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Das Fundament der Vernetzung des Gesundheitswesens: Die Telematikinfrastruktur (TI)

Telematikinfrastruktur

Das Gesundheitswesen wird digital vernetzt und die Telematikinfrastruktur (TI) bildet dafür das sichere Fundament. Sie benötigen verschiedene Komponenten, um Ihre Praxis sicher an die TI anzubinden und die Vorteile der medizinischen Anwendungen für sich und Ihre Patientinnen und Patienten nutzen zu können. Da wir immer viele Rückfragen rund um die TI erhalten, möchten wir Ihnen dabei helfen, den Überblick zu behalten.

Was brauchen Sie für die Telematikinfrastruktur?

Mit diesen Bausteinen sind Sie kostendeckend an die TI angebunden: 

1. E-Health-Konnektor

Der E-Health-Konnektor stellt den Zugang zur TI her. Damit ähnelt er der Funktionsweise eines Routers.

Finanzierung: Sowohl die Kosten für die Erstausstattung mit einem Konnektor als auch die Kosten für gegebenenfalls notwendige weitere Upgrades des Konnektors werden im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung erstattet.

2. E-Health-Kartenterminal

Das E-Health-Kartenterminal erkennt und liest die in der Telematikinfrastruktur eingesetzten Smartcards: die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), den Praxisausweis (SMC-B) und Krankenversicherungskarten von privat Versicherten. Es dient somit der Identifikation von Versicherten, Leistungserbringern oder einer Einrichtung.

Für Haus- und Pflegeheimbesuche stehen zusätzlich mobile Kartenterminals zur Verfügung. Für jedes weitere Gerät benötigen Sie einen Identifikationsausweis (SMC-B oder eHBA). Da diese Geräte im Offline-Betrieb arbeiten, aktualisieren Sie die Versichertenstammdaten anschließend in der Praxis.

3. VPN-Zugang

Der VPN-Zugangsdienst stellt eine sichere Verbindung zum Internet und zur Telematikinfrastruktur her. Hierfür genügt ein einfacher DSL-Zugang. Für Praxisgemeinschaften ist die Nutzung eines gemeinsamen VPN-Zugangsdienstes möglich.

4. Update Ihrer Praxissoftware

Um Ihre Praxis mit der TI zu verbinden und Versichertendaten von elektronischen Gesundheitskarten importieren zu können, bedarf es einiger Anpassungen. Diese erfolgen über ein Update, das CGM M1 PRO Ihnen zur Verfügung stellt.

5. Praxisausweis (SMC-B)

Der Praxisausweis ist eine spezielle Chipkarte (Security Module Card Typ B, kurz
SMC-B), mit der Sie Ihre Praxis als medizinische Einrichtung und berechtigten Teilnehmer an der TI ausweisen. Ohne SMC-B kann der Konnektor keine Verbindung zur TI aufbauen. Zudem verschafft Ihnen der Praxisausweis nach den gesetzlich definierten Zugriffsrechten Zugang zu Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte bzw. zu den entsprechenden Anwendungen.

6. Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Für den Zugang zur TI ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) keine Pflicht. Verpflichtend ist er jedoch für bestimmte Anwendungen der TI, z. B. für das Notfalldatenmanagement (NFDM). Auch für die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES), etwa, um den E-Arztbrief zu signieren, wird er benötigt. Für Laborüberweisungen oder Anforderungen von Telekonsilen brauchen Sie den eHBA schon heute.

Mehrwerte für Patientinnen und Patienten und Ihre Praxis

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Das VSDM ist die administrative Basis-Anwendung der TI. Sie befähigt Praxen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Stammdaten der gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten zu prüfen und automatisch zu aktualisieren.

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Bereits seit Oktober 2016 haben Patientinnen und Patienten, die regelmäßig drei oder mehr wirkende Arzneimittel verordnet bekommen, Anspruch auf einen Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP). Mit dem eMP kommt nun dessen digitale Weiterentwicklung in die Praxen. Während der BMP nach jeder Aktualisierung für die Patientinnen und Patienten neu ausgedruckt werden muss, kann der eMP auf deren Wunsch und Zustimmung direkt auf der eGK gespeichert werden. Dadurch wird nicht nur die Datenverfügbarkeit erheblich erhöht, sondern die Aktualisierung des Medikationsplans deutlich erleichtert. Alle Behandlerinnen und Behandler sowie Apothekerinnen und Apotheker haben so einen Überblick über die aktuelle Medikation der Patientinnen und Patienten. Das sorgt für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS), denn bereits bei der Verschreibung neuer Medikamente wird das Risiko von Fehl- oder Doppelverordnungen, Unverträglichkeiten und unerwünschten Arzneimittelwechselwirkungen reduziert.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Hinter der Abkürzung KIM verbirgt sich der neue Standard für die Kommunikation im Gesundheitswesen. Durch ihn gelingt der sichere und medienbruchfreie Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen allen an die TI angeschlossenen Institutionen und Akteuren über Sektorengrenzen hinweg.

