Deutschland

Von Anfang digital vernetzt: Was gehört dazu?

7. Juli 2025

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist in vollem Gange. Im Kern zielt sie darauf ab, aktuelle Gesundheitsdaten zur richtigen Zeit am richtigen Ort bereitzustellen. Sie soll Prozesse sicher und passgenau vereinfachen, verbessern und beschleunigen. Sie soll Transparenz schaffen, bürokratische Aufwände minimieren, und sie kann dabei unterstützen, Leben zu retten.

Doch was bedeutet sie im Konkreten für die eigene Praxis? Was müssen Gründerinnen und Gründer beachten, um aktuell und künftig gut gerüstet zu sein für die Anforderungen an eine moderne, digital vernetzte Zahnarztpraxis?

Digitales Netzwerk von Zahnarztpraxen

Digitales Netzwerk von Zahnarztpraxen

Praxissoftware/Zahnarztinformationssystem (ZIS)

Die Praxissoftware ist ein guter Beleg für den Nutzen IT-gestützter Prozesse. Und sie gilt schon lange als zentrales Hilfsmittel im Praxisalltag, auf das niemand mehr verzichten mag. Im Wesentlichen unterstützt sie bei Dokumentation, Planung und Abrechnung. Egal, ob serverbasiert oder als Cloudlösung: Beliebt sind vor allem modulare Softwaresysteme, die sich bedarfsgerecht erweitern lassen, etwa um einen onlinefähigen Kalender oder ein Cockpit zur wirtschaftlichen Praxissteuerung.

Server- oder Cloudlösung

Die Cloudlösung ermöglicht Ihnen einen Zugriff von überall – stabiles Internet vorausgesetzt. Software-Updates können Sie on demand erhalten. Zudem ist diese Option kosteneffizient, da sie z. B. die Notwendigkeit für teure Hardware-Installationen und -Wartung reduziert. Serverlösungen bieten mehr Kontrolle über die verwendete Hardware und Software und eine hohe Anpassungsfähigkeit für die spezifischen Bedürfnisse. Beide Lösungen fördern effiziente Workflows, die sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis auswirken.

Telematikinfrastruktur (TI)

Ohne TI-Anschluss geht nichts mehr im Gesundheitswesen. Die TI ist inzwischen Pflicht. Indem sie alle Leistungserbringer miteinander vernetzt, ermöglicht sie den digitalen, intersektoralen und sicheren Austausch von Informationen. Neben der elektronischen Patientenakte (ePA) zählen zu den wichtigsten TI-Anwendungen das Notfalldatenmanagement (NFDM), der neue Standard für die Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM), der elektronische Arztbrief (eArztbrief), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sowie das elektronische Rezept (E-Rezept).

Für den Anschluss an die TI benötigen Zahnarztpraxen:

  • einen E-Health-Konnektor
  • einen VPN-Zugang (über DSL)
  • ein E-Health-Kartenterminal
  • einen elektronischen Praxisausweis/Institutionskarte (SMC-B)
  • mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Leistungsanspruch auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Immer mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte schätzen daher Software, die sie bei der Auswahl und Verordnung der sogenannten „Apps auf Rezept“ unterstützt. Besonders empfehlenswert ist z. B. ein App-Verordnungscenter, das als vollintegriertes Modul in der Praxissoftware – angepasst an die Indikation  jeder Patientin und jedes Patienten – automatisch relevante Apps vorschlägt.

KI in der Zahnarztpraxis

Die Zahnmedizin steht am Beginn einer neuen Ära, in der künstliche Intelligenz (KI) die Praxisführung und Patientenversorgung revolutionieren kann. Im Mittelpunkt: verbesserte Diagnosen (z. B. in der Auswertung von Röntgenbildern), personalisierte Behandlungspläne oder die Automatisierung administrativer Aufgaben. Die Integration fortschrittlicher Technologien wird nicht nur die Behandlungsqualität erhöhen, sondern auch die Arbeitsbelastung von Zahnärztinnen und Zahnärzten reduzieren. Gleichzeitig ist die Berücksichtigung ethischer, rechtlicher und datenschutzrechtlicher Aspekte essenziell.

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