Erfahren Sie alles über den Purpose, Mission und die Menschen, die die CompuGroup Medical Welt prägen. Weitere finden Sie hier hilfreiche Informationen, Dokumente und weitere Veröffentlichungen für Investoren.
Direkte Abrechnung von E-Rezepten mit allen Gesetzlichen Krankenkassen
Anzeige von Erstattungshinweisen
Einsicht und Ausdruck von Einzel- oder Sammelabrechnungen
Meldung an den Nacht- und Notdienstfonds
Abrechnung von Herstellerrabatten
Übersicht aller eingegangenen, abrechenbaren und stornierten E-Rezepte
Übersicht aller erledigten Abrechnungen
Detailansicht aller E-Rezepte
Vorteile
Liquiditäts- & Planungssicherheit
Dank direkter Erstattung der Leistung durch den Kostenträger und eindeutige Zuordnung der Zahlungsströme über die scanacs-Plattform.
Transparenz
Keine versteckten Kosten und klare Zuordnung zwischen abgerechneter Leistung sowie bezahlter Rechnung.
Unabhängigkeit
Die scanacs-Plattform gibt Apotheken die Hoheit über ihre Abrechnungen zurück. Risiken Dritter haben keinen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Apotheke.
E-Rezept-Direktabrechnung
Abrechnung
Vorteile
Zuzahlungsprüfung
Eigenabrechnung von Rezepten direkt mit der Krankenkasse
Mit scanacs steht Apotheken die technische Infrastruktur bereit, um selbstständig ohne Beauftragung eines Apothekenrechenzentrums mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Das sorgt für einen schnelleren Zahlungsprozess mit erhöhter Transparenz: Die Liquiditätssicherheit Ihrer Apotheke steigt und Risiken Dritter haben keinen Einfluss auf Ihre wirtschaftliche Lage.
Der direkte, digitale Abrechnungsprozess zwischen Apotheken und Krankenkassen bringt für Apotheken zusätzliche Sicherheit. Durch die direkte Übertragung von der Apotheke an die versichernde Krankenkasse und die Begleichung der Rechnung durch diese, erhalten Apotheken die Hoheit über ihre Abrechnung.
Honorierung innerhalb weniger Tage
verbessertes Liquiditätsmanagement
keine Kappung, Vorfinanzierungsgebühren oder Abschlagszahlungen nötig
Erhalten Sie mit der scanacs-Plattform mit nur zwei Klicks aktuelle Auskünfte zum Zuzahlungsstatus der Krankenkasse. Das spart Zeit, schützt vor Retaxationen und verbessert die Kundenbindung.
So funktioniert's:
1. Krankenkasse bzw. Kostenträger auswählen
Auswahl der Krankenkasse
2. Versichertennummer eingeben
Ergebnisanzeige in Echtzeit
Keine zusätzliche Hard- oder Software nötig. Zuzahlungsprüfung erfolgt über Internetbrowser.
Kombinieren Sie die CGM Direktabrechnung einfach mit der CGM Zuzahlungsprüfung. So haben Sie die Hoheit über die Abrechnung von E-Rezepten und erhalten Informationen zum Zuzahlungsstatus – für sicheres und wirtschaftliches Handeln in Ihrer Apotheke.
Mit der CGM Direktabrechnung können Apotheken E-Rezepte direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Der Abrechnungsprozess erfolgt mithilfe der scanacs-Plattform, die die technische Infrastruktur für die selbstständige Abrechnung ohne Beauftragung eines Apothekenrechenzentrums bereitstellt. Das gilt ebenso für die Abrechnung von Herstellerrabatten sowie die Meldung an den Nacht- und Notdienstfonds.
Wie funktioniert die E-Rezept-Direktabrechnung?
