Die Karte mit dem Zertifikat Ihrer Sicherheitseinrichtung muss erneuert werden.
Die Zertifizierung für den Chip ACOS-ID 2.1 wird nicht verlängert, wodurch die Karten ab dem 7. Juni 2025 nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen entsprechen. Um die gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen weiter zu erfüllen, ist ein Kartentausch vor dem 7. Juni 2025 erforderlich. In Abstimmung mit dem BMF kann die bisherige Signaturkarte so lange weiter verwendet werden, bis die neuen Karten erhältlich sind – Voraussetzung dazu ist, dass bereits eine Vorbestellung der neuen Karten erfolgt ist und nachgewiesen werden kann.
Mit folgendem Formular können Sie die Erneuerung Ihrer Signaturerstellungseinheit bzw. Ihres Zertifikats beauftragen. Wir senden Ihnen unmittelbar eine Auftragsbestätigung zum Nachweis zu. Die Auslieferung erfolgt nach Verfügbarkeit voraussichtlich ab Juli 2025.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Signaturzertifikate betroffen sind. Kundinnen und Kunden, deren Signaturzertifikat demnächst ausläuft, werden rechtzeitig über eine Meldung in ihrer Arztsoftware informiert. Eine Bestellung ist daher nur dann notwendig, wenn Sie Ihre Software auf die notwendige Erneuerung des Zertifikats hingewiesen hat.
Vorbestellung meines neuen A-Trust Signaturzertifikats
Seit 2017 müssen alle Registrierkassensysteme – auch das Kassabuch in Ihrer Arztsoftware – verpflichtend über einen zusätzlichen Manipulationsschutz verfügen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Der Manipulationsschutz wird durch die Anbindung einer externen Signaturerstellungseinheit an Ihre Arztsoftware erzielt. Diese übermittelt das Signaturzertifikat an Ihre Arztsoftware.
Jeder Barbeleg Ihrer Ordination muss digital signiert werden. Die für die digitale Signatur notwendigen Zertifikate dürfen ausschließlich durch akkreditierte Vertrauensdiensteanbieter (VDA) ausgestellt werden. Durch dieses Zertifikat wird eine eindeutige Zuordnung zu der jeweils steuerpflichtigen Einheit geschaffen.
Durch die Signaturerstellungseinheit wird jeder Barbeleg in Ihrer Ordination digital signiert. Das Kassabuch in Ihrer Arztsoftware überträgt die für den Beleg notwendigen Daten (Kassenidentifikationsnummer, fortlaufende Nummer des Barumsatzes, Datum und Uhrzeit der Belegerstellung, Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt, Umsatzzähler, Seriennummer des Signaturzertifikates und Signaturwert des vorhergehenden Barumsatzes) an die Signaturerstellungseinheit. Dort werden diese Daten mit einer digitalen Signaturverschlüsselung versehen und zurück in Ihre Arztsoftware transferiert. Der verschlüsselte Signaturwert wird in einen maschinenlesbaren Code umgewandelt, in der Arztsoftware abgespeichert und auf dem Barbeleg gedruckt. Jeder einzelne Barumsatz, alle Monats-, Jahres- und Schlussbelege, sowie alle Stornobuchungen sind elektronisch zu signieren.
Gute Nachrichten! Wenn Sie den Stick seit dem 1. Januar 2025 erworben haben, erhalten Sie den Austausch kostenfrei.
Ja, für Kundinnen und Kunden, die eine betroffene Signaturkarte einsetzen und diese vor dem 31. Dezember 2024 gekauft haben, beträgt die Austauschgebühr € 123,-. Diese beinhaltet ein neues Signaturzertifikat, das für Sie aktiviert und im USB-Stick fertig konfektioniert wird, sowie den Versand. Bitte beauftragen Sie die Erneuerung über das Formular oben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Der Ablauf der Zertifizierung des Chips ACOS-ID 2.1 fällt nicht unter die gesetzliche Gewährleistung, da kein technischer Defekt vorliegt und es sich damit auch um keinen Sachmangel handelt. Der Zertifikatsablauf ist extern bedingt (in dem Fall durch eine behördliche Entscheidung), die Sticks an sich haben bei der Übergabe im Jänner 2024 technisch einwandfrei funktioniert und waren zertifiziert. Es liegt somit kein Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts vor.