Alert Circle

Diese Seite ist nicht mit dem Internet Explorer kompatibel.

Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser zu verwenden, z. B. Microsoft Edge, Google Chrome, Safari oder Mozilla Firefox.

Wir freuen uns, Sie und Ihre IT beim Wechsel zu einem modernen und sicheren Betriebssystem und Browser zu unterstützen.

Wenn Sie CGM LAUER-Kunde sind und zum CGM LAUER-Kundencenter wollen, klicken Sie bitte hier.

Hinweis zum Browsersupport
Caret Forward

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat zum 30.06.2022 ausgedient. Spätestens seit diesem Zeitpunkt soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die Papierform ersetzen.  

Bisher führten das Versenden und Bearbeiten der Papierbescheinigungen zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Zudem kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten darüber, ob eine Bescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Beides soll im Sinne der Patientin bzw. des Patienten durch die neue Anwendung vermieden werden. 

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite zeigen, welche Voraussetzungen Sie für die Nutzung schaffen müssen, wie die Funktion aktiviert wird und auf welche Weise Sie in Zukunft die eAU für Ihre Patientinnen und Patienten direkt in Ihrem CGM MEDISTAR erstellen. 

Grundlageninformationen zu Einführung der eAU

  • Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist der elektronische Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) seit dem 01.10.2021 für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend. Die Übergangsfrist endete am 30.06.2022.
  • Die eAU löst dabei das Muster 1 ab. Der „gelbe Schein“ wird durch ausgedruckte CGM MEDISTAR-Stylesheets (digitale Formatvorlagen) auf normalem weißem Papier ersetzt. Der Einsatz eines Laserdruckers wird von uns dringend empfohlen – ein Nadeldrucker ist dafür technisch nicht mehr geeignet.
  • Ab dem 01.01.2023 hat der bzw. die Versicherte zudem Anspruch auf eine digitale Ablage der eAU in seiner oder ihrer elektronischen Patientenakte (ePA).

Die Einführung der eAU in zwei Stufen

Stufe 1: Elektronischer Versand an Krankenkassen

Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen zukünftig nicht mehr die Versicherten selbst, sondern die Vertragsärztinnen und -ärzte die Krankenkassen über eine Arbeitsunfähigkeit ihrer Versicherten informieren. Für die elektronische Übermittlung sollen sie die TI nutzen – mit Hilfe eines KIM-Dienstes direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus. Papier- und Blankoformular werden durch einfache Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt. Diese erstellt die Ärztin bzw. der Arzt mithilfe des PVS und gibt sie der Patientin oder dem Patienten unterschrieben mit. Die Aufgabe, den Ausdruck an den Arbeitgeber zu senden, bleibt zunächst bei den Versicherten.

Stufe 2: Krankenkassen versenden Daten an Arbeitgeber

Ab dem 1. Januar 2023 soll auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen – sie stellen den Arbeitgebern die AU-Informationen elektronisch zur Verfügung. Vertragsärztinnen und -ärzte sind weiterhin verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Auf Wunsch der Patientinnen und Patienten wird auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt.

Voraussetzungen für die Einrichtung und Nutzung der eAU in CGM MEDISTAR

Technische Voraussetzungen:

Für die eAU benötigen Sie einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) – idealerweise mit einem Konnektor, der die Komfortsignatur unterstützt: z. B. dem ePA-Konnektor KoCoBox MED+ mit dem aktuellen Update auf PTV4+. Diese Version ermöglicht neben der Stapelsignatur auch die Nutzung der Komfortsignatur.

Die aktuelle Firmware des Konnektors sollte Version 4.2.16 sein. Den aktuellen Versionsstand können Sie an der KoCoBox Med+ am Display über „OK -> Versionen -> Firmwareversion“ überprüfen. 

Daneben sind folgende Komponenten in der Praxis notwendig:

 
KIM-Dienst und eAU mit dem ePA-PLUS-PAKET für Ihr CGM MEDISTAR 

Daneben sind folgende Komponenten in der Praxis notwendig: KIM-Dienst und eAU mit dem ePA-PLUS-PAKET für Ihr CGM MEDISTAR. Dieser E-Mail-Dienst, den ausschließlich TI-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer nutzen dürfen, wird für den sicheren Versand der eAU benötigt. Verschiedene Dienste sind verfügbar, darunter der KIM-Dienst der CompuGroup Medical: CGM KIM. Für die Nutzung wird mindestens eine registrierte und eingerichtete KIM-E-Mail-Adresse benötigt.

Wir möchten es Ihnen so einfach wie möglich machen, die neuen digitalen Anwendungen der TI zur Erleichterung Ihres Praxisalltages zu nutzen. Deshalb haben wir die Dienste Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und elektronisches Rezept (E-Rezept) in einem praktischen ePA-PLUS-PAKET zum Vorteilspreis zusammengefasst. Mehr erfahren.

