An dieser Stelle erhalten Sie eine kleine Vorschau auf die Neuerungen in der Update-Version 2.97 für CGM Z1 und CGM Z1.PRO. Das Update wird Ihnen im September 2026 zur Verfügung gestellt. Wir informieren Sie, sobald es bereitsteht.
Nachdem Sie die Benachrichtigungs-E-Mail für das CGM Z1/CGM Z1.PRO-Online-Update erhalten haben, folgen Sie bitte den nachfolgenden Anweisungen, damit der Download und die Installation des CGM Z1/CGM Z1.PRO-Online-Updates korrekt ablaufen können: Wählen Sie im CGM Z1-Hauptmenü in der oberen Menüleiste den Menüpunkt „System“ und anschließend die Option „Online-Update abholen“. Wählen Sie im CGM Z1.PRO-Hauptmenü den Reiter „Tools“ und anschließend die Option „Z1-Online-Update“. Es erscheint die Download-Maske: „Willkommen auf der Update-Seite“.
Durch Anklicken des Buttons „Download starten“ wird der Download des CGM Z1/CGM Z1.PRO-Updates Version 2.97 automatisch gestartet. Sobald der Vorgang erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten Sie eine entsprechende Meldung.
Beenden Sie CGM Z1/CGM Z1.PRO im Netzwerk auf allen Stationen. Starten Sie im Netzwerk den CGM Z1-Server (sonst den CGM Z1-Einzelplatzrechner) wie gewohnt. Nun wird Ihnen das Update für CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.97 zur Installation angeboten.
Hinweis: Falls Sie das Update auch für einen privaten Rechner benötigen, haben Sie die Möglichkeit, dieses über das Diskettensymbol oder STRG+S auf ein Medium mit großer Speicherkapazität (z. B. DVD-Brenner oder ZIP-Laufwerk) zu kopieren.
Sofern Sie über einen Heimcomputer verfügen, der über DSL mit dem Praxisnetzwerk verbunden werden kann, und keines der o. g. Sicherungsmedien vorhanden ist, muss das Update für CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.97 über die DSL-Verbindung auf dem Heimcomputer installiert werden (dies dauert i. d. R. länger). Lesen Sie hierzu auch die nachfolgenden Hinweise.
Durch Auswahl des Updates „CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.97“ und „Speichern“ wird das Update zur Installation übernommen (die heruntergeladene Datei wird dabei zunächst entpackt).
Nach dem Entpacken können Sie das Update installieren. Dabei wird der Updatevorgang gestartet, den Sie bereits von der DVD-Installation kennen. Die Installation des Updates CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.97 erfolgt wie gewohnt mit Bestätigung von „Ja“. Bei Klick auf „Nein“ wird die Installation in einem Schritt durchgeführt (die üblichen Abfragen entfallen). Konnte das Update korrekt installiert werden, erhalten Sie von CGM Z1/CGM Z1.PRO eine entsprechende Meldung. Starten Sie nun CGM Z1/CGM Z1.PRO wie gewohnt.
Hinweis: Sofern Sie das Update z. B. auf eine DVD-RW oder ein ZIP-Laufwerk kopiert haben, empfiehlt es sich, die Installation über das entsprechende Medium vorzunehmen, da dieser Vorgang schneller vonstattengeht als über die DSL-Verbindung. Das Update kann dann über das entsprechende Medium auf dem Heimrechner über „Stammdaten > System > Wartung“ installiert werden.
Von der KZBV wurden neue DTA-Module für die KCH-Quartalsabrechnung in der Version 6.8 und für die KFO-Quartalsabrechnung in der Version 7.1 zur Verfügung gestellt, welche zur Abrechnung des 4. Quartals 2026 verpflichtend einzusetzen sind und die wir Ihnen bereits mit diesem Update ausliefern.
Hinweis: Die für das 3. Quartal 2026 gültigen DTA-Module (KCH 6.7 und KFO 7.0) wurden bereits mit der Z1.PRO-Version 2.96 ausgeliefert.
Für die Monatsabrechnungen hat die KZBV ein neues ZE-DTA-Modul (Version 7.7), ein neues KBR-DTA-Modul (Version 6.3), ein neues PAR-DTA-Modul (Version 5.7) sowie ein neues Sendemodul (Version 3.6) zur Verfügung gestellt, welche ab dem 01.10.2026 verpflichtend einzusetzen sind.
