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Erstattungsvorgang ePA Upgrade (PTV 4) 

Die Erstattung der Förderpauschalen und Einmalbeträge erfolgt je nach Kassenärztlicher Vereinigung auf unterschiedliche Weise. Bitte wählen Sie Ihr KV Gebiet (alle Angaben ohne Gewähr).

Kassenärztliche Vereinigung Berlin

Auszug der Website der KV Berlin (Stand 21.07.2021):

"Der Nachweis erfolgt im Online-Portal mit LANR-Zugang. Unter „Telematik Infrastruktur“ -> „Konnektor-Update-Häkchen“ kann der Haken gesetzt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 

  • Update „ePA-Konnetor“ bzw PTV4-Update
  • PVS-Update
  • Übergangsweise wird mit dem „Konnektor-Update-Häkchen“ auch das Vorliegen oder die erfolgte Bestellung des eHBA G2 nachgewiesen

Bitte beachten: Damit der Nachweis fristgerecht erfolgt, muss der Haken spätestens bis zum 8. Juli 2021 mit der Online-Abrechnung des zweiten Quartals 2021 gesetzt werden. Das Häkchen kann bis dahin auch unabhängig von der Online-Abrechnung gesetzt werden." 

Weitere Informationen der KV Berlin (Stand: 21.07.2021):

"Für die ePA erhalten Sie eine einmalige Pauschale in Höhe von 550 Euro, wenn Sie die technischen Voraussetzungen erfüllen und die ePA in Ihrer Praxis nutzen. Die Pauschale setzt sich zusammen aus der Starterpauschale in Höhe von 400 Euro sowie der Integrationspauschale für die Anpassung an das Praxisverwaltungssystem in Höhe von 150 Euro. Danach werden die Betriebskosten der ePA in Höhe von 4,50 Euro je Quartal erstattet."                                                                                                         

Pauschale:

notwendige Updates (inkludiert sind Update ePA-Konnektor“ und PVS): 550 Euro

Zuschlag:

Betriebskosten: 4,50 Euro pro Quartal je Praxis

Pauschale:

Erstbefüllung im aktuellen Behandlungskontext: 10 Euro 

Für die Unterstützung der Versicherten bei der weiteren Verwaltung der ePA erhalten Ärzte ebenfalls eine Vergütung; deren Höhe wird noch zwischen KBV und Kassen verhandelt.

Pauschale ePA-Feldtest:

Vertragsarztpraxis: 2.700 Euro

Hersteller: 7.000 Euro

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 

Auszug der Website der KV Baden-Württemberg (Stand 21.07.2021):

"Der Nachweis, dass Ihre Praxis die Voraussetzungen für die EPA erfüllt, erfolgt automatisch über Ihre Abrechnungsdatei Quartal 2021/3. Die Information über das Vorliegen der Konnektor-Version ePA und des ePA-Moduls des PVS wird hier automatisch übermittelt und dient uns als Beleg für die Auszahlung der Pauschalen. Sie müssen keine Rechnungen oder sonstigen Unterlagen bei uns einreichen und bekommen Ihr Geld automatisch mit der Abschlusszahlung."       

Finanzierungspauschalen ePA-Ausstattung:

400 Euro für das Update zum ePA-Konnektor (einmalig)

150 Euro für die PVS-Anpassung (einmalig)

4,50 Euro für die laufenden Betriebskosten (je Quartal)

Kassenärztliche Vereinigung Bayern

Auszug aus einem Infoblatt der KV Bayern (Stand 15.07.2021):

"Der Nachweis erfolgt automatisch über die Abrechnungsdatei. Es müssen keine Rechnungen oder sonstige Unterlagen eingereicht werden. Es wird ein vollautomatischer unbürokratischer Auszahlungsprozess etabliert, bei dem automatisch durch Ihr PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei die Anspruchsberechtigung nachgewiesen wird. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen."

Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des ePA Upgrades vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenärztliche Vereinigung Bremen

Der Nachweis erfolgt automatisch über die Abrechnungsdatei. Es müssen keine Rechnungen oder sonstige Unterlagen eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt unbürokratisch, in dem in der eingereichten Abrechnungsdatei durch Ihr PVS die Anspruchsberechtigung nachgewiesen wird. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt mit der Restzahlung und wird in einer Anlage zum Honorarbescheid ausgewiesen.

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Auszug der Website der KV Hamburg (15.07.2021):

"Es wird ein unbürokratischer Auszahlungsprozess stattfinden, bei dem automatisch durch Ihr PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei die Anspruchsberechtigung durch Kennzeichnung eines entsprechendem KVDT-Feld nachgewiesen wird. Sie müssen hierfür keine manuellen Eingaben vornehmen. Einreichung von Rechnungen oder das Ansetzen einer GOP sind nicht notwendig. Erstattet werden folgende Beträge (laut) TI-Finanzierung):"

Komponente Pauschale:

Update zum ePA-Konnektor 400 Euro

PVS-Anpassung ePA 150 Euro

Betriebskostenzuschlag ePA 4,50 Euro je Quartal

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Auszug der Website der KV Hessen (Stand 15.07.2021):

"Die TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-Ä) sieht für das Vorhalten und die Anwendbarkeit der Fachanwendung ePA Förderungen vor. Praxen brauchen keine Nachweise einzureichen, um die Förderung zu erhalten. Gefördert werden können Praxen nur, wenn bereits der Nachweis zum E-Health-Konnektor erbracht wurde. Die Information über das Vorliegen der Konnektor-Version ePA wird dann automatisch mit Ihrer Quartalsabrechnung übermittelt. Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt wie gewohnt automatisch sechs Wochen nach Quartalsende."                                                       

ePA-Pauschale:

