Wir zeigen Ihnen die Umsetzung des Digitalisierungsprojekts der Arbeitsgemeinschaft eGesundheit Deutschland (AOK, BARMER, BIG, DAK, HEK, IKK Classic, TK): Die elektronische Verordnung von Hilfsmitteln (eVerordnung) in CGM ALBIS.
Versenden Sie die Hilfsmittel-Verordnung elektronisch - ganz ohne Papier. Dies hat für Sie u.a. folgende Vorteile:
Nutzen Sie die eVerordnung Hilfsmittel schon jetzt und bereiten Sie sich auf die gesetzliche Verpflichtung vor. Ab dem 1. Juli 2027 wird die elektronische Verordnung von Hilfsmittel für Ärzte und Leistungserbringer verpflichtend.