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Caret Forward

Welche TI-Anwendungen haben Sie bereits?

Die benötigten TI-Anwendungen zur Erlangung der vollen Förderhöhe sind:  

✔ Notfalldatenmanagement (NFDM)

✔ elektronischer Medikationsplan (eMP)

✔ elektronische Patientenakte (ePA), aktuelle Version

✔ Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

✔ elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

✔ ab Anfang 2024: elektronische Verordnungen (E-Rezept

Als CGM-Anwenderinnen und -Anwender können Sie über alle erforderlichen Funktionen und Anwendungen verfügen, sofern Sie diese beauftragt haben.

Hinweis: Das BMG hat festgelegt, dass die neue Förderung nur dann komplett ausgezahlt wird, wenn die funktionsfähige Ausstattung aller TI-Anwendungen nachgewiesen wird. Sobald eine TI-Anwendung nicht nachgewiesen werden kann, erhalten Sie nur noch 50 % der Förderung. Wenn zwei oder mehr Anwendungen fehlen, erhalten Sie keine Förderung.

Ihr Praxisberater wird sich nach Ihrer Anfrage mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder

Einfache Bestellung fehlender TI-Anwendungen

Sie möchten Kürzungen der TI-Förderung umgehen? Bestellen Sie hier einfach fehlende TI-Anwendungen für CGM Z1, CGM Z1.PRO und CGM CHREMASOFT. Einfach per Bestellschein, Kontaktanfrage oder über Ihren zuständigen Vertriebs- und Servicepartner

Hochsichere Komponenten sorgen für ein sicheres Gesundheitsnetzwerk

Der Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) ist vergleichbar mit einem Straßennetz. Dieses Netz ist die Voraussetzung für den sicheren Transport von Daten und damit für die Nutzung der Mehrwertanwendungen der TI.

Das ePA-PLUS-PAKET für CGM Z1, CGM Z1.PRO und CGM CHREMASOFT

Mit dem ePA-PLUS-PAKET erhalten Sie die derzeit verfügbaren Anwendungen 

  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • elektronisches Rezept (E-Rezept) 

für Ihr Zahnarztinformationssystem von CGM. Weitere Informationen zu den Produkten aus unserem ePA-PLUS-PAKET haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt.

KIM
NFDM
eMP
ePA
E-Rezept
eAU

Nachrichten und Dokumente sicher austauschen

Der neue Kommunikationsstandard KIM verbindet zum ersten Mal alle Nutzer im Gesundheitswesen über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg. Mit KIM können alle TI-Teilnehmer schnell, zuverlässig und vor allem sicher miteinander kommunizieren.

Im Notfall bestmöglich informiert

Beim Notfalldatenmanagement (NFDM) werden Medikation, Diagnosen und weitere Informationen, die bei einem Notfall für die behandelnden Ärzte relevant sein können, auf der eGK gespeichert – Daten, die Leben retten können.

Aktuelle Medikationsdaten auf einen Blick

Die notwendigen Angaben zu Diagnosen, Medikation des Patienten und medikationsrelevanten Daten (z. B. Allergien oder besondere Hinweise) können auf der Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Wenn der Patient die Freigabe erteilt hat, können die Daten des eMP eingesehen, ausgelesen und gespeichert werden. Für die Anlage und Bearbeitung des eMP und den Ausdruck des BMP (Bundeseinheitlicher Medikamentationsplan) wird das Modul ifap-PraxisCenter mit der ifap-Medikamentendatenbank benötigt. Dieses kann auf Wunsch zusätzlich erworben und in CGM Z1/CGM Z1.PRO sowie CHREMASOFT lizenziert werden.

Daten sicher zentral dokumentieren

Seit dem 1. Januar 2021 bieten Krankenkassen ihren Versicherten eine kostenlose App zum Download an, die den Zugang zu einer elektronischen Patientenakte ermöglicht. In diese Akte können bspw. Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen oder Behandlungsberichte elektronisch und sicher direkt aus der Praxissoftware heraus übertragen werden und sind damit bei Bedarf immer schnell verfügbar. Auch die Patienten selbst können ihre ePA befüllen, z. B. mit Daten aus Gesundheitsapps. Ab 1. Juli 2021 müssen alle vertragsärztlich tätigen Ärzte und Zahnärzte laut Gesetz in der Lage sein, Informationen in der ePA eines Patienten abzulegen. Voraussetzung dafür sind ein Upgrade des Konnektors (PTV-4-Upgrade) und ein entsprechendes Modul in der Praxissoftware.

Hinweis: Die Speicherung und Bearbeitung der MIOs (Medizinische Informationsobjekte) sind nicht Bestandteil dieser ePA-Version und werden gesondert berechnet.

Integrationsmodul ePA 2.0 mit dem MIO eBonusheft

Erweitertes Berechtigungskonzept der elektronischen Patientenakte und Abgleich des Bonushefts und der ePA

Berechtigungen hinsichtlich der ausgewählten Dokumentenkategorien können ad hoc vergeben werden. Zudem können die Vertraulichkeitsstufen „normal“, „vertraulich“ und „streng vertraulich“ für die Dokumentenkategorien ausgewählt werden.

Die lückenlose Dokumentation kann im Bonusheft einfach erfasst werden. Daten des Bonushefts können direkt in die ePA geladen und das eZahnbonusheft im MIO-Viewer betrachtet werden.

Verbessert die Arzneimitteltherapiesicherheit

Seit 2021 können Praxen Rezepte elektronisch ausstellen und freiwillig als Pilotpraxis an der Testphase für das E-Rezept teilnehmen.

Patientinnen und Patienten erhalten hierfür von der Ärztin bzw. dem Arzt entweder digital oder per Ausdruck einen QR-Code zu ihrem E-Rezept und können es so vor Ort vorzeigen, digital in der Apotheke ihrer Wahl einlösen oder auch an einen selbst benannten Vertreter weitergeben. Das E-Rezept wird für Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer eine neue Qualität an Sicherheit, Effizienz, Logistik und Komfort in der Arzneimittelversorgung bringen. Für die Teilnahme am E-Rezept nach gematik-Spezifikation ist ein Anschluss an die TI Voraussetzung.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital versenden

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat ausgedient. Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt die Papierform. Bisher führte das Versenden und Bearbeiten der Papierbescheinigungen zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Zudem kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten darüber, ob eine Bescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Beides soll im Sinne der Patientinnen und Patienten durch die neue eAU vermieden werden.