E-Health-Kartenterminal

Mit dem E-Health-Kartenterminal werden Ihre SMC-B oder der eHBA eingelesen und Ihre Praxis dadurch gegenüber der TI authentifiziert. Möglicherweise sind weitere E-Health-Kartenterminals, beispielsweise im Sprechzimmer, notwendig. 

eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personalisierte Chipkarte, mit der sich Angehörige von Heilberufen gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) ausweisen. Mit dem Ausweis werden die Datensicherheit und der Datenschutz im digitalen Gesundheitsnetz erhöht. Ärztinnen und Ärzte sowie. Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten den eHBA über die Landesärzte- bzw. Zahnärztekammern: Es wird mindestens ein eHBA der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur benötigt.  

  • Zur Erstellung einer qualifizierten, elektronischen Signatur (QES)
  • Erforderlich für jede Ärztin bzw. jeden Arzt, die oder der signiert
  • Bestellung bei Landesärztekammer oder über Online-Portal der Hersteller: z. B. auf www.d-trust.net/cgm
SMC-B Authentifizierung (Praxis- oder Institutionsausweis)

Zur TI-Anbindung und Bescheinigung Ihrer Institution benötigen Sie zusätzlich zum eHBA einen Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B). Die Bearbeitung erfolgt zukünftig bundesweit zentral vom Elektronischen Gesundheits­berufe­register (eGBR). Die Aushändigung übernehmen Vertrauensdiensteanbieter, wie z. B. unser Partner die D-Trust GmbH.

Wenn der eHBA wegen technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in der Verantwortung des Arztes oder der Ärztin liegen, nicht genutzt werden kann, darf mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert werden. 

CGM MEDISTAR-Update 

Seit dem CGM MEDISTAR-Update „Gesetzliche Änderungen“ zu Q4/2021 (Version 404.80.) ist es möglich, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1a) über KIM an den Kostenträger zu versenden. In der Aufzeichnung unseres Online-Seminars "Die eAU in CGM MEDISTAR" erfahren Sie mehr.  

Zum 01.07.2022 mussten die Arztinformationssysteme die eAU automatisch aktivieren. In CGM MEDISTAR erfolgte dies mit dem Quartalsupdate zu Q3/22.  


Finden der CGM MEDISTAR-Versionsnummer

Zentrale Benutzerverwaltung

Eine eingerichtete zentrale Benutzerverwaltung zur Zuordnung der elektronischen Heilberufsausweise.

Drucker

Für den Papierausdruck der Stylesheets wird ein Drucker (vorzugsweise Laserdrucker) mit einer Mindestauflösung von 300 DPI empfohlen, um damit auch das E-Rezept drucken zu können. Der Druck erfolgt auf weißem DIN-A5- oder DIN-A4-Papier (kein Sicherheitspapier).

Selbsthilfe bei Problemen mit dem neuen eAU-Formular

Sollte es in Bezug auf den Druck des neuen eAU-Formulars zu Problemen kommen, haben Sie die Möglichkeit, die eAU über die Kommandozeile mit dem Befehl EAUOFF zu deaktivieren und so wie bisher weiterzuarbeiten.

Bei Fragen, Beratungsbedarf und natürlich auch bei der technischen Einrichtung stehen Ihnen unsere autorisierten CGM MEDISTAR Service und Vertriebspartner gerne zur Verfügung. 

 

Vorgesehene Signaturverfahren

Bevor eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse versandt werden kann, muss sie mittels eHBA elektronisch signiert werden. Im Gesundheitswesen ist für die elektronische Unterschrift die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) vorgesehen. Sie hat ein sehr hohes Sicherheitsniveau: Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten müssen dafür nicht nur den elektronischen Heilberufsausweis in das Lesegerät stecken, sondern auch noch eine PIN eingeben. Da dieser Vorgang im normalen Praxisalltag viel Zeit kostet, gibt es dafür verschiedene praxistaugliche Lösungen: 

Möglichkeit 1: Einzelsignatur

In diesem Verfahren wird jede eAU einzeln signiert und versendet. Bei jedem zu signierenden Dokument (in diesem Fall für jede eAU) muss am Ende des Vorgangs die PIN am Kartenterminal eingegeben werden. Zum Abschluss werden dann auch die beiden Exemplare der eAU für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber ausgedruckt.

Möglichkeit 2: Stapelsignatur 

Mit der Stapelsignatur können mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschrieben werden. Sie signieren hierbei einmal mit ihrem eHBA und Ihrer dazugehörigen PIN den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel – zum Beispiel am Ende eines Praxistages. Bei der eAU wäre es möglich, alle an einem Tag gesammelten AU-Bescheinigungen einmal täglich an die Krankenkassen zu senden. Sollte bei einer Störung der TI das Ersatzverfahren notwendig werden, wäre das für die Praxis deutlich aufwendiger. 