Die eEB kann jetzt auch direkt aus CGM Z1.PRO bei der Krankenkasse via KIM angefordert werden. Nach (mündlicher) Einwilligung des Patienten wählen Sie im Patientenstamm das MEV-Symbol (Strg+E) an. Im nachfolgenden Dialog klicken Sie auf den Button „eErsatzb.“. Bestätigen Sie die Hinweismeldung mit Ja, daraufhin wird via KIM die Anfrage an die beim Patienten hinterlegte Krankenkasse versendet.
Z1-Tipp:
Der CGM-Assist-Hinweis informiert, sobald neue KIM-E-Mails vorliegen. Öffnen Sie über die Meldung oder den Konnektorstatus das KIM-Postfach, wählen Sie die eEB-Bescheinigung und importieren Sie diese mit Strg + i.
Die KZBV hat darüber informiert, dass ab dem 1. Oktober 2026 die ersten ECC-only-Gesundheitskarten (eGK) in Umlauf gebracht werden.
Auch neu ausgegebene SMC-B enthalten ab diesem Zeitpunkt keine RSA-Zertifikate mehr. Laut gematik sind die meisten Praxen bereits entsprechend vorbereitet. In Einzelfällen fehlt evtl. das notwendige PTV6-Update für den Einbox-Konnektor.
Die Konnektor-Hersteller haben die neue Firmware über den Konfigurationsdienst der TI (KSR) bereitgestellt. Praxen, die das Update noch nicht eingespielt haben, müssen spätestens bis zum 30.09.2026 handeln. Ohne das erforderliche Update kann der Konnektor die neuen Karten mit ECC-Zertifikaten nicht auslesen.
Sollte die Version 6.xx nicht installiert sein (die aktuelle Konnektorversion entnehmen Sie dem Konnektorstatus), wenden Sie sich bitte an Ihren Vertriebs- und Servicepartner.
Wird an vorhandenen Zähnen keine Taschentiefenmessung (TT) vorgenommen, wurde bisher kein Messwert in der XML-Datei an die Krankenkasse übermittelt bzw. auf dem Stylesheet ausgegeben. Jetzt wird vor dem EBZ-Versand geprüft, ob an allen vorhandenen Zähnen eine Taschentiefenmessung erfolgt ist. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie einen Hinweis.
Mit Anwahl „Plan versenden“ wird der Plan an die Krankenkasse versendet. Mit Anwahl „Messungen nachtragen“ gelangen Sie zurück in die PAR-Planung, um die fehlenden Messungen nachzutragen.
Hinweis: Wird keine Messung nachgetragen, wird zu den betroffenen Zähnen die TT 0 (Null) übermittelt.
Nach aktuellen Informationen der KZBV ist es in bestimmten KZV-Bereichen zulässig, die Leistungen CPTa/b sowie UPTe/f auch dann abzurechnen, wenn im Erstbefund keine behandlungsbedürftige AITa/b festgestellt wurde.
Dazu steht in der Konfiguration der PAR-Planung die Option „CPT/UPT-Auswertung ohne AIT“ zur Verfügung.
Bitte klären Sie bei Ihrer zuständigen KZV, welche konkreten PAR-Abrechnungsregeln in Ihrem Zuständigkeitsbereich gelten. Nach Installation des Updates ist die Option standard-mäßig nicht aktiviert.
Mit diesem Update möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, für die abzurechnenden PAR-UPT-Leistungen den PAR-Abrechnungsdialog zu nutzen. Die Eingabe der Leistungen über den Abrechnungsdialogs hilft Ihnen, Übertragungsfehler bei der Übernahme der UPT-Leistungen in die Karteikarte – insbesondere der Leistungen UPTd/g – zu vermeiden.
Hinweis zur Abrechnung der UPT-Leistungen (über den PAR-Abrechnungsdialog)
Im PAR-Abrechnungsdialog werden Ihnen alle abrechnungsfähigen UPT-Leistungen in schwarzer Schrift angezeigt. Bitte beachten Sie: Die Leistungen UPTe/f erscheinen erst dann in schwarzer Schrift, wenn zuvor ein Evaluationsbefund erfasst wurde. Ohne vorhandenen Evaluationsbefund bleiben die Leistungen in roter Schriftfarbe - als nicht abrechnungsbereit - markiert.
Hinweis zur Abrechnung der UPT-Leistungen (ohne PAR-Abrechnungsdialog direkt in der Karteikarte)
Wird der PAR-Abrechnungsdialog nicht verwendet und der Plan aktiviert, erscheint eine Hinweismeldung, dass der Abrechnungsdialog für die Erfassung der abzurechnenden Leistungen genutzt werden sollte. Mit beantworten der Abfrage mit „Nein“ können Sie das Hinweisfenster beenden und die Daten direkt in der Karteikarte zum aktivierten Plan erfassen. Geben Sie dabei immer die korrekte UPT-Sitzungsnummer mit an. Diese wird in der Spalte „G“ ausgegeben.
