Über das Deutsche Infektionsschutzgesetzt (IfSG) wird unter anderem die Meldepflicht der Labore bei bestimmten positiven Nachweisen von Krankheitserregern gesetzlich verankert. Über §7 werden sowohl namentliche wie nicht-namentlich zu meldende Infektionen hochansteckender Krankheitserreger geregelt.
DEMIS ist das "Deutsche Melde- und Informationssystem im Infektionsschutz".
Das Robert-Koch-Institut (RKI) legt hiermit den Grundstein für ein bundesweit gültiges, rein elektronisches Meldesystem, welches Arztpraxen, Labore, das RKI sowie die Gesundheitsämter über ein elektronisches Meldesystem verbindet.
Wird in einem Labor ein meldepflichtiger Krankheitserreger befundet, so werden die Daten zu Erreger und Probendetails codiert und über vordefinierte technische Wege an DEMIS, die Meldestelle des RKI, rein elektronisch übertragen. Von hier aus werden die Meldungen an die zuständigen Gesundheitsämter zur Einleitung weiterer Maßnahmen elektronisch weitergesendet.
Zur Integration in CGM VT werden zunächst die für die Codierung der Daten relevanten Werkzeuge LOINC sowie SNOMED CT zur Verfügung gestellt.
Hierbei werden über
- LOINC (Logical Observation Identifiers Names and Codes) die im Labor durchgeführten Untersuchungen für die Erregernachweise codiert (Antigentests, PCR-Tests, Kulturuntersuchungen, etc.)
- SNOMED CT (Systematized Nomenclature of Medicine Clinical Terms) die Erreger sowie die Probendetails (Material und Abnahmeort)
codiert.
Ein meldepflichtiger Erreger kann über eine Kombination unterschiedlicher Erregernachweise analysiert werden.
Die so in CGM VT ausgelöste Meldung wird auf elektronischem Wege an CGM VT communicator weitergereicht. Von hier aus geschieht die Kommunikation der Daten an die DEMIS-Plattform im hierfür vorgesehenen FHIR-Format.
Eine direkte Benachrichtigung der Gesundheitsämter durch das Labor in Form von Fax-Formularen entfällt hierbei vollständig.