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Interview: Wie geht Videosprechstunde?

3. Mai 2021 | Beata Luczkiewicz

Seit der Corona-Krise erlebt die Videosprechstunde einen regelrechten Boom. Ärzte wie Patienten sagen, dass sie dieses Angebot auch über die Pandemie hinaus nutzen werden. Welche Vorteile bietet die Videosprechstunde auch über Pandemiezeiten hinaus? Antworten dazu liefert Kim Sebastian Scherer, Key Account Manager bei CLICKDOC, der sich mit der Lösung hervorragend auskennt.

Kim Sebastian Scherer: Die Pandemie hat dem Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen ohne Frage einen enormen Schub verliehen, auch wenn wir alle gerne auf eine solch besondere Lage verzichtet hätten. In allen noch so schlechten Zeiten liegt aber immer auch etwas Positives – so auch in dieser leider andauernden Phase der Pandemie, die uns vor Augen führt, zu was unser starkes Gesundheitssystem und vor allem alle Beteiligten eigentlich heute schon in der Lage sind.

Das, was die Pandemie an optimierten Prozessen, verbesserten Strukturen und vor allem an Vorteilen in digitalisierten Abläufen mit sich gebracht hat, wird uns auf Dauer weiter begleiten und uns das Leben erleichtern. Die Videosprechstunde ist ein immens wichtiger Baustein und wird zukünftig an Tragweite gewinnen. Ärzte kommunizieren so mit Patienten, mit anderen Ärzten oder mit Pflegeheimen. Weite Wege, ein hoher Zeitaufwand und die erhöhte Ansteckungsgefahr in vollen Wartezimmern beispielsweise zu Zeiten der jährlich wiederkehrenden Grippewellen können mit dieser Lösung auf Dauer vermieden werden.

Wichtig ist, dass eine Videosprechstunde nicht den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ersetzen wird. Dabei darf sie aus der Sicht der Praxis nicht als Mehraufwand, sondern muss als Ergänzung im Praxisalltag verstanden werden. Die Videosprechstunde kann bei richtigem Einsatz auch ein Mehr an Abrechnungsleistung für die Praxis einbringen.

Angenommen, eine Arztpraxis möchte künftig Videosprechstunden anbieten: Welche technischen Voraussetzungen müssen für den Start erfüllt sein?

Kim Sebastian Scherer: Ganz einfach: Es werden Bild und Ton sowie eine Lizenz für CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE benötigt. Selbstverständlich wird, wie es der Name schon sagt, eine Kamera zur Herstellung des Videobildes benötigt. Mit einer Kamera und einem Mikro, wie sie in handelsüblichen PCs, Laptops, Tablets oder Smartphones verbaut sind, sowie mit einer normalen Internetleitung kann die Videosprechstunde ohne Weiteres in Einsatz genommen werden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, dass bei einer stark ausgeprägten Firewall noch die ein oder andere Einstellung vorgenommen werden muss. Das ist aber kein großer Aufwand und hierbei unterstützen wir von CLICKDOC Sie immer gerne.

Wichtig ist, dass es sich bei CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE nicht um eine klassische Software handelt, die auf einem Rechner installiert werden muss, sondern um eine rein browserbasierte Lösung. Das heißt, dass nach Freischaltung einer Lizenz der Behandler mit einem persönlichen und selbst definierten Loginnamen und einem Passwort die Videosprechstunde über eine zentrale Login-URL aufrufen kann. Der Aufruf kann flexibel von jedem Endgerät aus erfolgen, beispielsweise heute für ein Patientengespräch am Laptop, morgen am Praxis-PC und übermorgen von zu Hause aus am Tablet. Hiermit bieten wir jedem Anwender eine große Flexibilität in der Anwendung und gewährleisten zugleich die höchstmögliche Sicherheit durch eine KBV-zertifizierte und zusätzlich TÜV-geprüfte Lösung.

Gilt dasselbe auch auf Patientenseite?

