Mit 9. Februar 2026 startete der Echtbetrieb des digitalen Sicherheitssystems für Arzneimittel in Österreich - damit endet die Startphase Echtbetrieb. Die rechtlichen Vorgaben zur Serialisierung und Verifizierung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden vollumfänglich umgesetzt.
Gemeinsam mit der AMVS GmbH haben wir am 29.01.2026 ein Webinar gehalten, um Ihnen ein Update zu unserem SAV Tool zu geben und die Bedienung der ADAM Oberfläche zu präsentieren. Zusätzlich informieren wir über die neue Tages- und Monatsmeldung im Rahmen der REGO.
Themen des Webseminars:
REGO Meldungen
- Tagesmeldung: Kassenverkaufspreis für unter Rezeptgebühr abgegebene Arzneimittel übermitteln
- Monatsmeldung (DAHURG): Kassenverkaufspreis für unter Rezeptgebühr abgegebene Arzneimittel übermitteln
SAV Tool
- Verkaufsprozess / Verifizierung und Deaktivierung
- Reaktivierung
- Besonderheiten bei nicht österreichischen Packungen
- Anzeige der Ergebnisse inkl. Fehlermeldungen
- Unterscheidung Level 5 (Alarm) vs. Level 1-4 (Warnung)
ADAM
- Einstieg ADAM
- Demonstration und Abarbeitung von Alarmen in ADAM
Aufzeichnung vom Webinar für hausapothekenführende Ordinationen
Ja, ab 9. Februar 2026 gilt die gesetzliche Verpflichtung zur Dokumentation aller ausgegebenen rezeptpflichtigen Arzneimittel.
Nein, müssen Sie nicht. Gleiches gilt für Gratis-Impfstoffe.
Wir empfehlen, die Arzneimittel für unterwegs bereits im Vorhinein zu scannen, um die Korrektheit der Packungen zu gewährleisten. Falls die Arzneimittel nicht herausgegeben wurden, können Sie danach wieder eine Rückgabe eintragen.
Auf Ihrem Windows-PC befindet sich unten rechts in der Taskleiste (neben Datum und Uhrzeit) das SAV-Symbol (CGM-Icon oder rechteckiges SAV-Icon). Mit einem Rechtsklick darauf öffnet sich das Kontextmenü mit verschiedenen Optionen, zum Beispiel „Scannen/Daten manuell erfassen“, über die Sie direkt zur AMVS-Oberfläche gelangen.
In der Arztsoftware gibt es die Möglichkeit zur manuellen Eingabe der Daten. (Produktcode, Seriennummer, Ablaufdatum, Charge). Es ist aber in jedem Fall ratsam ein zweites Scangerät als Backup zur Verfügung haben.
Sie haben 3 Werktage Zeit den Alarm aufzuklären bzw. abzuschließen. Sie dürfen das Arzneimittel, welches einen Alarm ausgelöst hat nicht an den Patienten weitergeben.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob das Scannen über die Arztsoftware funktioniert hat, können Sie ein zweites Mal scannen, allerdings besteht die Möglichkeit, dass es dadurch ein zweites Mal verrechnet wird - sofern der erste Scan erfolgreich war.
Um das zu Verhindern empfiehlt es sich, den zweiten Scan direkt über das SAV-Tool unabhängig der Arztsoftware zu machen. Damit bekommen Sie die Bestätigung eines ggf. erfolgreichen Scanvorgangs und initiieren keinen Verrechnungsvorgang.
Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte den Support der AMVS:
AMVS – Austrian Medicines Verification System GmbH
T: +43 (0) 1 9969499 - 0
E: office@amvs-medicines.at
