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NFDM, eMP und KIM im Praxisalltag

8. Februar 2021 | Nicole Graf
Zwei Ärzte mit Tablet

Die Vorteile der neuen medizinischen Anwendungen für die Arztpraxis

Alle Ärzte, die einen zugelassenen E-Health-Konnektor wie den CGM-Konnektor KoCoBox MED+ in ihrer Praxis einsetzen, können die neuen medizinischen Mehrwertanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen. Doch wie und wo genau setzen diese Anwendungen im täglichen Praxisbetrieb an? Welche Vorteile haben der Einsatz von Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP) und Kommunikation im Medizinwesen (KIM) für den Arzt? Und welche für den Patienten? Hier ein Überblick.

Kommunikation im Medizinwesen – einfach sichere Nachrichten versenden

Alltagssituation in der Praxis: Der Arztbrief des Kollegen ist entweder nicht auffindbar oder das gefaxte Dokument ist von so schlechter Qualität, dass es nur schwer zu entziffern ist. Das immer wiederkehrende Erfassen, Drucken, Scannen und postalische Versenden oder Faxen von Dokumenten ist nicht nur lästig und zeitaufwendig, sondern vor allem auch fehleranfällig. Genau hier trägt der neue Kommunikationsstandard KIM zu einer grundlegenden Verbesserung bei. Denn KIM ermöglicht einen sicheren Austausch über die TI.

Der Austausch von Daten über KIM kann als E-Mail mit oder ohne Anhang erfolgen. Die in elektronischer Form vorliegenden Informationen werden dafür zunächst über die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B) oder den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert und dann über ein verschlüsseltes Verfahren sicher übermittelt. Sensible Daten können somit immer nur von demjenigen gelesen werden, für den sie gedacht sind, und nicht unbemerkt gefälscht oder manipuliert werden.

KIM lohnt sich auch wirtschaftlich. Denn die Erstattung von Versandkosten für Arztbriefe und Befunde wurde zum 1. Juli 2020 neu geregelt: E-Arztbriefe werden seitdem stärker gefördert – für Portokosten gibt es hingegen nur noch eine Pauschale. Zudem soll neben dem E-Arztbrief künftig der Versand von Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern ausschließlich und gesetzlich verpflichtend über KIM erfolgen. Auch für die Erstellung und Übermittlung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) muss ab dem 1. Oktober 2021 verpflichtend KIM eingesetzt werden.

Elektronischer Medikationsplan – vom BMP zum eMP

Patienten, die regelmäßig drei oder mehr wirkende Arzneimittel verordnet bekommen, haben Anspruch auf einen Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP). Mit dem eMP erreicht der Medikationsplan seine nächste Entwicklungsstufe: Künftig kann der Plan auf Wunsch des Patienten – statt in Papierform ausgehändigt – direkt als elektronischer Plan auf der eGK gespeichert werden. Die Verfügbarkeit der Daten wird dadurch erheblich erhöht und die Aktualisierung des Medikationsplans erleichtert.

Mit dem eMP hat der behandelnde Arzt stets einen Überblick über die aktuelle Medikation des Patienten. Gerade für die Sicherung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) spielt dies eine wichtige Rolle. Durch die aktuellen Informationen kann bereits bei der Verschreibung neuer Medikamente das Risiko von Fehl- oder Doppelverordnungen, Medikamentenmissbrauch, Unverträglichkeiten und unerwünschten Arzneimittelwechselwirkungen deutlich reduziert werden.

Der Patient hat dabei die Wahl, ob er seinen Medikationsplan als BMP ausgedruckt oder als eMP auf seiner eGK gespeichert haben möchte. Die Zustimmung des Patienten ist notwendige Voraussetzung für die Speicherung des Plans auf der eGK.

Notfalldatenmanagement – geteiltes Wissen rettet Leben

In einer Notfallsituation können die richtigen medizinischen Informationen Leben retten. Doch nicht nur im akuten Notfall sind Basisdaten wie Diagnosen, Medikationen oder Unverträglichkeiten von Relevanz. Auch bei der Patientenneuaufnahme, der Urlaubsvertretung oder einer stationären Aufnahme sorgen diese Informationen für ein verbessertes Behandlungs- bzw. Beratungsergebnis. Möglich macht dies das Notfalldatenmanagement (NFDM).

Zum ersten Mal lassen sich ein Notfalldatensatz (NFD) und der sogenannte Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) anlegen, auf der eGK speichern und jederzeit durch berechtigte Heilberufler auslesen. Notfallrelevante Daten wie Diagnosen, Medikation, Unverträglichkeiten, Allergien, Implantate oder CAVE-Hinweise werden nach Zustimmung des Patienten auf der eGK gespeichert und sind im Fall der Fälle verfügbar. Dieser medizinische Steckbrief wird die Versorgung verbessern, da relevante Informationen jederzeit zugänglich sind. Daneben erlaubt der DPE einen beschleunigten Zugriff auf die Ablageorte von wichtigen Dokumenten wie Organspendeausweise, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen.

Übrigens: Mit Inkrafttreten des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) im Oktober 2020 ist auch die Vergütung des NFDMs gestiegen. Die Erstanlage eines Notfalldatensatzes wird bis Oktober 2021 verdoppelt. Je früher Ärzte also beginnen, Notfalldatensätze anzulegen, desto mehr profitieren sie von der Honorarerhöhung.

Die TI-Mehrwertanwendungen in der Arztsoftware

Die TI vernetzt Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Apotheken, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Physiotherapeuten, Hebammen und Krankenkassen miteinander und erleichtert so den sicheren Datenaustausch über Sektorengrenzen hinweg – hochsicher und zum Wohle der Patienten. Die medizinischen Anwendungen NFDM, eMP und KIM werden dabei zu einem spürbaren Mehrwert bei der Patientenversorgung führen. Damit die medizinischen TI-Anwendungen die täglichen Arbeitsabläufe in der Praxis optimal unterstützen können, empfiehlt sich die direkte Integration in die genutzte Praxissoftware. Schließlich ist diese Dreh- und Angelpunkt des gesamten Praxisbetriebs. Anbieter wie CGM M1 PRO bieten hierzu Module an, die es Ärzten ermöglichen, die Anwendungen direkt aus der Praxissoftware heraus zu nutzen.