Wird ein Evaluationsbefund erfasst und die Behandlungserfassung im Anschluss mit X (ESC) verlassen, werden alle Daten der Sitzung gespeichert – auch dann, wenn in der Konfiguration(F6) die Option „Bei Abbruch wird auch gespeichert“ nicht aktiviert ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die Einträge in der Karteikarte und in der Befundhistorie des PAR-Plans übereinstimmen und bei Bedarf die Leistungen korrekt gelöscht werden können.
Mit dieser Z1.PRO-Version wird die aktuelle SEPA-Schnittstelle in der Version 3.9 bereitgestellt und steht ab sofort zur Nutzung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die bisherige SEPA-Schnittstelle 3.0 nur noch bis einschließlich November 2026 gültig ist und verwendet werden darf. Für die Nutzung der SEPA-Schnittstelle 3.9 wählen Sie im Modul Lastschriften/Banküberweisungen in der Konfiguration (F6) die SEPA-Version 3.9 aus.
Das Feld „Einzug am“ wird wieder für jede einzelne Lastschrift korrekt in die SEPA-Lastschriftdatei (XML) übernommen. Das betrifft insbesondere die Einstellung „Mehrsammler“.
Bei der Übermittlung von Fremdlabor-Belegen (FLAB) an DATEV wird künftig – sofern zu einer Rechnung sowohl eine Fremdlabor-XML-Datei als auch ein archiviertes PDF im PRAXISARCHIV vorliegt – bevorzugt das im PRAXISARCHIV abgelegte PDF-Dokument in der Buchungsdatei übermittelt.
Werden auch Rechnungen, die über ein Rechnungszentrum (RZ) abgerechnet wurden, an das Steuerbüro übermittelt wird jetzt zur besseren Zuordnung beim Steuerberater im Feld Beleginfo 1 die RZ-Paketnummer sowie das Übertragungsdatum des RZ-Pakets übermittelt.
Hinweis: Die interne Z1-Rechnungsnummer wird weiterhin, zur Information für die Steuerkanzlei, im Feld Beleginfo 2 übermittelt.
Bisher war es nicht möglich, stornierte und noch nicht an DATEV übermittelte Rechnungen für die Übertragung an DATEV vorzusehen. Dieses Verfahren haben wir entsprechend erweitert:
Mit Auswahl einer stornierten Rechnung wird diese jetzt incl. der verwendeten Rechnungsnummer berücksichtigt und als sogenannte „Neutralbuchung“ in der Buchungsdatei markiert (STORNO). Es wird also keine wirksame Buchung übertragen.
Wie erfolgt die Kontierung / Buchung einer Neutralbuchung?
Beim Kontieren einer stornierten Rechnung werden die Beträge so verbucht, dass sie sich vollständig aufheben (Neutralbuchung). Die Buchung erfolgt
- einmal im Soll
- einmal im Haben
Ergebnis = Saldo der Buchung ist 0,00. Die Buchung ist damit wirtschaftlich neutral. Die Rechnungsnummer wird dabei in das DATEV-Exportpaket übernommen und an den Steuerberater übermittelt (Rechnungsnummer gilt als verbraucht).
Hinweis: Das oben beschriebene Verfahren betrifft nur Rechnungen, die noch nicht an DATEV übertragen wurden und storniert sind. Rechnungen, die bereits vor der Stornierung an DATEV übertragen wurden, sind davon nicht betroffen. Für diese Fälle existiert weiterhin das bestehende Verhalten „automatisches Erstellen eines Stornopakets für DATEV“. Beachten Sie hier die weitergehenden Hinweise in der Z1.PRO Online Hilfe oder im Z1.PRO Benutzerhandbuch.
Bei Auswahl und Übermittlung der Rechnungen aus dem Zahlungsjournal (wenn Sie nur bezahlte Rechnungen an die Steuerkanzlei übermitteln) können jetzt auch teilbezahlte Rechnungen in das DATEV Paket übernommen und an DATEV übermittelt werden. Das heißt, jede erfolgte (Einzel)-Zahlung kann separat ausgewählt und übertragen werden. In der Buchungsdatendatei wird dabei nur der jeweils zur Rechnung gezahlte Betrag kontiert.
