Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat zum 30.06.2022 ausgedient. Spätestens ab diesem Zeitpunkt soll eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die Papierform ersetzen.
Bisher führten das Versenden und Bearbeiten der Papierbescheinigungen zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Zudem kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten darüber, ob eine Bescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Beides soll im Sinne der Patientin bzw. des Patienten durch die neue Anwendung vermieden werden.
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite zeigen, welche Voraussetzungen Sie für die Nutzung schaffen müssen, wie die Funktion aktiviert wird und auf welche Weise Sie in Zukunft die eAU für Ihre Patientinnen und Patienten direkt in Ihrem CGM TURBOMED erstellen.
Grundlageninformationen zu Einführung der eAU
- Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist der elektronische Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) seit dem 01.10.2021 für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend. Die Übergangsfrist endet am 30.06.2022.
- Die eAU löst dabei das Muster 1 ab. Der „gelbe Schein“ wird durch ausgedruckte CGM TURBOMED-Stylesheets (digitale Formatvorlagen) auf normalem weißem Papier ersetzt. Der Einsatz eines Laserdruckers wird von uns dringend empfohlen – ein Nadeldrucker ist dafür technisch nicht mehr geeignet.
- Ab dem 01.01.2023 hat der bzw. die Versicherte zudem Anspruch auf eine digitale Ablage der eAU in seiner oder ihrer elektronischen Patientenakte (ePA).
Die Einführung der eAU in zwei Stufen
Stufe 1: Elektronischer Versand an Krankenkassen
Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen zukünftig nicht mehr die Versicherten selbst, sondern die Vertragsärztinnen und -ärzte die Krankenkassen über eine Arbeitsunfähigkeit ihrer Versicherten informieren. Für die elektronische Übermittlung sollen sie die TI nutzen – mit Hilfe eines KIM-Dienstes direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus. Papier- und Blankoformular werden durch einfache Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt. Diese erstellt die Ärztin bzw. der Arzt mithilfe des PVS und gibt sie der Patientin oder dem Patienten unterschrieben mit. Die Aufgabe, den Ausdruck an den Arbeitgeber zu senden, bleibt zunächst bei den Versicherten.
Stufe 2: Krankenkassen versenden Daten an Arbeitgeber
Ab dem 1. Januar 2023 soll auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen – sie stellen den Arbeitgebern die AU-Informationen elektronisch zur Verfügung. Vertragsärztinnen und -ärzte sind weiterhin verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Auf Wunsch der Patientinnen und Patienten wird auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt.
Voraussetzungen für die Einrichtung und Nutzung der eAU in CGM TURBOMED
Technische Voraussetzungen:
Für die eAU benötigen Sie einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) – idealerweise mit einem Konnektor, der die Komfortsignatur unterstützt: z. B. dem ePA-Konnektor KoCoBox MED+ mit dem aktuellen Update auf PTV4+. Diese Version ermöglicht neben der Stapelsignatur auch die Nutzung der Komfortsignatur.
Die aktuelle Firmware des Konnektors sollte Version 4.2.16 sein. Den aktuellen Versionsstand können Sie an der KoCoBox Med+ am Display über „OK -> Versionen -> Firmwareversion“ überprüfen.
Daneben sind folgende Komponenten in der Praxis notwendig:
Dieser E-Mail-Dienst, den ausschließlich TI-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer nutzen dürfen, wird für den sicheren Versand der eAU benötigt. Verschiedene Dienste sind verfügbar, darunter der KIM-Dienst der CompuGroup Medical: CGM KIM. Für die Nutzung wird mindestens eine registrierte und eingerichtete KIM-E-Mail-Adresse benötigt.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personalisierte Chipkarte, mit der sich Angehörige von Heilberufen gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) ausweisen. Mit dem Ausweis werden die Datensicherheit und der Datenschutz im digitalen Gesundheitsnetz erhöht. Ärzte und Zahnärzte erhalten den eHBA über die Landesärzte- bzw. Zahnärztekammern:
- Zur Erstellung einer rechtssicheren, elektronischen Signatur (QES)
- Erforderlich für jede Ärztin/ jeden Arzt, die signieren.
- Bestellung bei Landesärztekammer oder über Online-Portal der Hersteller z.B. www.d-trust.net/cgm
Hinweis: Wie prüft man die aktuelle Version?