Kim Sebastian Scherer: Für die Patientenseite ist es sogar noch viel einfacher und vor allem kostenfrei! Für alle Seiten ist ein Gespräch mit dem Arzt per Videosprechstunde etwas Neues und gerade dann ist es wichtig, dass dies ohne IT-Kenntnisse, ohne ein ungutes Bauchgefühl und vor allem ohne großen Erklärungsbedarf, also intuitiv erfolgen kann. Der Patient kann, wie auch der Arzt, über ein beliebiges Endgerät, beispielsweise das Smartphone, eine Videosprechstunde mit seinem Arzt durchführen. Selbstverständlich sollten auch hier die für die Durchführung der Videosprechstunde genutzten Endgeräte über Kamera und Ton verfügen. Zusätzlich kann der Patient CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE auch über die kostenfreie CLICKDOC-Video-App für Android und iOS nutzen.

Von der Terminvereinbarung bis zum Gespräch: Können Sie kurz skizzieren, wie eine Videosprechstunde abläuft?

Kim Sebastian Scherer: Die Durchführung einer Videosprechstunde ist tatsächlich für alle Beteiligten sehr simpel und ohne jegliche Vorkenntnisse möglich. Damit eine Videosprechstunde stattfinden kann, bedient sich der Patient entweder der CLICKDOC-Online-Terminbuchung in der Praxis seines Arztes und gelangt so zu einem passenden Termin oder ein Termin wird telefonisch mit der Praxis vereinbart. Selbstverständlich kann auch die Praxis initiativ auf Patienten zugehen und einen Termin per Videosprechstunde vorschlagen. Damit beide Parteien zusammenkommen, sendet der Arzt oder die MFA dem Patienten für den Videotermin einen Zugangscode per E-Mail oder SMS zu. Das ist sozusagen die Einladung, um mit seinem Arzt über die Videosprechstunde in Kontakt treten zu können. Der Patient kann die Videosprechstunde dann direkt über einen in der Einladungs-E-Mail oder -SMS beinhalteten Link aufrufen und gelangt so einfach und ohne Aufwand direkt ins virtuelle Wartezimmer des Arztes. Dieser befindet sich bereits online in seiner Videosprechstunde, empfängt den Patienten im Wartezimmer und ruft diesen zur passenden Uhrzeit einfach virtuell auf. Der Aufruf kommt einem Anruf gleich und so kommt nach der Annahme des Anrufs eine Videosprechstunde zwischen Arzt und Patient zu Stande. Innerhalb der Videosprechstunde können beide Parteien nun in einer hochsicheren Umgebung (Peer-to-Peer-Verbindung ohne zwischengeschaltete Server) miteinander sprechen und sich austauschen. Während des Gesprächs können gemeinsam und von beiden Seiten Dokumente oder Dateien betrachtet und übermittelt werden, im Bedarfsfall kann eine Live-Aufnahme zum Beispiel von einer Wunde durchgeführt werden und beide Seiten können über einen Chat Inhalte austauschen.

Gibt es Richtlinien, an denen sich Ärzte orientieren können?

Kim Sebastian Scherer: Grundsätzlich gibt es eine ganz wichtige Richtlinie: Die KBV fordert im Fall des Einsatzes einer Videosprechstunde von der Praxis, dass diese ausschließlich eine Lösung einsetzt, welche von der KBV selbst zertifiziert wurde. Das beinhaltet neben der Zertifizierung der Lösung selbst auch, dass es sich um einen Anbieter mit entsprechenden Grundvoraussetzungen handelt. Sofern sich für eine solche Lösung entschieden wurde, können die Ärzte entsprechenden Nachweis inklusive der Zertifikate des Anbieters bei der zuständigen KV einreichen und so zukünftig auch entsprechende Behandlungsleistungen, welche über die Videosprechstunde durchgeführt wurden, beispielsweise nach EBM und GOÄ abrechnen.

