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Erstattungsvorgang ePA Upgrade 

 

Die Erstattung der Förderpauschalen und Einmalbeträge erfolgt je nach Kassenzahnärztlicher Vereinigung auf unterschiedliche Weise. Bitte wählen Sie Ihr KV Gebiet (alle Angaben ohne Gewähr).

Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des ePA Upgrades vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des ePA Upgrades vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayern

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des ePA Upgrades vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Brandenburg

Auszug der Website der KZV Brandenburg (Stand 15.07.2021):

"Auch hier gilt das „Ergänzungs“-Verfahren zur Refinanzierung, sobald Sie die Komponenten installiert haben. Neben dem schon bisher refinanzierbaren Upgrade vom VSDM-Konnektor auf den eHealth-Konnektor (PTV3) können Sie jetzt auch das Folge-Upgrade vom eHealth-Konnektor auf den ePA-fähigen Konnektor (PTV4) refinanzieren (ePA steht hier für elektronische Patientenakte).

Bitte beachten Sie:

Die Refinanzierung des Konnektor Upgrades umfasst jeweils zwei Teile.

Der Anspruch auf die Pauschalen besteht erst dann, wenn auch die jeweilige Anwendung im Wirkbetrieb vorgehalten wird:

  • PTV3 (eHealth): Upgrade Konnektor 380 Euro + Update PVS 150 Euro = 530 Euro
  • PTV4 (ePA): Upgrade Konnektor 400 Euro + Update PVS 150 Euro = 550 Euro

Hinweis:

Wenn Sie ein Konnektor-Upgrade installiert, aber aufgrund des Bestelldatums Ihres Konnektors keinen Anspruch auf die Erstattung der Update-Pauschale haben, so stellen Sie bitte trotzdem einen Refinanzierungsantrag, um zumindest den Zuschlag zu den monatlichen Betriebskosten sowie ggf. die Pauschale für das Update des PVS zu erhalten."

Kassenzahnärztliche Vereinigung Bremen

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des ePA Upgrades vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des ePA Upgrades vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen

Anspruchsberechtigte Praxen können sich mit ihrer ZOD-Karte oder ihrem eHBA im Mitgliederbereich auf der Homepage der KZV Hessen anmelden und unter SBC-M / Refinanzierung den entsprechenden Antrag auf Refinanzierung stellen, sobald die Komponenten betriebsbereit in der Praxis zur Verfügung stehen. 

Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des ePA Upgrades vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des ePA Upgrades vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des ePA Upgrades vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

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Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland

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Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des ePA Upgrades vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des ePA Upgrades vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des ePA Upgrades vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

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