Unser Partner scanacs stellt allen Apotheken die technische Infrastruktur bereit, um selbstständig mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Jede Apotheke erhält die Hoheit über die eigene Rezeptabrechnung zurück und damit auch mehr Sicherheit. WINAPO® überträgt die Daten zum belieferten E-Rezept über die standardisierte Schnittstelle (APO_TI, ehemals FiveRX) aus dem Warenwirtschaftssystem. Danach werden die Daten in der scanacs-Anwendung geprüft und angezeigt. Apotheken können individuell entscheiden, welche E-Rezepte sie abrechnen möchten. Mit nur einem Klick wandelt die scanacs-Plattform die Rezeptdaten in Abrechnungsdaten um. Der generierte Abrechnungsdatensatz wird danach automatisch an die Abrechnungsstelle der jeweiligen Kassen versendet. Dies gilt auch für Rechnungen gegenüber pharmazeutischen Herstellern sowie Meldungen an den Nacht- und Notdienstfonds. Die Krankenkasse zahlt anschließend direkt auf das Geschäftskonto der Apotheke.
Welche Vorteile habe ich durch die Direktabrechnung?
Bei der direkten Abrechnung zwischen Apotheke und Krankenkasse spielen vor allem die Unabhängigkeit und Datenhoheit eine wichtige Rolle. Risiken Dritter sind somit ausgeschlossen. Ebenso läuft es mit den nachträglichen Rechnungskürzungen. In Verbindung mit der Rezeptprüfung in Echtzeit sinken die Aufwände für die Rezeptprüfung und das Risiko für Retaxationen. Durch flexible Abrechnungsmöglichkeiten fallen teure Vorfinanzierungsgebühren weg. Für die Liquidität der Apotheke ist die schnelle und direkte Zahlung vor allem bei hochpreisigen Arzneimitteln ein immenser Wettbewerbsvorteil.
Kann die Direktabrechnung auch Papierrezepte abrechnen?
Mit der CGM Direktabrechnung können ausschließlich E-Rezepte gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Müssen Apotheken mit mehreren Filialen jede Filiale separat registrieren?
Zur Nutzung der CGM Direktabrechnung ist jede Filiale einzeln zu registrieren.
Kann ich die scanacs-App an verschiedenen Arbeitsplätzen nutzen?
Die CGM Direktabrechnung kann an allen Arbeitsplätzen der Warenwirtschaft genutzt werden, welche zur Datenübertragung entsprechend eingerichtet sind. Die scanacs-Anwendung kann von allen Arbeitsplätzen genutzt werden, welche über einen Browser und Internet verfügen.
Ab wann kann ich den scanacs-Service nutzen?
Nach erfolgreicher Beauftragung und anschließender Registrierung richten unsere Anwendungsberater und -beraterinnen gemeinsam mit dem Apotheker bzw. der Apothekerin die CGM Direktabrechnung in WINAPO® ein. Dieser Einrichtungsservice kann online oder bei Ihnen vor Ort in der Apotheke erfolgen. Anschließend können Sie direkt E-Rezepte über die scanacs-Anwendung mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Welche Berechtigungen haben die Nutzer der jeweiligen Rollen?
Inhaber/Inhaberin: Kann sowohl die Administrationsapplikation als auch alle anderen Applikationen nutzen.
Administrator/Administratorin: Kann nur die Administrationsapplikation, aber keine fachlichen Applikationen nutzen.
Mitarbeitende: Können nur auf fachliche Applikationen zugreifen, nicht aber auf die Administrationsapplikation.
Welche Auswirkungen hat die Konfiguration von Position und Rolle für den einzelnen Nutzer?
Die Angabe zur Position dient lediglich zur Information, um Ihre Organisationsstruktur in der Administration wiederzufinden. Die Vergabe der Rolle führt in unseren Applikationen zu verschiedenen Berechtigungen.
Welche Einstellungen kann die Apotheke selbst im scanacs-Portal vornehmen?
Über eine Administrationsfunktion ist es möglich, weitere Nutzerinnen und Nutzer sowie zugehörige Apotheken (z. B. Filialen) zu verwalten. Jeder Nutzer und jede Nutzerin kann sich dann über den entsprechenden Zugang einloggen und entsprechend der Rolle agieren.
Mit welchen Krankenkassen ist die Direktabrechnung möglich?
Die direkte Abrechnung von E-Rezepten ist gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland möglich.
Was ist mit Herstellerrabatten und den Gebühren für den Nacht- und Notdienstfonds?