Mit CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE bieten wir eine solche zertifizierte Lösung, die wir zusätzlich neben der KBV-Vorgabe noch einer TÜV-Zertifizierung unterzogen haben. Das heißt, uns ist wichtig, dass bei der Nutzung von CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE sowohl Sie als Behandler als auch Ihre Patienten eine hochsichere Lösung einsetzen und dass Sie sich ausschließlich auf die Beratung konzentrieren können.

Wie können Videosprechstunden aktuell abgerechnet werden? Welche Fördermöglichkeiten gibt es und wie werden sich diese aus Ihrer Sicht perspektivisch entwickeln?

Kim Sebastian Scherer: Wie schon geschildert, können über die Videosprechstunde erbrachte Behandlungsleistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (kurz EBM) für vertragsärztliche bzw. vertragspsychotherapeutische Versorgung und nach der außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung gültigen Gebührenordnung für Ärzte (kurz GOÄ) auf Basis von Abrechnungsziffern abgerechnet werden.

Im Bereich der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung stehen hier, neben den einzeln abrechenbaren Abrechnungsziffern je individuellem Behandlungsfall, im Speziellen zusätzlich gesetzliche Förderungsmöglichkeiten zur Abrechnung zur Verfügung. Hervorzuheben sind hier vor allem drei Ziffern: Die Ziffer 01450, der sogenannte Technik- und Förderzuschlag, kann aktuell mit 40 Punkten = 4,45 € pro durchgeführter Videosprechstunde abgerechnet werden. Diese Ziffer ist auf max. 1.899 Punkte = 211,26 € pro Quartal gedeckelt. Dann ist da die Ziffer 01451, die sogenannte Anschubfinanzierung. Diese kann aktuell mit 92 Punkten = 10,23 € pro durchgeführter Videosprechstunde abgerechnet werden. Diese Ziffer ist auf max. 4.260 Punkte = 473,69 € pro Quartal gedeckelt und wird nur dann abrechnungsfähig, wenn die Praxis min. 15 Videosprechstunden im Quartal durchgeführt hat. Zudem ist diese Ziffer aktuell befristet bis zum 30.09.2021. Als letzte Ziffer wäre noch die 01444 zu erwähnen, der sogenannte Zuschlag Authentifizierung. Diese Ziffer kann aktuell mit 10 Punkten = 1,11 € pro Patientenauthentifizierung abgerechnet werden. Sie ist nur für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten berechnungsfähig, sofern im Behandlungsfall ausschließlich der Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde nach Anlage 31b zum BMV-Ä stattfindet oder im Behandlungsfall ein Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä vor einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet.

Die Abrechenbarkeit der durch die Videosprechstunde erbrachten Leistungen sowie entsprechender Förderungen wird zukünftig gestärkt werden, davon sind wir überzeugt. Die gegenwärtige und zukünftige Weiterentwicklung und Transformation des Gesundheitswesens wird das Thema der Telemedizin weiter als einen wichtigen und wichtiger werdenden Baustein mit einbeziehen müssen. Daher sollten aktuell geltende fachgruppenspezifische Abschläge auf rein per Videosprechstunde durchgeführte Leistungen aus unserer Sicht nochmals konstruktiv geprüft werden. Und auch die Regel, wonach außerhalb der Pandemielage Behandlungsleistungen nur in einer prozentual gedeckelten Häufigkeit per Videosprechstunde erbracht werden dürfen, sollte überdacht werden.

Zu guter Letzt: Warum ist CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE eine gute Wahl?

Kim Sebastian Scherer: Wenn man die Entscheidung für CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE trifft, dann entscheidet man sich für eine zeitgemäße, intuitiv bedienbare, sichere und vor allem praxisentlastende und patientenorientierte Lösung.

Kim Sebastian Scherer
Videosprechstunde ist für alle Beteiligten sehr simpel und ohne Vorkenntnisse möglich. 

Kim Sebastian Scherer

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