Auszug der Website der KV Berlin (Stand 21.07.2021):
"Der Nachweis erfolgt im Online-Portal mit LANR-Zugang. Unter „Telematik Infrastruktur“ -> „Konnektor-Update-Häkchen“ kann der Haken gesetzt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Update „ePA-Konnetor“ bzw PTV4-Update
- PVS-Update
- Übergangsweise wird mit dem „Konnektor-Update-Häkchen“ auch das Vorliegen oder die erfolgte Bestellung des eHBA G2 nachgewiesen
Bitte beachten: Damit der Nachweis fristgerecht erfolgt, muss der Haken spätestens bis zum 8. Juli 2021 mit der Online-Abrechnung des zweiten Quartals 2021 gesetzt werden. Das Häkchen kann bis dahin auch unabhängig von der Online-Abrechnung gesetzt werden."
Weitere Informationen der KV Berlin (Stand: 21.07.2021):
"Für die ePA erhalten Sie eine einmalige Pauschale in Höhe von 550 Euro, wenn Sie die technischen Voraussetzungen erfüllen und die ePA in Ihrer Praxis nutzen. Die Pauschale setzt sich zusammen aus der Starterpauschale in Höhe von 400 Euro sowie der Integrationspauschale für die Anpassung an das Praxisverwaltungssystem in Höhe von 150 Euro. Danach werden die Betriebskosten der ePA in Höhe von 4,50 Euro je Quartal erstattet."
Pauschale:
notwendige Updates (inkludiert sind Update ePA-Konnektor“ und PVS): 550 Euro
Zuschlag:
Betriebskosten: 4,50 Euro pro Quartal je Praxis
Pauschale:
Erstbefüllung im aktuellen Behandlungskontext: 10 Euro
Für die Unterstützung der Versicherten bei der weiteren Verwaltung der ePA erhalten Ärzte ebenfalls eine Vergütung; deren Höhe wird noch zwischen KBV und Kassen verhandelt.
Pauschale ePA-Feldtest:
Vertragsarztpraxis: 2.700 Euro
Hersteller: 7.000 Euro