Der Zahlbetrag wird in der Paketliste im DATEV Buchungsdatenservice in der neu implementierten Spalte „Zahlung“ ausgewiesen.
Nach der Anmeldung am DATEV-Portal prüft Z1.PRO, ob in der Paketliste Pakete mit Status „übertragen“ vorhanden sind. Falls ja, erhalten Sie einen Hinweis und können mit „Ja“ den Status aktualisieren.
Hinweis: Nach erfolgreicher Verarbeitung bei DATEV sollte ein Paket den Status „verarbeitet“ aufweisen. Erscheint nach der Aktualisierung ein Fehlerstatus (z. B. „teilweise übertragen“ oder „Fehler“), kontaktieren Sie bitte die Z1.PRO-Hotline.
Es können jetzt auch Rechnungen und Mahnungen mit 0,00 Euro an das Steuerbüro übermittelt werden. Bisher wurden diese ausgeschlossen, da buchhalterisch keine Buchungen mit 0,00 Euro zulässig sind.
Technische Umsetzung:
In der DATEV-Buchungsdatei wird zu diesen Vorgängen automatisch eine Neutralbuchung mit 0,01 Euro im Soll und 0,01 Euro im Haben erzeugt. Die Gesamtbeträge bleiben dadurch unverändert, gleichzeitig werden die Rechnungsnummern und die zugehörigen Belege vollständig übertragen. Bei Mahnungen wird zusätzlich im Feld Beleginfo 1 der Buchungstyp „Mahnung“ hinterlegt.
Hinweis: Durch diese Erweiterung wird die Steuerkanzlei über alle Vorgänge (erstellten Rechnungen) informiert, sodass keine Lücken in der Rechnungsnummernvergabe entstehen.
Die eEB kann nun nicht nur über die Krankenkassen-App, sondern auch direkt aus dem Praxisverwaltungssystem angefordert werden.
Nach mündlicher Einwilligung des Patienten verzweigen Sie im Patientenstamm auf dem Sim-Karten-Symbol mit Strg + E und wählen im Dialog den Button „eErsatzb.“ an.
Bestätigen Sie die Abfrage mit „Ja“, wird die Anfrage per KIM an die aktuell zuständige Krankenkasse gesendet. Nach der Erfolgsmeldung klicken Sie auf „Weiter“ und schließen den Patientenstamm, bevor die eEB eingelesen wird.
Z1-Tipp:
Der CGM-Assist-Hinweis informiert, sobald neue KIM-E-Mails vorliegen. Öffnen Sie über die Meldung oder den Konnektorstatus das KIM-Postfach, wählen Sie die eEB-Bescheinigung und importieren Sie diese mit Strg + i.
Die Daten werden angezeigt und mit F12 gespeichert. Das TKK-Symbol erhält dann – wie beim MEV – ein orangefarbenes Häkchen. In der Historie (Strg + h) erscheint für den Versicherungsnachweis die Kennung „EP“ (elektronische Ersatzbescheinigung - Zahnarztpraxis) zw. „EV“ (vom Versicherten über App angefordert).
Wählen Sie „Nein“, geben Sie den Kassennamen in die Volltextsuche ein, starten Sie mit F5, wählen Sie die Kasse aus und speichern mit F12. Ist der Patient dort versichert, wird die eEB geliefert, andernfalls erhalten Sie eine Fehlermeldung.
Hinweise
Z1-Tipp Statistik
In der „Patientenstatistik“ unter „KVK/eGK/Schein“ die Option „eEB/OCI“ wählen, um alle Patienten mit eEB im Quartal anzuzeigen. In der neuen Spalte „A“ (Art des Anspruchnachweises) sehen Sie: „P“ (von der Praxis angefordert) oder „V“ (vom Versicherten per App angefordert).
Die KZBV hat darüber informiert, dass ab dem 1. Oktober 2026 die ersten ECC-only-Gesundheitskarten (eGK) in Umlauf gebracht werden.
Auch neu ausgegebene SMC-B enthalten ab diesem Zeitpunkt keine RSA-Zertifikate mehr. Laut gematik sind die meisten Praxen bereits entsprechend vorbereitet. In Einzelfällen fehlt evtl. das notwendige PTV6-Update für den Einbox-Konnektor.
Die Konnektor-Hersteller haben die neue Firmware über den Konfigurationsdienst der TI (KSR) bereitgestellt. Praxen, die das Update noch nicht eingespielt haben, müssen spätestens bis zum 30.09.2026 handeln. Ohne das erforderliche Update kann der Konnektor die neuen Karten mit ECC-Zertifikaten nicht auslesen.