Die Abrechnung von Herstellerrabatten und die Meldung an den Nacht- und Notdienstfonds werden ebenfalls automatisiert über die scanacs-Anwendung übermittelt.
Gibt es auch bei der direkten Zahlung durch die Krankenkassen ein Zahlungs- bzw. Insolvenzrisiko?
Im Gegensatz zu einem Abrechnungszentrum ist eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) eine staatliche Institution, die einer besonderen Form des Insolvenzschutz unterliegt. Reicht das Vermögen der geschlossenen GKV zur Erfüllung aller Ansprüche der Versicherten und Leistungserbringer nicht aus, haften dafür die übrigen gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch sind Zahlungsausfälle ausgeschlossen. Zudem liegt es im eigenen Interesse der GKV, pünktlich zu bezahlen, um bspw. die Rückforderung des Apothekenabschlags zu vermeiden. Zudem sind die GKV gemäß Rahmenvertrag verpflichtet, die Rechnung der Apotheke innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der Krankenkasse zu begleichen.
Ist neben der Sammelabrechnung auch eine Einzelabrechnung möglich?
Die CGM Direktabrechnung orientiert sich an den Arzneimittellieferverträgen und löst automatisiert am Monatsanfang die Rezeptabrechnung aus. Regionale Vereinbarungen ermöglichen bereits heute Mehrfachabrechnungen. Das heißt, die Apotheke kann zu jedem Zeitpunkt und beliebig häufig innerhalb eines Monats gegenüber einer Krankenkasse abrechnen. Hierbei beträgt das Zahlungsziel je Abrechnung zehn Tage nach Rechnungseingang bei der Krankenversicherung.
Technisch ist bereits heute alles möglich. Gemeinsam mit unseren Partnerkrankenkassen sind wir aktuell in Gesprächen zur Automatisierung der Erstattungsprozesse bis hin zur Echtzeitbezahlung.
Muss ich meine Rezeptabrechnungen jeden Tag absenden oder kann ich sie auch sammeln?
Ja, aktuell müssen Abrechnungen gesammelt werden. Die Arzneilieferverträge sehen noch starre Fristen für die Abrechnung mit den Krankenkassen vor, sodass momentan nur einmal im Monat abgerechnet werden kann.
scanacs arbeitet allerdings bereits mit Krankenkassen daran, dass zukünftig täglich abgerechnet werden kann.
Gibt es eine Schnittstelle zu meinem Steuerberater oder meiner Bank?
Die scanacs-Anwendung wurde schnittstellenoffen entwickelt. Das heißt, die scanacs-Plattform bietet die Möglichkeit, im Markt gängige Schnittstellentechnologie zum Datenaustausch mit der Finanzbuchhaltung und dem Steuerbüro einfach zur Anwendung zu bringen.
Was beinhaltet der scanacs-Prüfkatalog?
Der scanacs-Prüfkatalog wurde mit den Partnerkrankenkassen gemeinsam entwickelt. Alle teilnehmenden Partnerkassen haben die Möglichkeiten, ihre Prüfungen zu individualisieren. Für alle anderen Krankenkassen kommt ein Standardprüfkatalog zur Anwendung. Alle E-Rezepte werden auf technische und fachliche Korrektheit geprüft. Nur fehlerfrei geprüfte E-Rezepte werden zur Abrechnung übertragen.
Ist der scanacs-Prüfkatalog von den Krankenkasse geprüft?
Ja, wir haben einen Prüfkatalog, den wir mit den bestehenden Partnerkrankenkassen gemeinsam entwickelt haben. Jede Krankenkasse kann den Prüfkatalog mit unserem Konfigurator selbstständig erweitern und individualisieren. Dadurch wird die aufwändige Rezeptprüfung durch die Krankenkasse überflüssig.
Wie werden die Vorgaben der Datenschutzverordnung eingehalten?
Die CGM Direktabrechnung sowie die scanacs-Anwendung arbeiten nach allen Vorgaben der DSGVO, insbesondere nach Artikel 28 DSGVO.
CGM LAUER APONEWS
Alles, was Sie als Apotheker wissen müssen. Jetzt zum neuen Newsletter anmelden.