Möglichkeit 3: Komfortsignatur 

Bei diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem Heilberufsausweis (eHBA) und ihrer PIN für einen maximalen Zeitraum von 24 h jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll ein Dokument signiert werden, müssen sie dies nur noch bestätigen. Die Einrichtung der Komfortsignatur ist ein sehr komplexer Vorgang, welcher von einem dafür ausgebildeten Techniker vorgenommen werden sollte, da dafür wichtige Konfigurationen direkt im Infomodel des Konnektors vorgenommen werden müssen. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere autorisierten MEDISTAR Partner.  

Welches Signaturverfahren wird empfohlen?

Die KBV empfiehlt für die eAU die Komfortsignatur, da die Daten sofort unterschrieben und versandt werden können. Probleme bei der Datenübermittlung, die aufgrund einer TI-Störung möglich sind, werden sofort erkannt, und die Ärztin bzw. der Arzt kann der Patientin oder dem Patienten im Zweifelsfall auch den Ausdruck der Ausfertigung für die Krankenkasse mitgeben. 

 

Muster-eAU

 

Weitere Informationen zur erfolgreichen Einrichtung und Nutzung der eAU in CGM MEDISTAR

Aktivierung der eAU in CGM MEDISTAR

Mit dem CGM MEDISTAR-Update „Gesetzliche Änderungen“ zu Q4/2021 (Version 404.80.) wurde die eAU deaktiviert ausgeliefert und muss zuerst aktiviert werden. So können Sie das Muster 1 wie gewohnt weiter nutzen, bis Sie die Vorbereitungen getroffen haben und die Aktivierung vornehmen.

So aktivieren Sie die eAU-Funktion (bis 30.06.2022)

Rufen Sie das Formular „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ auf und öffnen Sie die Formulareinstellungen über das Zahnrad-Symbol. Auf dem Register „Allgemein“ ändern Sie im Abschnitt „Vordruckauswahl“ den Wert von „2018“ auf „eAU“. Prüfen Sie bitte auch im Register „Drucken“, ob der gewünschte Drucker eingestellt ist.

Automatische Aktivierung (seit 01.07.2022)

Seit dem 01.07.2022 müssen die Arztinformationssysteme die eAU automatisch aktivieren. In CGM MEDISTAR ist dies mit dem Quartalsupdate zu Q3/22 erfolgt. Bitte lesen Sie die Updatedokumentation für dieses Updates aufmerksam, um noch erforderliche Einrichtungsschritte, wie zum Beispiel die Auswahl des Druckers, vornehmen zu können.

Voraussetzungen
Voraussetzungen
Neuerungen
Neuerungen
Signatur 
Signatur

FAQs – häufige Fragen zur eAU

(Quelle: https://www.kbv.de/html/e-au.php und weitere)

Kann die Arbeitsunfähigkeit auch nach dem 01.10.2021 noch auf dem Papierformular bescheinigt werden?

Der Gesetzgeber schreibt die digitale Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkassen verbindlich vor. Sollte die digitale Übermittlung an die Krankenkasse nicht möglich sein, werden den Patientinnen und Patienten alle drei Ausdrucke aus dem PVS (Arbeitgeber, Versicherte, Krankenkasse) mitgegeben. Wenn auch dies technisch nicht möglich ist, weil beispielsweise das Update für die eAU noch nicht installiert werden konnte, kann eine papiergebundene Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Hierfür können das bisher gültige Muster 1 oder eine per Blankoformularbedruckung erstellte Bescheinigung verwendet werden.

Was ist mit Patientinnen und Patienten, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind?

Bei Nicht-GKV-Versicherten (z. B. bei Versicherten der sogenannten sonstigen Kostenträger) zeigt Ihr PVS Ihnen an, dass die digitale Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkasse nicht möglich ist. Für diese Patientinnen und Patienten kommt bis auf Weiteres das Ersatzverfahren zum Einsatz, d. h., Sie drucken die Bescheinigungen für die Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherten aus und geben diese der Patientin oder dem Patienten mit. 

Welche Vorgaben gelten für die Ausdrucke?

Die mithilfe des PVS erzeugten Ausdrucke können wahlweise im Format A4 oder A5 erzeugt werden. Wichtig: Die Ausdrucke müssen gut lesbar sein. Welcher Drucker hierfür eingesetzt wird, entscheidet die Arztpraxis. In den meisten Fällen dürfte ein Laser- oder Tintenstrahldrucker die wirtschaftlichste Option sein. Das Papier muss von den Praxen selbst beschafft werden. Spezielles Sicherheits- oder Signaturpapier ist dafür nicht notwendig, Praxen können normales Druckerpapier verwenden. 

Wie wird die eAU signiert?

