Das Notfalldatenmanagement (NFDM) - extrabudgetäre Vergütung wurde verdoppelt
Beim Notfalldatenmanagement werden Medikation, Diagnosen und weitere Informationen, die bei einem Notfall für die behandelnden Ärzte relevant sein können, auf der eGK gespeichert. Aber nicht nur für einen Notfall sind diese Daten wichtig: Dieser Patienten-Steckbrief kann z. B. auch für die fundierte Beratung in der Apotheke oder für die Erstbehandlung unbekannter Patienten zur Verfügung gestellt werden. Die Speicherung der Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte wird Ärzten, ärztlichen Einrichtungen und Apotheken künftig helfen, die richtigen Entscheidungen noch schneller und fachlich genauer zu treffen.
Durch das im Oktober 2020 verabschiedete Patientendaten-Schutz-Gesetz wurde die finanzielle Vergütung für Arztpraxen zur Erstanlage dieser Notfalldaten nun verdoppelt. Bis Oktober 2021 erhält eine Praxis für jede Erstanlage eines Notfalldatensatzes auf der eGK eines Versicherten den doppelten Betrag in Höhe von 17,58 Euro. Für nur wenige Minuten Aufwand ein wirklich lukrativer, extrabudgetärer Anreiz!