Von der Patientenmaske aus: Wählen Sie rechts im Menü das „?“ an und klicken Sie dann auf „Info über TURBOMED …“.
Mit dem E-Health-Kartenterminal werden Ihre SMC-B oder der eHBA eingelesen und Ihre Praxis dadurch gegenüber der TI authentifiziert. Möglicherweise sind weitere E-Health-Kartenterminals, beispielsweise im Sprechzimmer, notwendig.
Für den Papierausdruck der Stylesheets wird ein Drucker (vorzugsweise Laserdrucker) mit einer Mindestauflösung von 300 DPI empfohlen, um damit auch das E-Rezept drucken zu können. Der Druck erfolgt auf weißem DIN-A5- oder DIN-A4-Papier (kein Sicherheitspapier).
Bei Fragen, Beratungsbedarf und natürlich auch bei der technischen Einrichtung stehen Ihnen unsere autorisierten CGM TURBOMED-Partner gerne zur Verfügung.
Eine Übersicht aller Partner finden Sie hier: www.cgm.com/turbomed-partner
Vorgesehene Signaturverfahren
Bevor eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse versandt werden kann, muss sie mittels eHBA elektronisch signiert werden. Im Gesundheitswesen ist für die elektronische Unterschrift die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) vorgesehen. Sie hat ein sehr hohes Sicherheitsniveau: Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten müssen dafür nicht nur den elektronischen Heilberufsausweis in das Lesegerät stecken, sondern auch noch eine PIN eingeben. Da dieser Vorgang im normalen Praxisalltag viel Zeit kostet, gibt es dafür verschiedene praxistaugliche Lösungen:
Welches Signaturverfahren wird empfohlen?
Die KBV empfiehlt für die eAU die Komfortsignatur, da die Daten sofort unterschrieben und versandt werden können. Probleme bei der Datenübermittlung, die aufgrund einer TI-Störung möglich sind, werden sofort erkannt, und die Ärztin bzw. der Arzt kann der Patientin oder dem Patienten im Zweifelsfall auch den Ausdruck der Ausfertigung für die Krankenkasse mitgeben.
Muster-eAU
Wenige Schritte zur erfolgreichen Einrichtung und Nutzung der eAU in CGM TURBOMED
Grundlage für die Nutzung der eAU ist die erfolgreiche Einrichtung des KIM-Dienstes in Ihrem CGM TURBOMED. Wir empfehlen, die Einrichtung von einer/einem von uns ausgebildeten Technikerin oder Techniker durchführen zu lassen. Für alle technisch versierten Kundinnen und Kunden stellen wir hier ein kleines Video-Tutorial und eine Installationsanleitung zur Verfügung.
Wenn der KIM-Dienst erfolgreich in der Praxis installiert wurde, kann die Aktivierung der eAU in CGM TURBOMED erfolgen. Wir zeigen Ihnen im folgenden Video, wie Sie die eAU aktivieren und wie Sie eine erste eAU mit Einzelsignatur (elektronische Unterschrift) ausstellen und versenden.
Bei der Stapelsignatur wird die eAU innerhalb eines Praxistages laufend für die Patientinnen und Patienten ausgestellt und erst zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. bei Praxisende) gesammelt signiert und versendet. Wie man diese Funktion in CGM TURBOMED aktiviert und nutzt, zeigen wir Ihnen im folgenden Video:
Bei diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem Heilberufsausweis (eHBA) und ihrer PIN für einen maximalen Zeitraum von 24 h jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll ein Dokument signiert werden, müssen sie dies nur noch bestätigen. Wie man diese Funktion in CGM TURBOMED aktiviert und nutzt, zeigen wir Ihnen in unserem Video.
Die Einrichtung der Komfortsignatur ist ein sehr komplexer Vorgang, welcher von einem dafür ausgebildeten Techniker vorgenommen werden sollte, da dafür wichtige Konfigurationen direkt im Infomodel des Konnektors vorgenommen werden müssen. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere autorisierten CGM TURBOMED Partner.
Wie man fehlerhaft ausgestellte eAU storniert und versendete eAU verwaltet, das zeigen wir in dem folgenden Video.