Die aktuelle Konnektorversion entnehmen Sie dem Konnektorstatus.
Sollte die Version 6.xx nicht installiert sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Vertriebs- und Servicepartner.
Wird an vorhandenen Zähnen keine Taschentiefenmessung (TT) vorgenommen, wurde bisher kein Messwert in der XML-Datei an die Krankenkasse übermittelt bzw. auf dem Stylesheet ausgegeben. Jetzt wird vor dem EBZ-Versand geprüft, ob an allen vorhandenen Zähnen eine Taschentiefenmessung erfolgt ist. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie einen Hinweis.
Mit Anwahl „Plan versenden“ wird der Plan an die Krankenkasse versendet. Mit Anwahl „Messungen nachtragen“ gelangen Sie zurück in die PAR-Planung, um die fehlenden Messungen nachzutragen.
Hinweis: Wird keine Messung nachgetragen, wird zu den betroffenen Zähnen die TT 0 (Null) übermittelt.
Nach aktuellen Informationen der KZBV ist es in bestimmten KZV-Bereichen zulässig, die Leistungen CPTa/b sowie UPTe/f auch dann abzurechnen, wenn im Erstbefund keine behandlungsbedürftige AITa/b festgestellt wurde.
Dazu steht in der Konfiguration der PAR-Planung die Option „CPT/UPT-Auswertung ohne AIT“ zur Verfügung.
Bitte klären Sie bei Ihrer zuständigen KZV, welche konkreten PAR-Abrechnungsregeln in Ihrem Zuständigkeitsbereich gelten. Nach Installation des Updates ist die Option standard-mäßig nicht aktiviert.
Mit diesem Update möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, für die abzurechnenden PAR-UPT-Leistungen den PAR-Abrechnungsdialog zu nutzen. Die Eingabe der Leistungen über den Abrechnungsdialogs hilft Ihnen, Übertragungsfehler bei der Übernahme der UPT-Leistungen in die Karteikarte – insbesondere der Leistungen UPTd/g – zu vermeiden.
Hinweis zur Abrechnung der UPT-Leistungen (über den PAR-Abrechnungsdialog)
Im PAR-Abrechnungsdialog werden Ihnen alle abrechnungsfähigen UPT-Leistungen in schwarzer Schrift angezeigt. Bitte beachten Sie: Die Leistungen UPTe/f erscheinen erst dann in schwarzer Schrift, wenn zuvor ein Evaluationsbefund erfasst wurde. Ohne vorhandenen Evaluationsbefund bleiben die Leistungen in roter Schriftfarbe - als nicht abrechnungsbereit - markiert.
Hinweis zur Abrechnung der UPT-Leistungen (ohne PAR-Abrechnungsdialog direkt in der Karteikarte)
Wird der PAR-Abrechnungsdialog nicht verwendet und der Plan aktiviert, erscheint eine Hinweismeldung, dass der Abrechnungsdialog für die Erfassung der abzurechnenden Leistungen genutzt werden sollte. Mit beantworten der Abfrage mit „Nein“ können Sie das Hinweisfenster beenden und die Daten direkt in der Karteikarte zum aktivierten Plan erfassen. Geben Sie dabei immer die korrekte UPT-Sitzungsnummer mit an. Diese wird in der Spalte „G“ ausgegeben.
Wird ein Evaluationsbefund erfasst und die Behandlungserfassung im Anschluss mit X (ESC) verlassen, werden alle Daten der Sitzung gespeichert – auch dann, wenn in der Konfiguration(F6) die Option „Bei Abbruch wird auch gespeichert“ nicht aktiviert ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die Einträge in der Karteikarte und in der Befundhistorie des PAR-Plans übereinstimmen und bei Bedarf die Leistungen korrekt gelöscht werden können.
Mit dieser Z1-Version wird die aktuelle SEPA-Schnittstelle in der Version 3.9 bereitgestellt und steht ab sofort zur Nutzung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die bisherige SEPA-Schnittstelle 3.0 nur noch bis einschließlich November 2026 gültig ist und verwendet werden darf. Für die Nutzung der SEPA-Schnittstelle 3.9 wählen Sie im Modul Lastschriften/Banküberweisungen in der Konfiguration (F6) die SEPA-Version 3.9 aus.
Das Feld „Einzug am“ wird wieder für jede einzelne Lastschrift korrekt in die SEPA-Lastschriftdatei (XML) übernommen. Das betrifft insbesondere die Einstellung „Mehrsammler“.