Der digitale Datensatz wird vor dem Versand mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) signiert. Um nicht bei jedem Vorgang die PIN eingeben zu müssen, können Sie per Stapelsignatur signieren, d. h., es werden zum Beispiel abends alle eAUs gleichzeitig signiert und versandt. Alternativ können Sie die Komfortsignatur nutzen. Hierfür geben Sie einmal die PIN ein und haben dann eine gewisse Anzahl von Signaturen ohne PIN-Eingabe freigeschaltet. Wir empfehlen die Nutzung der Komfortsignatur, da die AU-Daten in diesem Fall sofort versandt und mögliche technische Probleme direkt erkannt werden können. Hierdurch kann ein für die Praxis aufwendigeres Ersatzverfahren vermieden werden (siehe hierzu „Was ist, wenn die digitale Übermittlung vorübergehend nicht möglich ist?“). Wenn der eHBA wegen technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in der Verantwortung des Arztes oder der Ärztin liegen, nicht genutzt werden kann, darf mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert werden. 

Braucht eine Ärztin oder ein Arzt, die oder der die Praxisvertretung übernimmt, für das Ausstellen der eAU einen eHBA?

Ja. Auch eine Vertretungsärztin bzw. ein Vertretungsarzt muss über einen eigenen eHBA verfügen, damit sie oder er alle vertragsärztlichen Tätigkeiten wie das Ausstellen von eAU und E-Rezept sowie die Aktualisierung eines Notfalldatensatzes ausführen kann – für alles wird eine elektronische Signatur mittels eHBA benötigt. 

Was ist, wenn die digitale Übermittlung vorübergehend nicht möglich ist?

Wenn die digitale Datenübermittlung an die Krankenkasse vorübergehend nicht möglich ist, werden die Daten vom PVS gespeichert und der Versand erfolgt, sobald dies wieder möglich ist. Wenn der Patient oder die Patientin noch in der Praxis ist, drucken Sie den Ausdruck für die Krankenkasse aus. Der Versand an die Krankenkasse erfolgt dann über die Versicherten. Hat der Patient oder die Patientin die Praxis bereits verlassen und der digitale Versand ist auch bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nicht möglich, muss die Praxis die Papierbescheinigung an die Krankenkasse versenden. Um dieses für die Praxen aufwändigere Ersatzverfahren zu vermeiden, empfehlen wir die Nutzung der Komfortsignatur – dadurch können die Probleme beim digitalen Versand in der Regel sofort erkennen werden.    

Wie kann die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Hausbesuchen ausgestellt werden?

Für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Rahmen von Hausbesuchen können Sie vorab in der Praxis unbefüllte Ausdrucke aus dem PVS erstellen. Diese können dann beim Hausbesuch händisch befüllt werden. Die Daten übertragen Sie später in der Praxis in das PVS und schicken sie digital an die Krankenkasse. Alternativ können Sie auch erst nach dem Hausbesuch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Praxis erstellen und die beiden Ausdrucke per Post an den Patienten versenden. 

Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die bei Hausbesuchen ausgestellt werden, muss die Übermittlung der Daten an die Krankenkasse bis zum Ende des folgenden Werktages erfolgen. Wenn Sie also am Freitagabend bei einem Hausbesuch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, haben Sie bis Montagabend Zeit für die digitale Übermittlung der Daten an die Krankenkasse.          

Kann man die eAU vor dem Versand noch korrigieren (beispielsweise bei vergessener wichtiger Diagnose)?

Ja, solange die eAU noch nicht versendet ist, kann sie problemlos korrigiert werden.

Kann ich der Patientin oder dem Patienten schon einen Ausdruck mitgeben, aber erst am Abend die eAUs der gesamten Praxis versenden?

Ja, das ist möglich, der Ausdruck zu Weitergabe an den Arbeitgeber kann in jedem Fall mitgegeben werden. Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die z. B. bei Hausbesuchen ausgestellt werden, muss die Übermittlung der Daten an die Krankenkasse bis zum Ende nächsten Werktages erfolgen. Wenn Sie also freitagabends am Ende der Sprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, haben Sie bis Montagabend Zeit für die digitale Übermittlung der Daten an die Krankenkasse. 

Kann ich für Privatpatientinnen und -patienten sowie sonstige Kostenträger weiterhin das gelbe Muster 1 verwenden ?

Bei sonstigen Kostenträgern werden automatisch (bei aktivierter eAU) drei Exemplare im neuen Format ausgedruckt.  Für Privatpatientinnen und -patienten empfehlen wir die Privat-AU zu nutzen. Das Muster 1 kann für diese oder sonstige Kostenträger nicht mehr elektronisch erstellt werden. 

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne oder melden Sie sich für unseren Newsletter an. Hier erhalten Sie immer die neusten Informationen zu aktuellen Entwicklungen in regelmäßigen Abständen.