Eine Nachricht, die über KIM versendet wird, wird immer verschlüsselt und mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die hochsensiblen Daten nur von demjenigen entschlüsselt und gelesen werden können, für den sie bestimmt sind. Unbemerkte Fälschungen oder Manipulationen sind ausgeschlossen.

Elektronische Arztbriefe (E-Arztbriefe)

E-Arztbriefe können Sie schon seit einiger Zeit direkt aus Ihrem CGM M1 PRO heraus versenden und empfangen. Voraussetzung hierfür ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Mit dem Ausweis identifizieren Sie sich im elektronischen Netz und erstellen die erforderliche rechtssichere elektronische Unterschrift – die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES).

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Kein Zweifel: Die wichtigsten Patientendaten im Fall der Fälle unmittelbar zur Verfügung zu haben, optimiert die Behandlung und spart Zeit. Beides kann nicht zuletzt Leben retten. Nichtsdestotrotz sind es die Patientinnen und Patienten selbst, die der Speicherung ihrer Notfalldaten wie Diagnosen oder Medikationen auf der eGK zustimmen müssen. Auch für die Beratung in der Apotheke oder für die Erstbehandlung neuer Patientinnen und Patienten stehen diese Informationen dann zur Verfügung.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Jeder vertragsärztlich tätige Leistungserbringer muss seit dem 1. Juli die elektronische Patientenakte befüllen bzw. Informationen daraus auslesen können. Ärztinnen und Ärzte können auf Basis dieser Informationen ohne Umwege relevante Erkenntnisse für die Behandlung gewinnen und auf bereits erfolgten oder parallelen Therapien passgenau aufbauen. Durch die ePA erhalten Patientinnen und Patienten nicht nur unmittelbaren Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten, sondern auch die alleinige Hoheit darüber. Die Nutzung der ePA ist dabei für jeden Versicherten freiwillig.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Das E-Rezept ist die digitale Form der bisher papiergebundenen ärztlichen Verordnung. Die Ärztin bzw. der Arzt erstellt und signiert das E-Rezept und übergibt der Patientin oder dem Patienten einen QR-Code – entweder digital mithilfe einer entsprechenden App auf dem Smartphone der Patientin bzw. des Patienten oder als Ausdruck. Dieser QR-Code kann wiederum entweder digital an die Apotheke übermittelt werden oder der ausgedruckte QR-Code wird direkt in der Apotheke eingescannt. Die beteiligten Leistungserbringer profitieren von den deutlich sichereren, schnelleren und effizienteren Abläufen. Immobile oder pflegebedürftige Menschen in strukturschwachen Regionen, Heimpatientinnen und -patienten, chronisch Kranke und Krankenhausentlassene, aber auch junge Mütter und Berufstätige profitieren von dem neuen Komfort, der verbesserten Qualität und vereinfachten Logistik. Weil Übertragungsfehler vermieden und Prozesse maximal beschleunigt, interoperabel und abstimmbar werden, wird das E-Rezept auch zur weiteren Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) beitragen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Bislang mussten die Versicherten sowohl ihre Krankenkasse als auch ihren Arbeitgeber über eine Arbeitsunfähigkeit selbst informieren. Künftig übernehmen Ärztinnen und Ärzte diese Aufgabe und übermitteln die AU-Daten mithilfe von KIM elektronisch an die Krankenkassen. Diese wiederum leiten dann die für die Arbeitgeber bestimmten Daten weiter. Die Ausdrucke für den Arbeitgeber und die Patientinnen und Patienten bleiben aktuell bestehen. Die Umstellung auf die eAU erfolgt in mehreren Etappen. Seit dem 1. Oktober 2021 läuft eine Übergangsphase, während der Ärztinnen und Ärzte sowohl die eAU als auch das herkömmliche Verfahren per Muster 1 nutzen können. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 wird die eAU dann zur Pflicht. In Ihrem CGM M1 PRO erhalten Sie eine gesonderte Moduldokumentation zu diesem Thema. Ebenso haben wir auf unserer Website unter cgm.com/m1pro-ti-mehrwertanwendungen ein kurzes Video sowie eine FAQ-Liste im Bereich „eAU“ für Sie hinterlegt. Innerhalb unseres Bestandskundenbereichs finden Sie außerdem die Aufzeichnungen unserer Online-Seminare, die sich auch mit der eAU beschäftigen.

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PIONERO Ausgabe 02-2021

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Das Magazin MFA wird PIONERO als besonderes Extra beigelegt und richtet sich speziell an Medizinische Fachangestellte der CGM MEDISTAR-Praxen. Viele hilfreiche Tipps und Tricks rund um CGM MEDISTAR und interessante Themen aus den Bereichen Gesundheitswesen, Weiterbildung oder Lifestyle bieten ein breites Informations-Spektrum. 

Freuen Sie sich in dieser Ausgabe unter anderem auf:

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MFA Ausgabe 02-2021

*Dieser Artikel ist in der Kundenzeitschrift von CGM MEDISTAR erschienen. 
 PIONERO Ausgabe 02 | November 2021