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Videosprechstunde für Ärzte mit CLICKDOC

Die zertifizierte Videosprechstunde ermöglicht unkompliziert und sicher Online-Arzttermine per Video – ohne Zusatzsoftware und spezielle Endgeräte für Behandler und Patient. Starten Sie direkt mit Smartphone, Tablet oder Laptop. Der Vorteil: Kamera und Mikrofon sind bereits enthalten. Ihren stationären Praxis-PC können Sie für unter 70 € mit diesen Komponenten selbst nachrüsten.

Entscheiden Sie zwischen zwei Paketen

Entscheiden Sie für die Videosprechstunde zwischen zwei Paketen: CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE EXPERTEN (49 € mtl.) und CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE STARTER mit 20 Sessions im Monat (29 € mtl.). Sie sind noch unsicher, welches Paket am besten passt? Dann beraten wir Sie gern!

Zwei Monate risikolos testen

Probieren Sie es aus. In den ersten zwei Monaten nach Bestellung können Sie täglich kündigen. Erst ab dem dritten Monat gelten die Kündigungsfristen gemäß unserer AGB.

Tarife für zertifizierte Videosprechstunde für Ärzte

Kalender für die Arztpraxis – Organisation, Buchung, Terminerinnerung

Keine Praxisorganisation ohne Kalender für die Arztpraxis. Damit er bestens unterstützt, sollte er voll integriert und intuitiv in der Bedienung sein. So entlastet er Ihr Praxisteam am besten.

Patienten können via App oder Website Termine online vereinbaren – unabhängig von Öffnungszeiten. Terminerinnerungen erfolgen automatisiert und Sie haben trotzdem die volle Kontrolle über alle Terminbuchungen.

Auf Basis von Anwendergesprächen, vieler guter Ideen und 30 Jahren CGM-Kalendererfahrung haben wir CLICKDOC KALENDER für Sie entwickelt. Dieser Kalender erfüllt alle Anforderungen an ein effizientes und sicheres Praxismanagement – und noch viel mehr! CLICKDOC KALENDER erhalten Sie als Nutzer von CGM-Praxissoftware ohne Zusatzkosten.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Die Digitalisierung durchdringt das Gesundheitswesen. In der Gesundheitsversorgung spielen digitale Anwendungen eine immer größere Rolle. Gesetzlich Krankenversicherte haben laut dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) bereits heute einen Leistungsanspruch auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Es handelt sich meist um Smartphone-Apps. Sie unterstützen die Heilung oder eine gesundheitsfördernde Lebensführung und werden vom Patienten selbst genutzt.

Fallbezogene DiGA-Vorschläge

DiGA sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse. Sie können verschrieben und über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Das CLICKDOC APP-VERORDNUNGSCENTER unterstützt hier ganz konkret. Sie profitieren doppelt, wenn Sie eine Praxissoftware von CGM nutzen. Abhängig von der Indikation des Patienten schlägt Ihnen das System relevante Apps vor. Somit bedeutet die Verordnung keinen Mehraufwand.

DiGA – häufig gestellte Fragen

Wie aufwändig ist es, DiGA zu verschreiben?

Mit unserem App-Verordnungscenter geschieht die Verschreibung von DiGA im Handumdrehen. Relevante Apps werden auf Basis von Diagnosen und Befunden vorgeschlagen. Zu jeder App auf Rezept kann dem Patienten ein Infoblatt ausgedruckt und mitgegeben werden. Auf diesem Beiblatt erhält der Patient alle Informationen zum Abrufen der DiGA.

Werden DiGA auf mein KV-Budget angerechnet?

Die Verschreibung von DiGA belastet das KV-Budget nicht. Die GKV trägt die Kosten extrabudgetär.

Kann die Verordnung der App auf Rezept abgerechnet werden?

Derzeit gibt es noch keine EBM-Ziffer zur Abrechnung. Bitte beachten Sie hierzu die Publikationen Ihrer KV. 

Wird eine Dateneinverständniserklärung von den Patienten benötigt?

Der Verschreibungs- und Verordnungsprozess ist anonym und unverbindlich. Personenbezogene Daten werden nicht weitergegeben. Eine Einverständniserklärung ist somit nicht erforderlich.

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Selina Schultz
Selina Schultz
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