FAQs – häufige Fragen zur eAU
(Quelle: https://www.kbv.de/html/e-au.php und weitere)
Der Gesetzgeber schreibt die digitale Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkassen verbindlich vor. Sollte die digitale Übermittlung an die Krankenkasse nicht möglich sein, werden den Patientinnen und Patienten alle drei Ausdrucke aus dem PVS (Arbeitgeber, Versicherte, Krankenkasse) mitgegeben. Wenn auch dies technisch nicht möglich ist, weil beispielsweise das Update für die eAU noch nicht installiert werden konnte, kann eine papiergebundene Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Hierfür können das bisher gültige Muster 1 oder eine per Blankoformularbedruckung erstellte Bescheinigung verwendet werden.
Bei Nicht-GKV-Versicherten (z. B. bei Versicherten der sogenannten sonstigen Kostenträger) zeigt Ihr PVS Ihnen an, dass die digitale Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkasse nicht möglich ist. Für diese Patientinnen und Patienten kommt bis auf Weiteres das Ersatzverfahren zum Einsatz, d. h., Sie drucken die Bescheinigungen für die Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherten aus und geben diese der Patientin oder dem Patienten mit.
Die mithilfe des PVS erzeugten Ausdrucke können wahlweise im Format A4 oder A5 erzeugt werden. Wichtig: Die Ausdrucke müssen gut lesbar sein. Welcher Drucker hierfür eingesetzt wird, entscheidet die Arztpraxis. In den meisten Fällen dürfte ein Laser- oder Tintenstrahldrucker die wirtschaftlichste Option sein. Das Papier muss von den Praxen selbst beschafft werden. Spezielles Sicherheits- oder Signaturpapier ist dafür nicht notwendig, Praxen können normales Druckerpapier verwenden.
Der digitale Datensatz wird vor dem Versand mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) signiert. Um nicht bei jedem Vorgang die PIN eingeben zu müssen, können Sie per Stapelsignatur signieren, d. h., es werden zum Beispiel abends alle eAUs gleichzeitig signiert und versandt. Alternativ können Sie die Komfortsignatur nutzen. Hierfür geben Sie einmal die PIN ein und haben dann eine gewisse Anzahl von Signaturen ohne PIN-Eingabe freigeschaltet. Wir empfehlen die Nutzung der Komfortsignatur, da die AU-Daten in diesem Fall sofort versandt und mögliche technische Probleme direkt erkannt werden können. Hierdurch kann ein für die Praxis aufwendigeres Ersatzverfahren vermieden werden (siehe hierzu „Was ist, wenn die digitale Übermittlung vorübergehend nicht möglich ist?“). Wenn der eHBA wegen technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in der Verantwortung des Arztes oder der Ärztin liegen, nicht genutzt werden kann, darf mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert werden.
Ja. Auch eine Vertretungsärztin bzw. ein Vertretungsarzt muss über einen eigenen eHBA verfügen, damit sie oder er alle vertragsärztlichen Tätigkeiten wie das Ausstellen von eAU und E-Rezept sowie die Aktualisierung eines Notfalldatensatzes ausführen kann – für alles wird eine elektronische Signatur mittels eHBA benötigt.
Wenn die digitale Datenübermittlung an die Krankenkasse vorübergehend nicht möglich ist, werden die Daten vom PVS gespeichert und der Versand erfolgt, sobald dies wieder möglich ist. Wenn der Patient oder die Patientin noch in der Praxis ist, drucken Sie den Ausdruck für die Krankenkasse aus. Der Versand an die Krankenkasse erfolgt dann über die Versicherten. Hat der Patient oder die Patientin die Praxis bereits verlassen und der digitale Versand ist auch bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nicht möglich, muss die Praxis die Papierbescheinigung an die Krankenkasse versenden. Um dieses für die Praxen aufwändigere Ersatzverfahren zu vermeiden, empfehlen wir die Nutzung der Komfortsignatur – dadurch können die Probleme beim digitalen Versand in der Regel sofort erkennen werden.
Für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Rahmen von Hausbesuchen können Sie vorab in der Praxis unbefüllte Ausdrucke aus dem PVS erstellen. Diese können dann beim Hausbesuch händisch befüllt werden. Die Daten übertragen Sie später in der Praxis in das PVS und schicken sie digital an die Krankenkasse. Alternativ können Sie auch erst nach dem Hausbesuch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Praxis erstellen und die beiden Ausdrucke per Post an den Patienten versenden.
Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die bei Hausbesuchen ausgestellt werden, muss die Übermittlung der Daten an die Krankenkasse bis zum Ende des folgenden Werktages erfolgen. Wenn Sie also am Freitagabend bei einem Hausbesuch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, haben Sie bis Montagabend Zeit für die digitale Übermittlung der Daten an die Krankenkasse.
Ja, solange die eAU noch nicht versendet ist, kann sie problemlos korrigiert werden.
Ja, das ist möglich, der Ausdruck zu Weitergabe an den Arbeitgeber kann in jedem Fall mitgegeben werden. Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die z. B. bei Hausbesuchen ausgestellt werden, muss die Übermittlung der Daten an die Krankenkasse bis zum Ende nächsten Werktages erfolgen. Wenn Sie also freitagabends am Ende der Sprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, haben Sie bis Montagabend Zeit für die digitale Übermittlung der Daten an die Krankenkasse.
Bei sonstigen Kostenträgern werden automatisch (bei aktivierter eAU) drei Exemplare im neuen Format ausgedruckt. Für Privatpatientinnen und -patienten empfehlen wir die Privat-AU zu nutzen. Das Muster 1 kann für diese oder sonstige Kostenträger nicht mehr elektronisch erstellt werden.
Die eAU kann in CGM TURBOMED im AU-Formlar über [Strg+E] und dann im Bereich [Zusatz] aktiviert werden. Wichtig ist, dass die notwendigen Voraussetzungen wie KIM-Account, eHBA etc. eingerichtet sind.
Der Aufruf erfolgt aus dem Patientendesktop heraus über den Menüpunkt [Kommunikation / CGM NachrichtenverwaltungsCenter]
Die eAU muss dann storniert und eine neue mit den richtigen Daten erstellt werden. Genau dafür ist die Storno-Funktion gedacht. Quasi um eine versendete eAU bei der Kasse "zurückzuziehen". Wenn die eAU noch nicht versendet wurde, reicht es, die eAU im eMuster-Center zu löschen.
Das eMuster-Center kann im neuen Hauptmenü über die Suche [eMuster Center] und im alten Hauptmenü über [F12/- eMuster Center] aufgerufen werden.
Aktuell bekommt die Patientin oder der Patient weiterhin einen Ausdruck für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber. Eine elektronische Übermittlung an Arbeitgeber:innen ist für Anfang 2023 geplant.
Es gibt die Möglichkeit zur Nutzung eines von der TK bereitgestellten Test-Patienten. Bitte den Patienten wie folgt anlegen:
CGM TURBOMED ermittelt anhand der IK der Patientin oder des Patienten im TI-Verzeichnisdienst automatisch die korrekte KIM-Adresse der Krankenkasse.
Im eMuster-Center haben Sie eine Übersicht der versendeten eAU. Sobald der Status "zugestellt" erscheint, hat die Krankenkasse den Eingang quittiert.
Nein - aktuell bezieht sich das eAU-Übermittlungsverfahren nur auf das ursprüngliche Muster 1.
Im Prinzip funktioniert die eAU bei BG-Fällen analog zur eAU bei GKV-Fällen. Die eAU wird aber bei BG-Fällen nicht an die BG, sondern an die Kasse der Patientin oder des Patienten versendet.
Grundsätzlich ja. Das ist aber abhängig von der praxisseitigen TI-Konfiguration bzw. der Zuordnung der Arbeitsplätze zu den Kartenterminals im sogenannten Infomodell des Konnektors. Bitte fragen Sie dazu Ihren CGM TURBOMED-Servicepartner oder IT-Betreuer.
Nein. Bei der Stapelsignatur können sie 100 eAUs mit einer PIN-Eingabe signieren. Der eHBA muss erst dann im Kartenterminal (KT) gesteckt sein, wenn der Stapel signiert werden soll.
Sie können jederzeit im eMuster-Center den Ausdruck erneut starten. Einfach die eAU markieren und unten in der Funktionsleiste "Drucken" wählen.
Dies ist einfach via STRG+E im eAU-Formular möglich. Einfach dort in den Druckeinstellungen den Drucker auswählen.
Weitere Informationen
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