(Konnektor-Update) 400 Euro einmalig

ePA-Integrationspauschale 150 Euro einmalig

Betriebskostenpauschale ePA 4,50 Euro je Quartal

Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

Auszug aus einem Rundschreiben der KV Mecklenburg-Vorpommern (Stand 23.03.21): 

"Um Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ePA durchführen zu können, benötigen Sie in Ihrer installierten Telematikinfrastruktur (TI) ein Update ePA-Konnektor, sowie eine Anpassung im Praxisverwaltungssystem (PVS) auf die ePA und das eRezept. Mit der erfolgreichen Ausstattung in der TI erfolgt entsprechend Ihrer Anzeige in der Erklärung zur Honorarabrechnung eine Vergütung als:" 

Einmalzahlung: 

  • Update ePA-Konnektor 400€
  • PVS-Anpassung ePA 150€
  • PVS-Anpassung eRezept 120€

Betriebskosten: 

  • Zuschlag ePA 4,50€ je Quartal
  • Zuschlag eRezept 1,00€ je Quartal

mit dem nächsten Honorarbescheid in gewohnter Form unter Buchungsnummer 9455 - TI Pauschalen.

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen

Auszug der Website der KV Niedersachsen (Stand 22.07.2021):

"Der Anspruch auf die Erstattung der Kosten besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem die notwendigen Komponenten vorgehalten werden und betriebsbereit sind. Sobald die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA erfüllt sind, nimmt das Praxisverwaltungssystem (PVS) automatisch eine Kennzeichnung in der Abrechnungsdatei (per entsprechendem KVDT-​Feld) vor. Eine manuelle Kennzeichnung der Betriebsbereitschaft ist demnach nicht notwendig.

Die Finanzierungspauschalen für die ePA-Ausstattung können Sie der Übersicht der KBV entnehmen."

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Der Antrag auf Erstattung der Pauschalen für das PTV4+ Konnektorupdate und der PVS Anpassungen für die ePA kann nach der Installation der Komponenten gestellt werden.

> Formulare der KV Nordrhein

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Auszug der Website der KV Rheinland-Pfalz (Stand 15.07.2021):

"Die KV RLP benötigt jetzt noch keine Nachweise von Ihnen. Dieser wird zum einen automatisch über die neuen Feldkennungen in die Abrechnungsdatei geschrieben. Darüber erhält die KV RLP mit der Quartalsabrechnung den Nachweis, dass Konnektor und Praxisverwaltungssystem ePA-ready sind. Zum anderen muss jede Praxis, sobald sie auf die ePA zugreifen kann und mindestens ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) verfügbar ist, ihre ePA-Betriebsbereitschaft über den Mitgliederbereich (Menüpunkt Anträge > Nachweis TI-Anwendungen) online nachweisen. An dieser Stelle wird erst die fristgerechte Bestellung abgefragt. Danach erfolgt automatisch die Auszahlung der TI-Pauschale. Das Einreichen von Bestellbestätigungen und Rechnungen ist nicht erforderlich."

Kassenärztliche Vereinigung Saarland

Auszug der Website der KV Saarland (Stand 15.07.2021):

"Wir erstatten Ihnen gemäß der aktuell gültigen Finanzierungsvereinbarung folgende Kosten: 

  • Upgrade ePA-Konnektor: 400 Euro
  • PVS-Anpassung ePA: 150 Euro
  • Zuschlag Betriebskosten: 4,50 Euro je Quarta.l

Wie ein Nachweis über die Vorhaltung der ePA-Voraussetzungen erbracht werden soll, ist noch in Abstimmung und wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben."

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Auszug der Website der KV Sachsen (Stand 21.07.2021):

"Für die Erstattung der in der Anlage 32 BMV-Ä vereinbarten TI-Pauschalen muss gegenüber der KV die sogenannte Betriebsbereitschaft ePA erklärt werden.

Ab der Verfügbarkeit des „ePA-Konnektor“-Updates und des ePA-Updates für das Praxisverwaltungssystem ist dies für das 2. Quartal 2021 ab Ende Juli und für das 3. Quartal ab Ende August im Mitgliederportal der KV Sachsen im Bereich "Weitere Dienste" möglich.

Die Auszahlung der TI-Pauschalen erfolgt nach der Anzeige automatisch mit der Honorarzahlung für das Quartal der Erklärung der Betriebsbereitschaft.

Eine weitere Antragstellung, Vorlage von Rechnungen etc. ist nicht notwendig." 

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des ePA Upgrades vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

Im Onlineportal www.ekvsh.de muss entsprechend die Betriebsbereitschaft per Datum bestätigt werden.

Quelle: Information der KVSH (Stand 21.07.2021)

Kassenärztliche Vereinigung Thüringen

Nachweiserbringung mittels Prüfung einer bestimmten Feldkennung im KVDT-Datensatz. 
(Quelle: Ärzte Zeitung vom 23.6.21)

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

Auszug der Website der KV Westfalen-Lippe (Stand 22.07.2021):

"Nachweiserbringung über die Anzeige auf Refinanzierung ePA im geschützten Mitgliederportal. Die Pauschalen für Update und PVS-Anpassung werden unmittelbar nach Bearbeitung der Anzeige überwiesen. Die Betriebskostenpauschale wird jeweils parallel zur Restzahlung der Quartalsabrechnung gezahlt.  

Das Einreichen von Rechnungen oder Bestellungen ist nicht erforderlich."

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