.

Sie haben Fragen zu den notwendigen Modulen und Komponenten? Dann nehmen Sie Kontakt auf.
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TK-Vertrag zur HzV stärkt Innovationen

Gemeinsam mit den Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) hat die Techniker Krankenkasse den bestehenden Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) erweitert und setzt damit einen Schwerpunkt auf digitale Versorgungselemente.

Ziel ist die Entlastung der Praxis durch digitale Innovationen. Teilnehmende Hausärzt:innen erhalten einen Innova­tionszuschlag (8 € auf P2). Dazu müssen drei von fünf digitalen Angeboten vorgehalten werden. Dazu zählen Online-Terminbuchungen, Videosprechstunden, die Nutzung eines E-Heilberufsausweises sowie Dienste zur digitalen Arztvernetzung wie KIM und der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI).

Erfüllen Sie die HzV-Kriterien – unser Angebot

Fehlt Ihnen etwas, um die Innovationspauschale zu erhalten? Wir unterstützen Sie gern und geben bis zum 31. März 2022 einen Rabatt von 20 % auf die folgenden Module:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Impfmanagement
  • TK-Vertragsmodul
  • HÄVG-Grundmodul

CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE stellen wir Ihnen für 5 Sessions im Monat kostenfrei zur Verfügung.

Kriterien für die Innovationspauschale im HzV

1. Aktuelles TI-Paket

Die Telematikinfrastruktur vernetzt die unterschiedlichen Akteur:innen des Gesundheitssystems. Damit bildet sie die Grundlage für den sicheren Austausch von Informationen im Gesundheitswesen. Zugang zur TI erhalten ausschließlich registrierte Nutzer:innen (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis.

Im TI-Paket müssen folgende Elemente enthalten sein:

  • KIM (mind. Version 1.5)
  • elektronischer Heilberufsausweis (mind. G2)
  • E-Health-Konnektor (mind. PTV4)
  • PVS (Anwendung Module NFDM, eMP, eAU, ePA, E-Rezept)
  • E-Health-Kartenterminal
2. Versand und Empfang von E-Arztbriefen unter Nutzung von KIM

KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Mit diesem Standard für die Kommunikation innerhalb der Telematikinfrastruktur können E-Arztbriefe an Institutionen und Akteur:innen über Sektorengrenzen hinweg ausgetauscht werden.

3. Bereitstellung von Online-Terminbuchungen

Mit der Online-Terminbuchung können Patient:innen ihre Termine 24/7 online buchen. Dies kann integriert auf der Praxiswebseite geschehen oder über ein angebundenes Portal wie CLICKDOC.

4. Angebot einer Videosprechstunde

Einsatz einer zertifizierten Lösung für Videosprechstunden.

5. Einsatz eines PVS-Impfmanagement-Systems

Abwicklung von Impfterminen mithilfe eines Impfmanagement-Systems, das an das Praxisverwaltungssystem angeschlossen ist.