In Deutschland wird für jede im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen medizinischen Einrichtung eine eindeutige Identifikationsnummer, die sogenannte Betriebsstättennummer (BSNR) vergeben.
Jeder zugelassene Arzt erhält eine lebenslange Arztnummer (LANR), die ihn als Person eindeutig identifiziert. Beide Nummern werden zentral von der KBV vergeben.
In einem eingehenden Laborauftrag werden über diese beiden Nummern sowohl der Einsender, z.B. eine Praxis als auch der überweisende Arzt identifiziert.
Über die Quartalsstammdaten stellt die KBV in entsprechenden Listen alle aktuell gültigen Betriebsstättennummern sowie alle lebenslangen Arztnummern bereit.
Wird ein Laborauftrag eingebucht, der Untersuchungen enthält, die über eine gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, so werden sowohl BSNR als auch LANR gegen diese KBV-Stammdaten geprüft. Werden die BSNR, die LANR oder die Kombination aus beiden nicht als gültig erkannt, so wird über die Fallprüfung eine Warnung bzw. eine Fehlermeldung angezeigt.
Ein großes Problem entsteht für die Labore dann, wenn mitten im laufenden Quartal eine neue Praxis gegründet oder ein neuer Arzt zugelassen wird: Da die neuen BSNR- oder LANR-Nummern in den Stammdaten des laufenden Quartals noch nicht enthalten sind, wird jeder neue Auftrag einer solchen neu geöffneten Praxis als "fehlerhaft" reklamiert, obwohl die Nummern korrekt sind.
Mit Neon SP4 kann der Anwender solche neuen Nummern nun nach Sichtprüfung als gültig deklarieren. Die Nummern werden in den Quartalsstammdaten erweitert, so dass Folgeaufträge problemlos eingebucht und verarbeitet werden können.